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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbgesetze - Vererbungslehre



Ajkula
21.05.04, 14:19
Hier mal die Gesetze, nach denen die Vererbung geregelt ist.

Wahlgesetz (Elective Law)

Der stärkste männliche Vasalle bekommt alles. Stärke ist vom militärischen Attribut, vom Ansehen und vom Besitz von Provinzen abhängig.

Salisches Erstgeborenenrecht (Salic Primogeniture)

Alle Titel gehen an das älteste männliche Kind, falls dieses tot ist, an dessen ältestes männliches Kind und so weiter. Falls das älteste männliche Kind nicht für Erben sorgen kann, geht die Vererbungslinie zum zweitältesten männlichen Kind über.

Salisches Blutsverwandtenrecht (Salic Consanguinity)

Alle Titel gehen an den stärksten Sohn, falls dieser tot ist, an dessen ältesten Bruder und so weiter.
Falls kein Sohn für Erben sorgen kann, geht die Vererbungslinie an den stärksten Enkel über und so weiter.
Stärke hängt vom militärischen Attribut, dem Ansehen und dem Besitz
von Provinzen ab.

Semi-Salisches Erstgeborenenrecht (Semi-Salic Primogeniture)

Alle Titel gehen an das älteste Kind, falls dieses tot ist, an dessen ältestes Kind und so weiter. Falls das älteste Kind nicht für Erben sorgen kann, geht die Vererbungslinie zum zweitältesten Kind über. Beachten Sie, dass hier auch Frauen die Linie fortführen können, gleichwohl eine Frau niemals erben kann, sondern nur an einen Mann weiterreichen kann.

Semi-Salisches Blutsverwandtenrecht (Semi-Salic Consanguinity)

Alle Titel gehen an das stärkste Kind, falls dieses tot ist, an dessen ältesten Bruder oder Schwester und so weiter. Falls kein Kind für Erben sorgen kann, geht die Vererbungslinie an das stärkste Enkelkind über und so weiter. Beachten sie, dass hier auch Frauen die Linie fortführen können, gleichwohl eine Frau niemals erben kann, sondern nur an einen Mann weiterreichen kann.

Salisches Gavelkind (Salic Gavelkind)

Alle Titel werden gleichmäßig unter allen männlichen Erben, nach Alter abgestuft, aufgeteilt (Kinder, dann Enkel und so weiter), wobei jedoch die Männer außer Acht gelassen werden, deren Linie durch die Mutter vererbt wird, z.B. die Söhne Ihrer Töchter.

Semi-Salisches Gavelkind (Semi-Salic Gavelkind)

Alle Titel werden gleichmäßig unter allen Erben, nach Alter abgestuft, aufgeteilt (Kinder, dann Enkel und so weiter).

Azmodan
01.09.04, 12:00
Da wir bis jetzt nur den Umgang mit "niedlichen" Grafschaften gewohnt sind, hat sich folgendes gestern ereignet.

CK, (noch) Version 1.03b: Graf von Weimar.
Falls uns die Erinnerung nicht trügt, hält der dortige Herrscher den Namen Wettin. Der alte Graf hatte leider nur einen 5jährigen Sohn als er verstarb.
Nun wie erwartet erbt der Windelträger den Grafentitel von Weimar. Darüberhinaus die Grafentitel von Lausitz und Meissen sowie den Herzogstitel von Meissen.
Verwirrt uns doch, da wir der Meinung sind, daß dies nur möglich sei, wenn beide, der alte Graf und der alte Herzog zur gleichen Zeit hätten sterben müssen (verwandt sind sie ja, wenn wir nicht irren).
Oder hat unserereiner etwas übersehen?

Germanicus
01.09.04, 12:16
Hat er nur die Ansprüche auf die Titel oder tatsächlich auch die Länderreien geerbt? Aber wenn doch: was anderes wäre kaum möglich...oder einfach Bug.

Azmodan
01.09.04, 12:50
Keine Ansprüche, einfach *zack* Herzog und neue "Hauptstadt", neue Länder und Titel

Oliver Guinnes
01.09.04, 13:21
Entweder müsste der Erblasser all diese Titel haben, oder zwei Erblasser müssten zu gleich sterbern um das von Euch beschriebene Phänomen zu erzeugen, wobei im letzteren Fall auch zwei Fenster erschein müssten, die Euch dies kund tun.

Bevor nun zügig, Käfer, gerufen wird, wäre zu überlegen, ob es nicht andere Ursachen, geben könnte, die nur schwer zu entdecken waren, zumal mir etwas vergleichbares in all meinen Spielen (von 1.01 bis 1.04a) nicht untergekommen ist. Könnte es sein, dass der Herzog starb, sein Land dem Grafen vermachte, der ob dieser Nachricht voll Freude war und wegen der Aufregung einen Herzinfakt bekam, so dass an den Knaben alles ging?

:gluck:

Azmodan
01.09.04, 13:44
Wie ist das mit den 2 Fenstern gemeint? Kann mich jedenfalls an ein "Sterbefenster" nicht erinnern.
Was mir jetzt einfällt, eigenartiger Weise kamen 3 Fenster.

Möglich, daß wirklich das passierte. Der Alte erbt nen Haufen und aus ...

Naja, ich hatte das Ganze leider nicht mehr verfolgt.

Habt Dank :prost:

Oliver Guinnes
01.09.04, 13:50
Ich weiß jetzt nicht genau wen Ihr spielt und wo Ihr die Geschichte beobachtet habt. Wenn Ihr das entsprechende Reich gespielt habt, taucht ja immer ein großes Fenster auf in dem sieht was man alles geerbt hat, davon müsste es eventuell zwei gegeben haben. Oder aber im log müsste sich finden lassen, dass der eine vor dem anderen das zeitliche segnete.

:gluck:

Elvis
01.09.04, 13:52
Ich habe das mit dem vererben immer noch nicht begriffen.
Ich weis einfach nicht wie ich bewusst dazu beitragen kann, dass ich andere Titel erbe.

Es wäre wirklich schön, wenn jemand dazu eine FAQ machen könnte, die die Möglichkeiten bei den verschiedenen Erbrechten beleuchtet.
Ich selber habe im RL eine so kleine Familie, das ich nicht mal genau weiß, was eigentlich eine Cousine oder Großtante oder so ist. Ich musste mich eben nie damit beschäftigen. Verwandtschaftsgrade sind mir schnell ein Rätsel.

Mantikor
01.09.04, 18:45
Mir gehts genauso. Ich habe auch so gut wie noch nie irgendetwas geerbt und führe daher ständig Krieg gegen die Heiden da ich fast keine Titelansprüche gegen meine christlichen Nachbarn habe.


Wie ich von denen was erben soll ist mir ein Rätsel. Da meine Töchter in den anderen Grafschaften fast nie erbberechtig sind und Gräfinen meinen Thronfolger nicht heiraten wollen ist es mir ein Rätsel wie ich von einem fremden Herrscher was erben kann. Ich erbe immer nur das was ich mir eh schon selbst erobert habe.

