Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2-3 Anfängerfragen
Ich habe gerade mein erstes Spiel als Graf von Nikäa begonnen (was wäre eine griechische Entsprechung für Graf?!).
1) Mein Herrscher hat den schönen Nachnamen Andromenos (oder so), im Hof tummelt sich eine 10 Jahre jüngere Dame mit gleichem Namen. Diese ist aber nicht bei den Geschwistern aufgeführt...wer ist das?! Ich hab diese Dame dann später erfolgreich in die Sklav...äh...in die Ehe gegeben. Mittlerweile hat diese sogar einen Sohn...könnte interessant sein, oder?
2) Ich wollte einen Höfling zum Bischof machen, aber die Auswahl wurde nicht akzeptiert, also nicht vom Spiel angenommen. Welche Bedingungen gibt es denn dafür?
3) Als ich die Dame aus 1) verheiratet habe (mit einem Höfling meines direkten Lehnsherrn) ist mein Hof etwas angewachsen und der meines Lehnsherrn geschrumpft. Warum eigentlich? Ich hätte eher erwartet, das ich die Dame "verliere" und gut ist, aber ich hab ja sogar den Ehemann (und einen weiteren, wenn ich mich nicht irre) "gewonnen". Geht das nach bestimmten Regeln?
4) Wie bekomme ich auf friedlichem Wege Claims?
na, mal schauen ob ich ein wenig aushelfen kann.
ad 1) Das Spiel generiert für euch zu Beginn eine bunt zusammengewürfelte Menge an Höflingen, diese haben keinerlei Verwandtschaftsverhältnisse zu irgendwem, ABER, das Programm sucht sich die Nachnamen (bzw. Dynastie- Titel) aus einer vorgegebenen Liste, so dass es durchaus möglich ist, dass einer (oder mehrere) dieser Höflinge euren Nachnamen tragen, das kann sehr verwirre, und man sollte ein gesondertes Auge darauf werfen, nicht dass man sich sonst falschen Hoffnungen hingibt.
ad 2) Meines Wissens muss der auserkorene Höfling eine theologische Ausildung genossen haben (was später aber den Papst nicht sonderlich schert, aber das betrifft euch als orthodoxen Fürsten zum Glück nicht)
ad 3) Bei Eheschließungen halten sich die Eheleute immer an dem Hof auf, von dem das Angebot ausging, also, wenn ihr ein Angebot versendet, wird der Ehepartner an euren Hof kommen, nehmt ihr hingegen ein Angebot an, so geht der/die Auserkorene an den hofe des Bittstellers. Ausnahme: Herrscher bleiben aus offensichtlichen Gründen an ihren Höfen.
Wie der Hof mit diesen nutzlosen Herrscher-Klonen genau anschwillt, weiß ich nicht genau, aber zumindest habe ich beobachtet, dass jeder Höfling, der den eurigen Hof aus welchen Gründen auch immer (Heirat/Tod/Umzug etc.) verlässt durch einen der Klone ersetzt wird.
Ich hoffe das war halbwegs hilfreich.
Ruprecht I.
30.05.04, 13:35
Zu 4.) Entweder Zufall (Event) oder durch Familienpolitik (meistens auch eher Zufall :tongue: )
Nochmal zu den Claims: wann genau erhalte ich ihn? Nehmen wir an, ich verheirate meine Tochter mit einem Höfling einer anderen Dynastie. Deren Herrscher stirbt: bekomme ich jetzt schon einen claim, d. h. reicht es aus, irgendwo in der Erbfolge vorzukommen (eine passende Erbfolgeregelung vorausgesetzt)? Oder muss ich stärker verwandt sein, z. B. mindestens ein direkter Verwandter der anderen Dynastie? Oder andersrum: reicht einer meiner Höflinge in Verbindung mit einem anderen Erben/Höfling?
Irgendwie finde ich keine handfesten Informationen über die Bedingungen für einen claim
Wir wissen nicht, ob wir Euch richtig verstehen:
Claims kauft Ihr Euch mit Eurem Prestige. Ihr beansprucht den Titel bei dem momentanen Titelinhaber mit "Grab Title". Daneben gibt es dann noch Events, die Euch Claims verschaffen. Außerdem verfallen Claims nicht, wenn der Besitzer der Claims verstirbt, sondern werden vererbt.
Ich hatte das mit den claims bisher so verstanden: entweder durch die Hardcore-Methode a la "Grab title" oder etwas sanfter durch "einheiraten", also das geschickte platzieren von eigenen Sprößlingen in der anderen Dynastie. Gibts die letztere Möglichkeit denn überhaupt?
Sicher. Nehmt Euren Erstgeborenen, sucht Euch einen Hof, dessen Herrscher Töchter aber keinen Sohn hat. Euer Enkel wird dann die Titel d. Herrschers erben. (Sowie dessen Gold und Claims auf andere Titel) Sollte dann doch ncoh jemand zwischem Eurem Enkel und dem Erbe stehen, könnt ihr diesen immer noch meucheln lassen. Ist allerdings immer vom Erbrecht des entsprechenden Herrschers abhängig.
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