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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : salic - semisalic - Nachfolgepolitik



rolin
21.05.04, 10:49
Bin gerade dabei meine erste Dynastie zu gründen. Das "Handbuch" zeigt altbewährte Paradoxtugenden, nur nichts detailliert erklären, es könnte ja sein dass es nach dem nächsten Patch nicht mehr stimmt.

In der Tooltippbeschreibung steht bei salic (Was immer das auf Deutsch heißen mag) dass das "stärkste" Kind der Erbe ist, bedeutet dass das nicht der/die Älteste erbt? Kann dann auch eine Tochter erben, oder heißt es mangels Söhne dann trotzdem Game over?

was passiert bei semisalic als Einstellung.

Da mein Regent jetzt in die Jahre gekommen ist, möchte ich gerne wissen was zu tun ist. (3 Töchter volljährig/verheiratet/gute Werte und 1 Sohn volljährig/verheiratet/mäßige Werte)

Oliver Guinnes
21.05.04, 11:20
Viele Frgen werter Rolin, mal sehen ob ich ein wenig helfen kann.


dass das "stärkste" Kind der Erbe ist, bedeutet dass das nicht der/die Älteste erbt?

Genau das kann es bedeuten, wenn eben einer seiner Brüder stärker ist. Wie genau sich diese Stärke bemisst ist mir auch nicht ganz klar, aber je mehr Land er hat desto stärker wird er wohl sein. Diese Regelung erlaubt es Euch aus Euren Söhnen den besten auszuwählen und zum Nachfolger zu machen indem Ihr Ihm einfach mehr Land gebt als allen anderen Eurer Kinder. Erspart einem das Meucheln der missratenen Brut.


Kann dann auch eine Tochter erben, oder heißt es mangels Söhne dann trotzdem Game over?

Eine Tochter kann nie erben. Habt Ihr keinen Sohn wird zunächst die männliche Linie verfolgt, so sind meist auch die Brüder der Regenten erbberechtigt und dann deren Söhne. Sollte es gar keine Verwandten mehr geben ist game over. Wobei der Mangel eines Erben aus Eurem Hause nicht zwangsläufig heißen muss, dass das Spiel endet. Gibt es ein Familienmitglied, dass irgendwo Land hat, das aber aus irgendwelchen Gründen nichterbberechtigt ist spielt Ihr nun mit diesem als Graf von Klein Popelsdorf weiter. Sollte eigentlich nur bei electiv law vorkommen.

Frauen können manchmal als Erbübertäger fungieren. Selbst können sie zwar nicht erben, aber Ihre Kinder. Wenn also der Graf von Irgendwo Eure Tochter heiratet und einen Sohn zeugt, Ihr aber keine eigenen männlichen Nachkommen habt, erbt dieser Sohn, der aber leider zur Dynastie Eures Schwiegersohnes gehört, was das Ende Eurer Dynastie bedeutet. Daher vorsicht bei Euren Enkeln. Diese Erbrechtsvariation kann man selbst - im Zusammenspiel mit dem ein oder anderen Unfall - zur Erweiterung der eigenen Ländereien nutzen.


salic (Was immer das auf Deutsch heißen mag)

Salisch?

:gluck:

rolin
21.05.04, 11:29
Wusste doch dass man sich auf unseren Guinness verlassen kann. :)

Da Ihr so bereitwillig Auskunft erteilt hätte ich in diesem Zusammenhang eine weitere Frage:

Kann ein Bastardsohn erben und die Dynastie weiterführen? Wenn ja, welche Erbrechtseinstellung muss ich dafür vornehmen.

Und

Kann ich vor dem Tode des alten Regenten bereits das Reich verteilen und mit dem Erben weiterspielen (Abdanken?) Finde diesbezüglich keine Option.

Oliver Guinnes
21.05.04, 11:39
Kann ich vor dem Tode des alten Regenten bereits das Reich verteilen und mit dem Erben weiterspielen (Abdanken?) Finde diesbezüglich keine Option.