Oliver Guinnes
01.09.04, 21:35
Hm, bei mir klappt das mit dem Erbenganz gut, ohne dass ich da Experte wäre. Erben können nur Männer. Aber unter bestimmten Erbrechten kann die Frau als Träger der Erblinie fungieren. Das ist der wichtige Teil. Euer Charakter, oder dessen Erbe, muss die Tochter eines Fürsten heiraten, in der das Erbe auch über die weiblich Linie weitergegeben werden kann. (das steht in der Erklärung mit drinn). Es sollte die älteste Tochter sein, denn sonst haben die Söhne der älteren Schwestern bessere Ansprüche. Das gleich gilt natürlich für die Söhne des zukünftigen Erblassers auch. Daher müssen gegebenenfalls Unfälle arrangiert werden.

Der Erstgeborene der obigen Ehe sollte nun Erbe des Landes seines anderen Opa und seines Vaters sein. Ist sein Vater auch Euer Erbe, werdne die beiden Ländereien früher oder später zusammengeführt. Habt Ihr ein anderes männliches Mitglied Eurer Familie mit dem holden Weib verheiratet, dann würde bei Erbantritt der kleine Racker einfach umziehen und das Land dort an sich nehmen ohne Euer Vasall zu sein. Wenn das der Fall ist, dann hilft es Ihm Land in Eurem Reich zu geben, nun ist er schon Euer Vasall und bringt die Ländereien die er erben wird in Euer Reich. Hier könnte eventuell eine Rolle spielen welchen Rang der Lehnsherr des Erblassers hat, das weiß ich leider nicht.

Ich habe leider nicht genügend Zeit um einen FAQ darüber zu schreiben, aber vielleicht hilft Euch ja der FAQ des werten Ajkula (http://www.si-games.com/forum/showthread.php?t=5707) in dem er die einzelnen Gesetze beschreibt. Wenn Ihr wissen wollt welches Gesetz bei Eurem Ziel gilt müsst Ihr die Erbgesezte im entsprechenden Menu durchklicken und schauen wann sich die Haupstadtprovinz verfärbt.

:gluck:

rolin
02.09.04, 08:52
Die häufigsten Erbfälle (bei salischen und semisalischen Erbrecht; Blutsverwandtenrecht)

Fall 1a: Spieler Graf, Erbfolger heiratet älteste Tochter von einem Grafen ohne Söhne. Bedeutet nach dem Tode des Grafen erbt der Sohn des Erbfolgers die Grafschaft. Da dieser Enkel auch Erbfolger der Grafschaft des Spielers ist, werden beide Reiche zusammengelegt.

Fall 1b: Graf, Erbfolger heiratet älteste Tochter von einem Herzog oder König ohne Söhne. Bedeutet nach dem Tode des Grafen erbt der Sohn des Erbfolgers das Herzogtum/Königreich. Da dieser Enkel auch Erbfolger der Grafschaft des Spielers ist, werden beide Reiche zusammengelegt und in das Herzogtum/Königreich eingegliedert. Spieler spielt ab der Enkelgeneration als Herzog/König weiter.

Fall2: Spieler Graf, ein anderer Sohn als der Erbfolger heiratet älteste Tochter eines Grafen ohne Söhne. Nach dem Tode des Grafen erbt dessen ältester Enkel die Grafschaft;

a) wenn Sohn bereits Graf/Herzog im eigenen Reich, dann fällt die Grafschaft nach dem Erbfall als Vasall an den Spieler.
b) wenn Sohn kein Graf im eigenen Reich, gründung einer Nebenlinie ausserhalb des Einflussbereiches des Spielers. (als Backuplinie geeignet da eigenen Namen weitergeführt)
c) wenn Erbtitel höher als Titel des Sohnes, Gründung einer Nebenlinie ausserhalb des Einflussbereiches des Spielers, Sohn nimmt seinen Titel mit, Verkleinerung des eigenen Reiches! (als Backuplinie geeignet)

Fall3: Spieler Graf, irgend ein Sohn heiratet irgend eine Tochter eines anderen Grafens/Herzogs/Königs und es gibt bereits Brüder oder Enkel in dieser Linie. Keine Erbfolge möglich ohne die anderen Söhne und Enkel vorher zu eliminieren.

Fall4: Eine Tochter heiratet einen Thronfolger eines fremden Reiches. Enkel werden dort das Reich erben, allerdings kein Zugewinn für das eigene Reiche möglich. (als Backuplinie ungeeignet da Enkel einen anderen Namen tragen)

Oliver Guinnes
02.09.04, 09:08
Um des werten Rolins Worte aufzugreifen, darf kein Sohn oder Enkel des Erblassers aus älteren Geschwistern der von Eurem Höfling geehelichten Tochter im Erbfalle existieren. Hier helfen gelegentlich gedungene Meuchler. Man muss die Familie vorher gründlich abschecken ob noch vorrangige Erben zu erwarten sind und wenn ja wieviele. Zehn andere Erben zu beseitigen ist oft teurer, als was das Erbe wert sein kann. Aber hat die älteste Tochter nur ein Kind und ist sie selbst schon dreizig, dann kann man auch ruhig die jüngere Schwerster nehmen. In einem Spiel als der zukünfitge Erbe des Hauses Kastillien in die erste Familie Navaras einheiratete ließ ich ihn ebenfalls um die jüngere Tochter werben, da die ältere Schwester mit Lepra geschlagen war und daher ihre Chancen auf dem Heiratsmarkt doch eher gering war. Nunja, bald waren die Reiche vereinigt.

:gluck:

Azmodan
02.09.04, 10:42
Darf ich auch noch eine kleine Anmerkung zu Rolins Text machen:

Warum eigentlich immer der Sohn der Erbfolgers?

Jedenfalls ist mir da jetzt einiges klarer geworden.
Denn die Aufstellung gilt im Falle von semi-salisch auch für die Weibchen.

Der Graf verheiratet seine Schwester an einen anderen Grafen. Das bedeutet, daß auch der Nachfolger unseres Grafen die Grafschaft des anderen erben kann.
Da (wenn ich irre bitte korrigiert mich) es ja vom Vater des Grafen ausgeht und dann die Söhne des Erfolgers erben, da die gräfliche Schwester auch eine Erbfolgerin ist, die zwar nichts erben kann aber ihre Nachkommen.

Kompliziert, aber macht Sinn und Hoffnung auf keusche Töchter :D

rolin
02.09.04, 11:05
Warum der Sohn der Erbfolger? Weil Euer aktueller Herrscher durch eine Hochzeit NIE in die Erbfolge des anderen Hauses kommt, und weil auch Eure Söhne wenn Ihr sie vereheiratet nie direkt in die Erbfolge kommen. Nur die Söhne Eurer Söhne, also die Enkel stehen dann in der Erbfolge des anderen Hauses. Deshalb habe ich immer den Sohn des Erbfolgers als zukünftigen Erben bezeichnet.

