Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mangel an Durchblick meinerseits
Tja, ich hab es soeben geschafft, meine Dynastie in Rauch aufgehen zu lassen: meiner erster Herrscher starb recht früh, so dass ein 12jähriger Cousin auf dem Thron folgte. Diesen hab ich auch sofort verheiratet, da er selbst schwach auf der Brust war. Mein Plan war dann: ich bringe eine Cousine beim Nachfolger des konkurrierenden Counts unter, der Count selbst rückt auf den Herzogsstuhl nach (der Herzog war kinderlos) und schon ist meine Cousine mit dem herrschenden Mitgrafen inthronisiert. Kommen dann noch Sprößlinge hab ich gute Chancen, beide Grafschaften zu erhalten...dachte ich.
Dummerweise war der Nachfolger des Mitgrafen nur dessen Marschall (obwohl er den gleichen Namen hatte, waren sie wohl nicht verwandt), mit der Heirat holte ich mir diesen leider an MEINEN Hof, ich dachte, meine Cousine zieht zu ihm...und plötzlich war er bei mir erster der Erbfolge :rot: just in diesem Moment starb mein Herrscher-> Game Over
Ich glaube, ich hab Null Durchblick: wenn ich eines meiner Familienmitglieder wo anders günstig platzieren möchte, geht das "aktiv" gar nicht, weil das Paar ja an meinen Hof kommt, wenn ich die Initiative ergreife, richtig? Wie mogele ich mich dann in Erbfolgelinien?!
Ruprecht I.
02.06.04, 00:07
Entweder das Ehegespinst Eurer Damen ist ein Thronfolger, dann wird dieser an seinen Heimathof zurückkehren, sobald seine Zeit gekommen ist.
Oder Ihr nehmt Heiratsgebote fremder Höfe an, dann zieht die holde Weiblichkeit von dannen.
Wie mogele ich mich dann in Erbfolgelinien?!
Durch geschicktes verheiraten der eigenen Töchter an Dynastien die nur einen oder zwei Erbfolger haben und durchs Meucheln! :D
Also sprich wenn eure Tochter dann einen Sohn gebährt ist dieser in der Erbfolgelinie des anderen Herschers. Meuchelt man nun die anderen Erbfolger erfogreich nieder.... voila! :teufel:
So habe ich mir den Titel und selbsverständlich die Ländereien des "Duke of Thuringia" sagen wir mal "erworben".:lach:
Ruprecht I.
02.06.04, 00:14
Oder so, dann ist natürlich der 'Standort' egal.
Entweder das Ehegespinst Eurer Damen ist ein Thronfolger, dann wird dieser an seinen Heimathof zurückkehren, sobald seine Zeit gekommen ist.
Oder Ihr nehmt Heiratsgebote fremder Höfe an, dann zieht die holde Weiblichkeit von dannen.
Ah, das war das Problem: sein eigener Hof war ja noch bestückt
Ruprecht I.
02.06.04, 01:14
Das Paar zieht immer an den Hof, von dem das Angebot ausgeht.
Für die 'Erbschleicherei', wie von Torbi beschrieben, ist es egal, an welchem Hof sie sich aufhalten. Hauptsache, die Verwandtschaftsverhältnisse stimmen und die Umstände werden entsprechend korrigiert...
Das Paar zieht immer an den Hof, von dem das Angebot ausgeht.
Für die 'Erbschleicherei', wie von Torbi beschrieben, ist es egal, an welchem Hof sie sich aufhalten. Hauptsache, die Verwandtschaftsverhältnisse stimmen und die Umstände werden entsprechend korrigiert...
Wenn mich nicht alles täuscht, hab ich in diesem Zusammenhang erst kürzlich was anderes gelesen
http://forum.paradoxplaza.com/forum/showthread.php?t=141598
oder gehts da um etwas anderes?
EDIT: Was ich oben vergessen habe zu erwähnen: der angeheiratete war nach der Heirat nicht mehr in der Erbfolge des Herzogs, da war er ganz raus. Das dürfte doch gar nicht sein, oder?