Nein, nicht im Spiel selbst. Aber die Modder dieser Hallen arbeiten an Events hierzu. Alternativ könnt Ihr all Eure Titel vergeben, speichern, beenden, den Spielstand laden und mit Eurem Erben weiter spielen.


Kann ein Bastardsohn erben und die Dynastie weiterführen? Wenn ja, welche Erbrechtseinstellung muss ich dafür vornehmen.

Bastarde können unter den Erbregeln, die ich bisher gespielt habe nicht erben (ist auch ganz gut so, die haben ja meist grausige Stats). Wahrscheinlich müssten sie aber unter dem elective law auch für die höchste Krone in Frage kommen, so Ihr sie denn mit Land versehen habt. Ob sie zu Eurer Dynastie gehörig zählen und Ihr mit Ihnen weiterspielen könnt weiß ich nicht.

:gluck:

Edit: ich war schneller! ätsch! :tongue:

Elias
21.05.04, 11:40
Ob ein Bastard unter irgendwelchen Umständen und bei ganz bestimmten Einstellungen im Erbrecht erben kann, weiß ich leider auch nicht zu sagen.
Ich selbst habe es noch nie erlebt.

Abdanken kann man ja insofern, als dass man seinem Nachfolger die Titel x, y und z überträgt und das Spiel mit diesem Titel neu läd.

rolin
21.05.04, 11:52
First: Thank you for not wasting my valuable drinking... ähm playing time :D

Gilt für Euch beide, Freunde! :prost: :gluck:

Keine Angst, ich werde in den nächsten Tagen noch mehr Fragen haben, dann könnt Ihr Euch weiter matchen.

Mir ist aufgefallen dass ich auch einem Bastardsohn einen Titel geben muss um nicht Prestige zu verlieren, auch ist er ein braver Vasall geblieben als sein Halbbruder erbte. Wenn ich dessen Grafschaft nun auswähle (beim Laden) dann steht sein Bruder unter Liege, aber unter Sipplings ist der nicht eingetragen, muss das so sein?

Oliver Guinnes
21.05.04, 13:20
Hmm, interessante Frage. Habe ich so noch nie darauf geachtet. Vielleicht gelten ja nur diejenigen als Geschwister bei denen beider Elternteile gleich sind, wobei ich mich dunkel zu erinnern meine, dass auch die Kinder aus zweiter Ehe als Geschwister geführt worden. Ich schau mal beim nächsten Spiel genau nach.

:gluck:

Elias
21.05.04, 13:31
Zumindest so lange Bastarde und Kinder eines Herrschers an seinem Hof weilen werden Bastarde als ganz normale Brüder der ehelich geborenen Kinder geführt.
Eventuell kann es natürlich sein, dass CK dieses Verwandschaftsverhältnis "vergisst", wenn man einem Bastard ein Lehen gibt.
Das wäre dann aber entweder aus irgendwelchen Gründen á la "wir wollen mal den Arbeitsspeicher nicht so zuballern" gewollt, oder ein kleiner Bug.

Ich habe darauf aber auch noch nicht geachtet, wie ich zugeben muss.

Therlun
21.05.04, 13:40
gibt es nicht ein event "anerkennung eines bastards" ??
ich meine davon mal gelesen zu haben.
könnte aber sein, das es in einem mod-forum war.

Ajkula
21.05.04, 13:53
...
Wie genau sich diese Stärke bemisst ist mir auch nicht ganz klar, aber je mehr Land er hat desto stärker wird er wohl sein.


Stärke ist vom militärischen Attribut, vom Ansehen und vom Besitz von Provinzen abhängig.



Salisch?


Korrekt. Salisch

Ein Bastard kann nur unter dem Wahlgesetz (Elective Law) erben. Bei allen anderen Gesetzen sind Bastarde aus der Erblinie ausgeschlossen.

Das der Halbbruder nicht unter den Verwandten des Bastards auftaucht, könnte ein Bug sein. Am besten mal im Paradox-Forum als Bug posten.

Agrippa
24.05.04, 16:10
Verratet mir eines werte Herren:

Wem ist es bereits gelungen eine salische Dynastie zu beerben (also ohne "grab and war"!) ?