Klar werter Herr gilt das Recht auch für die weibliche Erblinie. ABER, ihr könnt mit diesen Enkeln nichts anfangen, da sie nicht den Namen Eures Hauses tragen, diese Generation ist für Euch verloren.

Azmodan
02.09.04, 11:24
Entschuldigt mich verehrter rolin wenn ich mich unklar ausdrückte.
Mit dem Enkel kann ich viel anfangen, da er mein Nachfolger ist!
Unsere Erfahung: Unser Sohnemann ist Erbberechtigt in Grafschaften wo seine Tante (unsere Schwester) mit dem dortigen Grafen verheiratet wurde.

Da die Erbfolge anscheinend ja auch rauf und runter (das mit Erbfolger und Sohn) geht, nahm ich diesen Umstand als Erklärung an.

rolin
02.09.04, 11:35
Jetzt verstehe ich was Ihr sagt. Ich sehe wir sprechen von der selben Sache. Ja so ist es, natürlich geht die Erbfolge auch rauf, auch wenn ich es lieber habe wenn die Eltern nichts zurückerben.

Arminus
02.09.04, 11:40
Sehr grob zusammengefaßt kann man Frauen bei CK (und nur dort!) als Gebährmaschinen im Positiven und als dynastische Zeitbomben im Negativen bezeichnen...

@Azmodan: Eure Schwester ist mir einem Grafen verheiratet und Euer Sohn ist erbberechtigt??? Das würde ja ganz neue Dimensionen...

Ender
02.09.04, 12:00
Darf ich auch noch eine kleine Anmerkung zu Rolins Text machen:

Warum eigentlich immer der Sohn der Erbfolgers?

Jedenfalls ist mir da jetzt einiges klarer geworden.
Denn die Aufstellung gilt im Falle von semi-salisch auch für die Weibchen.

Der Graf verheiratet seine Schwester an einen anderen Grafen. Das bedeutet, daß auch der Nachfolger unseres Grafen die Grafschaft des anderen erben kann.
Da (wenn ich irre bitte korrigiert mich) es ja vom Vater des Grafen ausgeht und dann die Söhne des Erfolgers erben, da die gräfliche Schwester auch eine Erbfolgerin ist, die zwar nichts erben kann aber ihre Nachkommen.



Habe es gerade erfolgreich praltiziert. Wenn man sogar dem Sohn der Schwester vorher ein Lehen gibt, ist er Euer Vasall. Erbt er nun, geht die neue und fremde Grafschaft ein in Eure Lehen. Da habe ich doch frecherweise den Titel der neuen Grafschaft von meinem Enkel (Sohn meines 1. Sohnes, der die besagte Schwester bekommen hat) zurückgefordert und auch bekommen.

So kam die Grafschaft SOFORT in meine Hausmacht und nicht erst, wenn mein Enkel der Spielführer ist


:D

Elvis
02.09.04, 14:16
Vielleicht wäre es nicht schlecht, wenn man diesen Teil des Threads unter die Erbgesetze in der FAQ anschließt. Hier steht doch viel erhellendes drin. :)


edit by rolin:
so sei es werter Herr.

Elvis
07.09.04, 19:31
Mein Regent ist bereits stolze 82 Jahre alt hat aber leider nur einen Sohn. Dieser Sohn ist Herzog von Estland und Livland und hat zwei Söhne zustandegebracht.
Einer dieser Enkel ist gerade 16 Jahre alt geworden und hat eigentlich ganz anständige Werte. Ich würde ihn viel lieber als Nachfolger haben als meinen Sohn.
In meiner Erbfolge ist dieser Enkel nach meinem Sohn auf Platz 2.
Jetzt habe ich meinen Sohn umgebracht aber mein Enkel ist aus meiner Erbfolge verschwunden. Stattdessen stehen da völlig unbekannte Typen wo ich gar nicht mehr nachvollziehen kann wie die überhaupt mit mir verwandt sind.
Und nun die große Frage mit der niemand gerechnet hat. :D

Warum ist mein Enkel aus meiner Erbfolge verschwunden, nachdem ich seinen Vater ermorden ließ?

TRACID
07.09.04, 19:46
vielleicht weil er mit sterben seines vaters mit einem anderen herrscher näher verwandt ist als mit euch?;)

Elvis
07.09.04, 20:30
Verstehe ich nicht. Er bleibt doch mein lieber kleiner Enkel. Ob sein Vater nun tot ist oder nicht.
Im Erbgesetzt steht doch auch drin, das wenn meine Söhne tot sind meine Enkel erben. Nun habe ich keine Söhne mehr und mein Enkel verschwindet aus der Erblinie. Hört sich für mich nach nem Bug an.
Kann aber natürlich auch sein das ich zu blöd bin das zu verstehen.

Arminus
07.09.04, 20:41
Speichern, neuladen? Soll schon bei den abstrusesten Problemen geholfen haben?

Oliver Guinnes
07.09.04, 21:57
Na, genau deswegen. Wahrscheinlich habt Ihr ein Erbgesetz, dass auch die weibliche Linie berücksichtigt. In Eurem Erbfenster werden nun Eure Erben und deren Erben angezeigt, leider deren Erben direkt hinter Euren Erben. Das kann dazu führen, dass Ihr diejenigen Thronanwärter die auf Grund der weilbichen Linie einen besseren Anspruch haben nicht direkt vor den Erben Eures Erben erscheinen. Wahrscheinlich sind das die Blagen Eurer Töchter oder Eurer Schwerstern.

:gluck:

Azmodan
08.09.04, 11:43
Gibt noch die Möglichkeiten, wenn er komplett aus der Liste gefallen ist, daß er unter Umständen ex und hopp beim Vati liegt oder nachträglich das Event aufgetaucht ist, daß er ein Bastard ist.
Wenn er weiter zurückgerutscht ist, kanns auch sowas wie Heiraten mit Witwen/Witwern gegeben haben und die dann die Kindern mitnehmen, oder einen Babyboom ...

Elvis
08.09.04, 21:26
Ich habe alles berücksichtigt was die Herren gesagt haben und es ist mir weiterhin ein Rätsel.
Mein Erbrecht ist die salische Blutsverwandtschaft.
In dem moment, wenn ich meinen Sohn töte, ist auch sein Soh (also mein Enkel) aus der Erbliste verschwunden.
Ich habe testweise die nächsten 15 Thronfolger von mir ebenfalls umbringen lassen. Mein Enkel tauchte nie wieder in der Liste auf. Obwohl er quicklebendig in Estland rumturnt. Andere Enkel waren allerdings in der Liste. Also Kinder meiner diversen Töchter.
Sehr unverständlich wie ich finde.