Oliver Guinnes
02.06.04, 09:22
Ihr dürft das jeweilig geltende Erbrecht bei Euren Überlegungen nicht vernachlässigen. Das von Euch berschriebene Phänomen könnte beim 'elective law' auftreten, bei dem der stärkste Vasall erbt. Denn auch die Höflinge gelten als Vasallen und hat da er als Graf keine 'richtigen' Vasallen haben kann, kommen nur diese in Frage. Die Erbfolge richtet sich dann nach der militärischen Stärke, was den Marschall als natürlichen Kandidaten ausweist.
Zu den Erbgesetzten gibt es eine treffliche Übersicht (http://www.si-games.com/forum/showthread.php?t=5707) des edlen Ajkula im FAQ-Bereich.
:gluck:
Ja, es war Elective Law. Aber was mich eben verwirrt: ich hab durch die Heirat den Marschall an meinen Hof geholt, damit war er bei seinem Hof schlicht und einfach weg und ich bin nicht in seine Erbfolge gekommen.
Aber wie sähe das bei einem leiblichen Sohn und einer anderen Erbfolge-Art aus: Grds. hole ich doch, bei Initiative meinerseits den anderen Ehepartner an meinen Hof, obwohl er beim anderen Hof in der Erbfolge bleibt, oder? In dem Fall kann man ja in der Übersicht der anderen Dynastie nicht sehen, wer da Nachfolger ist.
Oliver Guinnes
02.06.04, 13:19
Doch. Die Erbfolge hängt bei den dynastischen Erbfolgegesetzen nicht davon ab, ob Ihr am Hofe des Erbgebers seid oder nicht. Auch die an anderen Höfen befindlichen Erben werden im 'Erbfolgefenster' angezeigt.
Aber auch hier müsst Ihr wieder genau schauen, welche Erbfgesetze gelten, denn einige erlauben, dass Frauen als 'Überträger' des Erbanspruch fungieren, obwohl sie selbst nicht erben können (ähnlich wie bei der Bluterkrankheit). Hier ist das Erben der fremden Länder am klarsten/einfachsten. Ihr oder Euer Erbe heiratet die Tochter des Erblassers. Euer Sohn/Enkel wir in der Erbfolge auftauchen; all diejenigen, die davor stehen meucheln; stirbt der Eblasser bekommt Euer Sohn/Enkel Titel und Land und wird irgendwann disen so erworbenen Titel mit dem Euren vereinigen.
Wenn der Erblasser im Rang unter mir steht, dann gebe ich seinem und unseren zukünftigen Erben meist ein Lehen, denn dann ist er mein Vasall und bleibt es auch wenn er erbt, so dass mein Reich nun um die entsprechenden Ländereien gewachsen ist. Dies funktioniert natürlich auch mit Leuten aus Eurem Hofe, die nicht in Euerer direkten Erbfolge stehen, so dass Ihr Euch nicht darauf beschränken müsst nur Euren Erben zu verheiraten, außer Ihr wollt alles Land als Hausgüter haben. Wobei dann könntet Ihr ja immer noch revoken.
:gluck:
Ruprecht I.
02.06.04, 13:57
Wenn mich nicht alles täuscht, hab ich in diesem Zusammenhang erst kürzlich was anderes gelesen
http://forum.paradoxplaza.com/forum/showthread.php?t=141598
oder gehts da um etwas anderes?
Scheint nichts mit Verheiraterei zu tun zu haben. Erinnert Uns eher an den einen Fall, als Unser Sohn und Thronfolger starb und seine Witwe aus einem fremden Hof flugs an diesen zurückkehrte (und Unseren Enkel und neuen Thronfolger einfach mitnahm!)
Ansonsten wären Wir da jetzt auch überfragt. Zumindest bislang verloren Wir die Damen Unseres Hauses bei Annahme fremder Angebote, und erweiterten Unseren Hofstaat, wenn Wir selbst anfragten.
Gut, dann bin ich jetzt beruhigt und verzweifelt, die Erbfolge ist eine vertrackte Sache :)
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