Meiner Meinung nach ist es entweder garnicht, oder nur mit großem Glück und einigen... ich nenne es mal "unangenehmen Nebenwirkungen", überhaupt möglich.

Warum:
Nur die kerle erben, die Nachfahren der weibchen tauchen nicht in der succession line auf.
Die Kinder übernehmen immer den Namen des Vaters, nie den der Mutter, wenn man also selbst semisalisch regiert, und seine älteste einem "feindlichen" Thronfolger zur Frau gibt läuft man eher gefahr die eigene Linie auszurotten, indem man den Thronfolger des "Feindes" zur Welt zu bringt.

Aber man ist ja flexibel... ;)
Also probieren wir mal eine andere Konstellation aus:
Der Herzog von Sachsen regiert wie immer salisch. Sein Sohn jedoch, Thronfolger und Graf von Lüneburg regiert semisalisch und dieser hat nur eine Tochter und eine Frau über 40.
Also schicken wir unseren Thronfolger hin, seine Tochter zu heiraten und *peng* haben wir einen Thronfolger in der succession line des Herzogs von Sachsen...
tja fast... :(
Schade, dass sobald der Lüneburger den Herzogstitel übernimmt wieder das salische Gesetz gilt und unser Thronfolger aus der succession Line verschwindet.

Die einzige Möglichkeit ist also: Der Lüneburger Graf muss *vor* unserem Thronfolger und *vor* der beerbung seines Vaters sterben damit *unser* Thronfolger dann direkt Herzog von Sachsen wird. :wirr:
Na dann mal los mit die Meuchlers...
Kostet etwa 500 Prestige und 500 Piety bis man den Grafen abgemurkst hat (es sei denn man lädt neu :rot: )
Also, wegen des 120 Jahre Kreuzzuges ist man nun bei sagen wir mal: -400 Piety und wird Exkommuniziert.
Aber man ist ja flexibel... ;)

Immerhin hat man nun einen Thronfolger in einem eigentliche streng salischen Herzogtum... schön...
Mit nicht ganz 4 Jahren übernimmt der kleine das Herzogtum und ist sogleich unabhängig. Keine Kontrolle mehr, nur der Name erinnert noch dass es der eigene Schoss war, der Ihn dort hinbrachte wo er jetzt ist...
Die Franzosen haben einem inzwischen aufgrund der Exkommunizierung des Papstes den Krieg erklärt, und so wird man ausserdem nachdem die Truppen kapitulieren müssen seines gesamten Staatsschatzes beraubt.

Und wofür?
Wegen einem Thronfolger, der in 60 Jahren irgendwann einmal den eigenen Thron erbt und Sachsen gleich mitbringt. schön.... denkt man sich, hat sich gelohnt...
Naja fast.... der junge wird natürlich krank, das harsche sächsische Wetter, die kalten Winter... und der junge stirbt 10jährig.
Aus war's mit dem Traum eine salische Dynastie zu beerben. :(

Man ist wieder da wo man vorher war, nur:
- ohne Thronfolger
- Exkommuniziert
- mit -520 Piety
- mit noch gerade 200 Goldmünzen

...aber man ist ja flexibel... ;)

Fazit:
Die Herzogtümer:
Sachsen, Upper Lorraine, Schwaben, Bayern, Brandenburg und Provence
und die Königtümer:
Deutschland und Frankreich.
sind salisch regiert und somit (fast) "unbeerbbar" zumindest mit den Mitteln eines Herzogs. Vielleicht wäre es einfacher als König (mehr prestige) aber ich werde mich in Zukunft fernhalten von diesen Dynastien, was schade ist, da es bedeutet, dass über die hälfte aller deutschen Herzogtümer nur durch Krieg "übernommen" werden können.
Die Ausnahmen sind:
Lower Lorraine (bereits unser), Thüringen und die Lombardei.

Mich würden ähnliche Geschichten interessieren, oder möglicherweise sogar einen Trick den ich übersehen habe.
Aber meiner Meinung nach ist es nahezu unmöglich, die upper lorraine oder sachsen rechtmässig zu beerben.