Oliver Guinnes
08.09.04, 23:05
Wäre das Leben nicht irgendwie langweilig, wenn man alles leich berechnen könnte? Da muss wohl Euer Regent noch mal an die Bräute ran! Ist doch auch nicht schlecht. :D

:gluck:

Arminus
09.09.04, 00:20
Ich habe testweise die nächsten 15 Thronfolger von mir ebenfalls umbringen lassen.
:tongue:

Dieses Forum. So voller Lebensfreude, Nächstenliebe und vor allem Respekt vor jeglichem Leben. Ich hoffe nur, dass sich hier nicht irgendwann mal ein Redakteur von Bild oder jemand vom Verfassungsschutz verirrt. :D

Elvis, bei den 15 Versuchstieren äh -erben, waren da noch weitere Söhne dabei? Und sind deren Enkel auch aus der Liste verschwunden? Oder war's wirklich nur der eine?

Elvis
09.09.04, 00:26
Ich hatte ja keine anderen Söhne. Nur Töchter. Aber deren Söhne waren als meine Enkel weiterhin in der Liste. Hätte mal testen sollen ob sie auch dringeblieben wären, wenn ich ihre Mütter also meine Töchter umgebracht hätte.
Naja. Probiere ichs eben in der nächsten Generation noch mal. Es zeichnet sich wohl wieder eine Situation ab, das mein Enkel besser wäre als meine Söhne. :cool:

Roffomorph
14.04.05, 12:54
c) wenn Erbtitel höher als Titel des Sohnes, Gründung einer Nebenlinie ausserhalb des Einflussbereiches des Spielers, Sohn nimmt seinen Titel mit, Verkleinerung des eigenen Reiches! (als Backuplinie geeignet)


Ich habe zu diesem Thema eine Frage:
Der Sohn meines Bruders hat die älteste Tochter eines Herzogs geehelicht. Sie haben bereits 3 Söhne welche in der Erbfolge des Herzogtums ganz oben stehen.
Ich bin selber nur Herzog, demnach kann mein Neffe nur Graf werden (er hat noch keine Titel). Im Idealfall bekomme ich für ihn noch einen Herzogstitel zustande.

Jetzt die Frage, was muss ich machen, damit ich das Herzogtum mit in mein Reich bekomme?
Wenn der Neffe nur Graf ist, muss er wohl auch Haupterbe in meinem Reich werden. Ist er aber nicht, somit müsste ich auf dieses Erbrecht mit Wahl umstellen. Wenn ich das mache, zählt dann sein geerbtes Herzogtum, damit er auch der mächtigste (also Haupterbe) ist? Man muss bedenken das er dann vor dem Ableben meines Regenten ein unabhängiges Herzogtum regieren würde.
Oder kann ich ihn selber (den Neffen) zum Herzog machen, damit er beim Erben das neue Herzogtum mit in mein Reich bringt???? :schrei:

Ich hoffe inständig, daß das jemand verstanden hat und mir helfen kann
Danke im voraus

Als dann

Azmodan
14.04.05, 15:11
Sorry, für mich klingt es etwas konfus ...
Welches Erberecht habt Ihr nun?

Jetzt die Frage, was muss ich machen, damit ich das Herzogtum mit in mein Reich bekomme?
Wenn der Neffe nur Graf ist, muss er wohl auch Haupterbe in meinem Reich werden. Ist er aber nicht, somit müsste ich auf dieses Erbrecht mit Wahl umstellen. Wenn ich das mache, zählt dann sein geerbtes Herzogtum, damit er auch der mächtigste (also Haupterbe) ist? Man muss bedenken das er dann vor dem Ableben meines Regenten ein unabhängiges Herzogtum regieren würde.
Oder kann ich ihn selber (den Neffen) zum Herzog machen, damit er beim Erben das neue Herzogtum mit in mein Reich bringt???? :schrei:

Also ich sehe da keine Möglichkeit, daß Euer Erbe das Herzogtum in Euer Reich bringt. Als Herzog ist er ja Euch gleichwertig.

Macht Ihr ihn zum Herzog mit Wahlrecht, dann müßte er aus der Erblinie verschwinden, da er ja kein Vassall mehr ist...

Oliver Guinnes
14.04.05, 15:34
Ein wenig mehr Info wäre tatsächlich hilfreich insbesondere welche Erbrecht bei Euch und in dem anderen Herzogtum liegt und ein kleiner Stammbaum, der zeigt welche potenziellen Erben zwischen Euch und Eurem Neffen und umgekehrt liegen.

Dennoch gilt zunächst für alle Erbrechte, tritt der Neffe im anderen Herzogtum das Erbe an, so verlässt er Euer Reich und nimmt auch all seine Ländereien, so Ihr ihm dem welche bis dahin gegeben habt mit. Er wird eigenständiger Herzog, da man keine Vasallen auf der gleiche Ebene haben kann.

:gluck:

Arminus
14.04.05, 15:37
Wenn der Neffe recht fähig ist, ändert auf Primogenitur und sorgt dafür, dass Ihr keine Söhne bekommt...

Roffomorph
14.04.05, 15:48
Obwohl das erwartungssgemäß niemand so richtig verstanden hat, ist meine Frage dennoch beantwortet. :D

Ich fasse zusammen:
Solange ich nicht König bin, wird er beim erben mein Reich verlassen.

Somit liegt die einzige Möglichkeit darin ihn zu meinem Haupterben zu machen.
Kann er noch mein Haupterbe sein, wenn er sein Erbe bereits angetreten hat (und somit ein eigenes Reich regiert)?

Es wäre in jedem Fall schwierig, da ich bereits 4 respektable Söhne besitze.

Arminus
14.04.05, 15:51
Erben kann man immer, solange es was zu erben gibt.

Wenn Ihr die 4 Söhne in Betracht zieht, dann vermute ich, dass Ihr an salische/semisalische Primogenitur denkt. In dem Fall vergeßt auf keinen Fall Eure Brüder...

Roffomorph
14.04.05, 15:57
Die Bengel wollt ich eigentlich behalten...
Muss ich wohl kurzfristig König werden...da hab ich was vor ;)

Roffomorph
14.04.05, 16:05
Oder aber ich stelle auf Wahlgesetz um, vermache dem guten ein paar Grafschaften womit er in meiner Erbfolge auf Platz eins liegen dürfte.

Dann muss ich mich nur noch irgendwie selber töten, ehe das gewünschte Herzogtum vererbt wird. Kann das im Krieg funktionieren oder ist das eher unwahrscheinlich?

Arminus
14.04.05, 16:20
Kann im Krieg passieren. Oder Ihr entlaßt kurzzeitig Euren Spy Master. Mit niedrigem Intrigue-Wert laßt Ihr dann ein paar Leute an anderen Höfen erledigen, dabei werdet Ihr sicherlich ab und an erwischt. Die KI reagiert auf sowas oft mit der Entsendung eigener Meuchler, die dann an Eurem Hof Ihr Glück versuchen. Es kann Euch treffen, aber auch andere. Also definitv keine Garantie auf Erfolg. Zudem kostet das Morden je nachdem schon eine Menge, und wer weiß, wenn die gegnerischen Meuchler an Eurem Hof so töten...

Ansonsten könntet Ihr noch cheaten:
Wählt Euren Herrscher an, F12 drücken, die tippen, Enter und nochmal F12, um die Konsole zu schließen... :rolleyes:

Roffomorph
14.04.05, 16:23
Obwohl ich absolut kein Freund von Cheats bin erscheint mir diese Lösung doch gar nicht so cheatlastig, zumal jeder sein Leben beenden kann wenn er dies wünscht. :D

Muss das mal mit meinem interaktiven Gewissen abklären, ob es sich nach einer solchen Tat noch gut fühlt.

Azmodan
14.04.05, 16:36
Kann das im Krieg funktionieren oder ist das eher unwahrscheinlich?
Kann im Krieg funktionieren.
Und meine (in meinen Spielen) bevorzugte Methode da ich nicht die F12 Taste verwenden will. Die Chance, daß mal ein Heerführer in einem Kriege auf dem Schlachtfeld liegenbleibt ist vorhanden, oder er wenigstens so verwundet wird, daß er vor Krankheit sowieso bald den Löffel abgibt.

Galadon
14.04.05, 21:07
Kann im Krieg passieren. Oder Ihr entlaßt kurzzeitig Euren Spy Master. Mit niedrigem Intrigue-Wert laßt Ihr dann ein paar Leute an anderen Höfen erledigen, dabei werdet Ihr sicherlich ab und an erwischt. Die KI reagiert auf sowas oft mit der Entsendung eigener Meuchler, die dann an Eurem Hof Ihr Glück versuchen. Es kann Euch treffen, aber auch andere. Also definitv keine Garantie auf Erfolg. Zudem kostet das Morden je nachdem schon eine Menge, und wer weiß, wenn die gegnerischen Meuchler an Eurem Hof so töten...

Ansonsten könntet Ihr noch cheaten:
Wählt Euren Herrscher an, F12 drücken, die tippen, Enter und nochmal F12, um die Konsole zu schließen... :rolleyes:

Was das mit dem Meuchler entsenden angeht, so wäre es uns noch nie untergekommen, dass die KI einen Anschlag auf unser erlauchtes Leben versucht hat (zumindest bis Standard-Schwierigkeit) lediglich Höflinge, Nachkommen und das ein oder andere Eheweib hat man uns zur Vergeltung schon hinweggemeuchelt. (Wobei wir den Schmerz über den Verlust der Ehefrau meist ebenso schnell vergaßen wie die Truhen mit der Mitgift des neuen Weibes in unsere Kammern gebracht wurden :D )

Weitere Option: speichert ab, spielt den potentiellen Erben weiter und befördert als dieser den werten Erblasser (euren vorherigen Spielcharakter) via Meuchler ins Jenseits.

Oliver Guinnes
16.04.05, 14:48
Vom edlen Galadon an falscher Stelle gepostet:



1. Es muss ein Erbrecht sein, dass auch über die weibliche Linie klappt.
2. Es dürfen keine Söhne beim entsprechenden Erblasser vorhanden sein.
3. Man sollte einen Nachkommen mit der Tochter des Erblassers produziert haben.
4. Diese Tochter muss die älteste sein die Kinder hat.
5. Der Erblasser muss einen bedauerlichen Unfall erleiden oder schlicht zu alt sein.
6. Der Nachkomme seiner Tochter (zugleich eigener Sohn oder Enkel) beerbt den Erblasser.
7. Der erbende Sohn/Enkel sollte auch der eigene Erbe sein oder ebenfalls einen bedauerlichen Unfall erleiden.
8. fertig
(9. der Beitrag gehört wohl eher in die Vererbungslehre, wir bitten um Verzeihung)

Wenn der erbene Sohn nicht Eurer eigene Erbe ist, könnt Ihr sein Erbe dennoch in Euer Reich integrieren, indem Ihr im ein gleichwertigen Titel in Eurem Reiche gebt. Seid Ihr also Herzog von Sachsen und Euer Neffe wird bald den Grafen von Aargau beerben, so macht Ihn zum Grafen von Göttingen und er wird Euer Vasall bleiben wenn er dereinst beide Titel führt. Seid Ihr König von Deutschland, und er erbt den Herzog von Anjou, dann müsst Ihr ihn zum Herzog machen um das Land ins Reich zu holen, den die Loyalität richtet sich dann nach dem höheren Titel.

:gluck:

AG_Wittmann
30.04.05, 20:53
So, habs durchgelesen und kapier dat immer noch nich ... i glaub, jetzt weiß i auch, warum wir heute unsre Regierung wählen ... bei den ganzen Erbgesetzen usw. wird man doch ganz balla *heul*

Galadon
01.05.05, 10:07
Also merken könnt ihr euch, dass eigentlich am praktikabelsten das Blutsverwandtenrecht und die salische Primogenitur sind, falls ihr einen entfernteren Verwandten auf den Thron bringen wollt (Neffe, Vetter etc.) ist das Wahlrecht noch nützlich. Die anderen Formen des Erbrechts könnt ihr für euer eigenes Reich eigentlich ziemlich getrost vergessen.
Die semi-salische Primogenitur ist ebenfalls nicht ganz unbedeutend, da sie das ideale
Erbrecht für Reiche die ihr erben wollt ist.

Wenn es einzelne Dinge gibt die ihr genauer wissen wollt, so fragt danach.

AG_Wittmann
01.05.05, 13:31
Hab jetzt dat Salische Erstgeborenenrecht ausgewählt, dat versteh i noch am ehesten ... is wie Eisenbahnfahren ... wenn Zug 1 keine Wagen mehr hat, nehmer Zug 2 usw. ...

AG_Wittmann
01.05.05, 19:00
Soo, i denke, i hab auch dieses Semi-Salische Erstgeborenenrecht kapiert ... erst alle männlichen Kinder das Gras von unten zeigen lassen, dann deren älteste Tochter dick machen, hoffen, dat sie nen männliches Kind rausdrückt und dann die Zeit arbeiten lassen ...

Galadon
01.05.05, 19:07
Jepp und eben nachsehen, dass die Jungs aus dem Haus noch keine männlichen Erben gemacht haben bevor sie ins Gras gebissen haben. Enkel aus rein männlicher Linie sind nämlich denen aus weiblicher Linie auch vorgezogen.

AG_Wittmann
01.05.05, 19:12
Deshalb hab i ja eben deren einzigen Sohn umgelegt, bevor er 16 wurde ... *hrhr* ... und deren Attentat is gescheitert *hrhr*

Muss nur noch warten, bis der Herzog von Meißen ins Porzellan beißt ...

Nachtrag: Oh, gerade bemerkt, dass ich Weimar auch beerben kann, hab den Sohn des Bruders von Meißen umgelegt, jetzt ist der nächste Erbe sein Bruder, der gleichzeitig auch Meißen regiert als Herzog ... wenn der wech is, fällt Weimar und Meißen an mich *huahahaha*

Dat Erben gefällt mir ja immer besser ...

AG_Wittmann
02.05.05, 02:20
So, hat prima geklappt ... naja, wer konnte ahnen, dass mein Avatar verdammtnochma 71 Jahre alt wird und selbst mit 70 Jahren noch ne Schlacht führen kann *heul* ... egal, irgendwann werde ich mich an Thüringen rächen, dafür, dass sie mir den Grafentitel wechnehmen wollten und dann halb Deutschland in den Krieg gezogen haben, den i lustigerweise haushoch gewonnen habe *hrhr*

Enkidu
05.09.05, 05:07
Ich hab mal ne ganz doofe Frage...

Wenn ich einen Herrscher spiele, sagen wir einen Herzog, der einen Bruder hat, der wiederum einen Herzogtitel inne hat... und ich verheirate meine älteste Tochter mit seinem ältesten Sohn... und nun geht meine männliche Linie unter, kann ich dann, wenn er erbberechtigt ist (weiß grad nicht, welches Erbgesetz ich genau habe, aber der Enkel taucht als Erbe auf) mit ihm weiter spielen?

Also spielt man automatisch immer den Erben, egal in welchem Grade der verwandt ist?
Oder sogar wenn ein Fremder erbt?
Ich meine damit, ob das Spiel zuende ist, wenn der Erbe nicht mehr wirklich zur Dynastie gehört und wenn ja, ab welchem Verwandtschaftsgrad gilt jemand noch als ausreichend verwandt?

Arminus
05.09.05, 14:00
Ihr spielt nur Herrscher, die Euren Nachnamen tragen. Wenn Euer Enkel also Euren Nachnamen trägt, weil Ihr Eure Tochter mit Eurem Neffen verheiratet habt, wird dieser Euer Reich erben können. (und vielleicht auch das Eures Bruders...) Allerdings könnte er ziemlich mißgestaltet sein. (Inzest...)

Oliver Guinnes
05.09.05, 19:45
Und wenn Ihr keinen Erben aus Eurem Hause für Euren Titel habt, muss das Spiel nicht zwangsläufig enden, solangen irgendwoanders eine Nebenlinie mit Eurem Namen Land hält.

:gluck:

Enkidu
05.09.05, 22:01
Ah, also ist es ziemlich unwahrscheinlich, daß eine Linie schnell ausstirbt, wenn man noch eine "Nebenlinie" wie beim Haus Atholl hat, nämlich die Gallowaylinie und die Berwicklinie.

Oliver Guinnes
07.09.05, 20:29
Viel witziger ist, wenn man gar nicht weiß wo die Verwandschaft so herrscht. Man ist depresiv weil der Herzog von Sachsen ohne dynastisch einwandfreien Erben stirbt und plötzlich ist man König von Norwegen ...

:gluck:

Enkidu
08.09.05, 01:18
Es bringt also durchaus was, wenn man mal einfach seine Töchter, Schwestern, Neffen etc. durch halb Europa verheiratet ;) UNd ich Depp wollt der Zerstreuung entgegenwirken bei den Atholls ;) Regelmässige Ehen unter Verwandten zweiten und dritten Grades :P

Oliver Guinnes
09.09.05, 18:04
Töchter eher nicht, da ja deren Kinder nicht Euren Namen tragen. Je nach Erbrecht müsst Ihr da auch aufpassen, ob sich da nicht ein fremdynastischer Enkel vor den fruchtbareren Bruder Eures Regenten, der leider nur Töchter und Bastarde kann, schiebt. In einem solchen Fall sollten je nach Erbrecht Eure Töchter dann doch lieber den Schleier nehmen.

Seitenlinien verselbständigen sich gelegentlich. Heiraten ja auch selbst weiter und vertreiben vielleicth einen Höfling aus dem eigenen Stamm. Oder ein Knabe folgt seiner Mutter an einen fremden Hof.

:gluck:

Enkidu
09.09.05, 19:28
Auf jeden Fall ist die Verfolgung der eigenen Familie (nicht Verfolgung im Sinne des Mechelns *zwinker*) oft spannender als die Gebietserweiterung.

Wird noch einiges geschehen in meinem AAR, bin grad im Jahr 1139 und schreibe nach und nach weiter (im AAR fehlen also schon knapp 40 Jahre *g*).

Atahualpa
13.08.07, 13:13
Mich bringt diese Erbschleicherei schon richtig um den Schlaf. Ist ja verdammt kompliziert.
Wundert mich nicht das es da früher mancherorts Inzest gab, war doch wohl einfacher zu handhaben :D :D

Habe meinen Sohn zum Grafen ernannt, dummerweise konnte ich dann aber keine Hochzeit mehr arrangieren, der hat geheiratet wenn er will :mad:
Undankbares Gesindel.

AG_Wittmann
13.08.07, 17:12
Mich bringt diese Erbschleicherei schon richtig um den Schlaf. Ist ja verdammt kompliziert.
Wundert mich nicht das es da früher mancherorts Inzest gab, war doch wohl einfacher zu handhaben :D :D

Habe meinen Sohn zum Grafen ernannt, dummerweise konnte ich dann aber keine Hochzeit mehr arrangieren, der hat geheiratet wenn er will :mad:
Undankbares Gesindel.

Selber schuld ... zuerst die Braut, dann der Titel ...

Was tut ihr eigentlich, um euer Reich zusammenzuhalten? I selbst setze nur Gräfinnen ein, wennse verrecken, dann fällt die Grafschaft wieder an mich zurück.

Atahualpa
13.08.07, 20:42
Mit Reich-Zusammenhalten hab ich noch kein Problem bei meine 2 mickrigen Provinzen. :(

Golwar
14.08.07, 00:37
Die Formulierung "Reich zusammenhalten" war eh nicht korrekt. Ob das Reich erhalten bleibt, ist unabhängig davon ob der Vasall nun einen Erben hat oder nicht.
Die unverheirateten Vasallinnen sind nur gut für die Reputation, da man nach deren Versterben erneut die Boni für vergebene Titel erhält. Ansonsten bringt das keine gravierenden Vorteile.

@ Atahualpa
Die Frau des Sohnes kann man ja "entfernen" lassen falls sie allzu unnütz scheint . Deren Nachfolgerin kann man natürlich erst wieder selbst bestimmen, sobald der Sohn den Thron erklommen hat.
Alles in allem immer erst verheiraten, dann Titel vergeb. Man will schliesslich nur die besten Enkel ;)

Atahualpa
14.08.07, 09:43
Nützt es mir auch was wenn ich einen Höfling bzw. keinen Verwandten mit jemandem verheirate?
Kann ich dadurch auch mal was erben?
Mir ist das alles noch net ganz klar.

Atahualpa
14.08.07, 13:39
Ich kann mir ein Schmunzeln bei den ganzen Nachkömmlingen nicht verkneifen.
Ich hab jetzt meinen 16 jährigen Herzog mit einem 27 jährigen Lüsternen Hausdrachen vermählt.
Dauerte keine Woche und die Meldung kam, das Nachwuchs unterwegs ist. :D

Ich glaub mein Herzog wird nicht viel Älter als 20 werden :D :D

Arminus
14.08.07, 13:54
@Witti: Einige Verwandte mit ausreichender männlichen Nachkommenschaft zu Herzögen ernennen. Dieser Familienlande müssen natürlich regelmässig überprüft werden, gegen Rebellen unterstützt werden, ab und an mit Geld gefügig gemacht werden (was auf Dauer auch der Infrastruktur der Ländereien guttut), vor allem aber werden die Erblinie schärfstens überwacht, um die Lande auch ja nicht an andere Familie zu verlieren.

Die anderen Herzogtümer gehen an Familien am Hof, die bis dato über keinen Besitz verfügen und am Besten auch keine Verwandschaft mit welchem haben. Um diese Herzogtümer abzuschwächen, gründe ich vor Belehnung noch gerne ein, zwei Bistümer aus, bringt Piety ein und schafft Spliterbesitz, der nicht durch Erbschaft das Reich verlassen kann.

Gräfin setze ich nicht ein, mag die Idee dahinter nicht so, auch wenn es momentan sicherlich sehr effektiv ist. Schätze aber, dass sich das mit Deus Vult sehr stark ändert.

Golwar
14.08.07, 13:59
Das gibt es nicht selten dass schon in der Hochzeitsnacht der Zeugungsprozess erfolgreich umgesetzt wird ;)

Höflinge zu verheiraten bringt weder große Vor- noch Nachteile. Bei einer guten Beziehung kann man auf nützliche Höflinge der nächsten Generation hoffen, erben wird man deswegen nichts.
Theoretisch hat aber jede Figur seine ganz eigenen Titelansprüche. Setzt man jemanden, der außerhalb des Reiches Ansprüche hat, als Vasallen ein, so kann es vorkommen dass er versucht seine Ansprüche geltend zu machen. Indirekt kann man so also sein Reich vergrößern, aber bei mir ist das allerseltenst der Fall gewesen.

Mitglieder der eigenen Dynastie sollte man eigentlich immer verheiraten. Ausnahmen sind die Frauen die man bei dem genannten "Trick" einsetzen möchte, ansonsten hat man keine Vorteile durch das Nicht-Vermählen.

Atahualpa
16.08.07, 21:58
Mal eine Frage

Angenommen ich würde jetzt eine meiner Töchter mit dem zurzeit einzigen Nachfolger eines Grafen verheiraten.
Hätte ich dann irgendwann anspruch auf diese Grafschaft, bwz. würde das irgendwann dann mir zugesprochen werden. Beide Seiten haben *Semi-Sal Erstgeborenenr.*
Wenn z.B der Sohn von der Tochter der zukünftige Graf dort wird usw....
Da blick ich einfach noch net durch.

smokey
16.08.07, 22:26
wenn sie einen sohn bekommen wird dieser der nächste nachfolger... also geht die eigene dynastie leer aus (der sohn hat ja dann auch den nachnamen von seinen vater)

da bekommt man höchstens das erbe nach ner zeit falls die dynastie irgendwann keine nachkommen mehr hat und es dann auf einem selbst zurückfällt... auf sowas würd ich mich aber nich verlassen ;)

wenn aber nur töchter geboren werden (oder alle söhne besuch vom chefspion bekommen) kann das erbe auf einen selbst zurückfallen... wenn bis zu dem tod des grafen keine dieser töchter wiederrum einen sohn bekommen hat (dann wird dieser nachfolger... und die eingeheiratete dynastie freut sich *g*)

Atahualpa
16.08.07, 22:32
Ja so dachte ich mir das schon.
Gar net einfach eine Erbe hereinzuheiraten.

Atahualpa
18.08.07, 11:30
Was nehmt ihr eigentlich für Vererbungslehren?
Das vom Erstgeborenen, oder wo der stärkste Sohn der Nachfolger wird?

Golwar
18.08.07, 12:02
Kommt immer auf die Größe des Reiches an. Ganz zu Anfang ist eigenlich schon das Salische Blutsverwandtenrecht meine erste Wahl, da es den fähigsten der eigenen Söhne zum Nachfolger macht.
Wenn ich später mehr Platz ( & Titel ) zu vergeben habe, ist das Elective Law die beste Wahl. Wenn man 200 Männer der eigenen Dynastie zur Auswahl hat, ist eigentlich immer ne Granate dabei :D
Als Nebeneffekt gibt das allen Vasallen noch Beziehungsboni, was in großen Reichen wirklich nicht von Nachteil ist.

Das einzige was dann nervt ist wenn der ersehnt Nachfolger vor dem aktuellen Herrscher verstirbt und eine Krücke dessen Platz einnimmt. Hätte man wirklich besser lösen können.

Atahualpa
18.08.07, 12:35
Ja aber bei diesem Blutsverwandtenrecht kanns ja passieren das man plötzlich einen Windelträger auf dem Thron sitzen hat. :D

Golwar
18.08.07, 13:02
Also ich schummle in dem Bereich immer :)
Wenn ich schon das Wahlrecht einführe um den stärksten Mann an der Spitze zu sehen, ist es doch eher unlogisch wenn ich noch einen alten kranken Mann an der Spitze belasse, der womöglich auch noch geisteskrank ist ;)

Ich meine, für den Hof hat Paradox ja selbst Events drinnen mittels denen Alte / Unfähige Figuren darum bitten in den Ruhestand versetzt zu werden. Aber da wo es wichtig wäre, geht das nicht ? Noch nicht mal ein Auftragskiller kann da etwas bewirken ? Da helfe ich halt mit "F12 die" selbst nach ...

RumsInsFeld
05.04.10, 00:27
Bei mir ist im Spiel etwas seltsames passiert, dass ich mir nicht erklären kann.
Der König von Sizilien, aus der Hauteville Dynastie, hat zurzeit keine männlichen Nachfahren, da seine einzigen gestorben sind, aber 3 Töchter. Die älteste Tochter selbst hat nur weitere Frauen als Kinder, die 2. Tochter war mit meinem Familienchef (Dynastie: de Bearn) verheiratet und hat mit ihm 2 Söhne gezeugt. Die 3. hatte bis vor kurzem keine Söhne.
Die beiden de Bearn Söhne sind auch keine Anwärter auf meine gespielte Linie, aber eine Nebenlinie wäre erfreulich, umso ärgerlicher, als ich plötzlich gesehn hab, dass in Sizilien vlt. aufgrund fehlender Nachfolger auf Wahlrecht umgestellt wurde und nun irgendwelche Hauteville Herzöge Nachfolger waren. Dies wurde wieder geändert und wieder meine Sprösslinge die ersten Kandidaten.
Nun hat die 3. Tochter 2 Söhne bekommen, die von ihren Werten deutlich schwächer als meine sind (ist ja klar, weil erst 2 und 0 Jahre alt), also kann es auch kein Stärksten Vererbungsrecht geben. Doch komischer Weise sind diese beiden Söhne nun in der Nachfolgerliste vor den Sprösslingen der De-Bearn Linie. Wie kann das sein?

Pionier
05.04.10, 00:30
Undeutsch ;)

chefkoch
05.04.10, 00:42
Bei mir ist im Spiel etwas seltsames passiert, dass ich mir nicht erklären kann.
Der König von Sizilien, aus der Hauteville Dynastie, hat zurzeit keine männlichen Nachfahren, da seine einzigen gestorben sind, aber 3 Töchter. Die älteste Tochter selbst hat nur weitere Frauen als Kinder, die 2. Tochter war mit meinem Familienchef (Dynastie: de Bearn) verheiratet und hat mit ihm 2 Söhne gezeugt. Die 3. hatte bis vor kurzem keine Söhne.
Die beiden de Bearn Söhne sind auch keine Anwärter auf meine gespielte Linie, aber eine Nebenlinie wäre erfreulich, umso ärgerlicher, als ich plötzlich gesehn hab, dass in Sizilien vlt. aufgrund fehlender Nachfolger auf Wahlrecht umgestellt wurde und nun irgendwelche Hauteville Herzöge Nachfolger waren. Dies wurde wieder geändert und wieder meine Sprösslinge die ersten Kandidaten.
Nun hat die 3. Tochter 2 Söhne bekommen, die von ihren Werten deutlich schwächer als meine sind (ist ja klar, weil erst 2 und 0 Jahre alt), also kann es auch kein Stärksten Vererbungsrecht geben. Doch komischer Weise sind diese beiden Söhne nun in der Nachfolgerliste vor den Sprösslingen der De-Bearn Linie. Wie kann das sein?

Auf welches Erbrecht hast du denn zurück geändert? Sind die Söhne deiner Dynastie vielleicht Bastarde?

Pionier
05.04.10, 00:52
Auf welches Erbrecht hast du denn zurück geändert? Sind die Söhne deiner Dynastie vielleicht Bastarde?

Mit ziemlicher Sicherheit bei dem Namen :^^: :D:D

RumsInsFeld
05.04.10, 12:29
Ich hab Semi-Salisches Erbrecht, und meine Söhne sind auch keine Bastarde. Kann es daran liegen, dass der Vater "meiner" Söhne schon tot ist, und der andere noch lebt?
Aber das sollte ja eigentlich keinen Einfluss haben.

chefkoch
05.04.10, 14:04
Wenn es das Semi-Salische Blutsverwandtenrecht (Semi-Salic Consanguinity) ist, dann ist vielleicht die 3. Tochter stärker als die 2. Tochter und daher auch deren Söhne vor deinen.

RumsInsFeld
05.04.10, 16:36
Das kann sein, dass dieses Recht in Sizilien gilt, kann man das nachschaun? Und tatsächlich ist die 3. Tochter von den Werten besser als die 2., aber auch ein Mord an der Tochter hilft in dem Fall nicht weiter, da die Söhne immer noch vor den meinen stehen, obwohl diese wieder schwächer sind.
Kann ich jetzt nichts anderes machen, als auf Tode der Söhne hoffen, oder eine Mordserie starten?

sheep-dodger
05.04.10, 23:20
Ihr könnt nachschauen welches Erbrecht herrscht indem Ihr im Bildschirm in dem die verschiedenen Erbrechte aufgelistet sind zB das semi-salische Erbrecht auswählt (nur anklicken), dann werden alle Reiche in denen dieses Recht gilt grün auf der Karte markiert.

Pionier
06.04.10, 13:00
Rums hat gestern einen Bastard gezeugt. :D Hoho

sheep-dodger
06.04.10, 13:51
Rums hat gestern einen Bastard gezeugt. :D Hoho

Und das hat genau wie mit dem Thema des Threads zu tun?
Bitte spamt hier nicht rum.

Gonozal
19.07.11, 18:43
Ich hoffe, das ist das richtige Forum.

Gerade ging eine schöne Partie zuende.

Binnen zwei Generationen hab ich mich vom Grafen von Oldenburg zum Walisischen König gemausert... dank Kreuzzügen angelte ich mir auch die kroatische Krone.

Um dem Herrn Sohn etwas zum Üben zu geben, machte ich ihn zum König von Kroatien. Natürlich erbt er auch mein Reich.

Da starb er doch glatt vor mir und sein minderjähriger Sohn kam an die Macht. Egal.

Als jedoch mein Herrscher starb, war das Spiel vorbei! :???:
Wieso das denn? Der Nachfolger war mein Enkel. Liegt es daran, weil er exkommuniziert ist?

smokey
20.07.11, 08:10
Ich hoffe, das ist das richtige Forum.

Gerade ging eine schöne Partie zuende.

Binnen zwei Generationen hab ich mich vom Grafen von Oldenburg zum Walisischen König gemausert... dank Kreuzzügen angelte ich mir auch die kroatische Krone.

Um dem Herrn Sohn etwas zum Üben zu geben, machte ich ihn zum König von Kroatien. Natürlich erbt er auch mein Reich.

Da starb er doch glatt vor mir und sein minderjähriger Sohn kam an die Macht. Egal.

Als jedoch mein Herrscher starb, war das Spiel vorbei! :???:
Wieso das denn? Der Nachfolger war mein Enkel. Liegt es daran, weil er exkommuniziert ist?

wenn er exkommuniziert ist kann er glaub ich nichts erben
sobald an ein nachfolger vererbt wird der einen anderen nachnamen trägt (also vom spiel als eine andere dynastie angesehen wird) ist das spiel vorbei - das wird dort geschehen sein

ab und an mal schaun wer der erbe ist - und notfalls das erbgesetz ändern bevor es zu spät ist

Arminus
20.07.11, 12:03
sobald an ein nachfolger vererbt wird der einen anderen nachnamen trägt (also vom spiel als eine andere dynastie angesehen wird) ist das spiel vorbei - das wird dort geschehen seinSicher? Hab das Spiel ewig nicht mehr gespielt, aber ich dachte eigentlich, dass man immer zu einem aus der Sippschaft mit Titel wechselt, sobald der alte Herrscher abtritt, unabhängig davon, ob der alte Herrscher dem neuen was vererbt...

smokey
20.07.11, 12:26
Sicher? Hab das Spiel ewig nicht mehr gespielt, aber ich dachte eigentlich, dass man immer zu einem aus der Sippschaft mit Titel wechselt, sobald der alte Herrscher abtritt, unabhängig davon, ob der alte Herrscher dem neuen was vererbt...

bin mir da relativ sicher wenn über die weibliche linie vererbt wird (was ein grund war dass ich fast immer auf ein salitisches gesetz ausgewichen bin - bei CK2 besteht das problem ja zum glück nicht mehr dass die dynastie nur auf den nachnamen festgemacht wird)

anders sieht es aus wenn man nen rein salitisches gesetz hat - dort wird dann ein "entfernter verwander" erstellt wenn nicht wirklich ein erbe vorhanden ist

Gonozal
20.07.11, 18:34
Danke schön für die fixe Hilfe!

Na denn, dann werd ich mich mal als kroatischer Graf versuchen und dort ansetzen, wo es unfreiwillig zuende ging. ;-)

Jetzt das Erbrecht ändern würde einen gewaltigen Bürgerkrieg verursachen, dank meines BBs und ich hab scho 600 Miese...