Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Königreich Brabant
An diesem Orte war einst das blühende branbantsche Schloss, bis auf weiteres ziehen die Bouilloniden in eine solide Bretterbude um.
Ein Geistlicher aus Rom, welcher die ganze Strecke ohne große Rast und Ruhe zurückgelegt hatte, stieg von seinem Pferde, ordnete sein Gewand und schritt auf den Herren von Brabant zu, grüßte ihn im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und überreichte ihm einen Brief des Heiligen Vaters:
Herr von Brabant,
Gruß und Segen des Allmächtigen Gottes zuvor,
das Schwert, welches Ihr über das Reiche gebracht habt, hat sich umgekehrt und nun gegen Euch selbst gerichtet und wie Ihr sehet wütete es ohne Erbarmen. Es lieget nicht an uns, hier einen Richtspruch zu fällen, denn das Gericht, welches über Euch hereinbricht, habt ihr selbst gesucht. Doch sehen wir mit Besorgnis, dass das Morden weitergehen könnte, dass Menschen im Machtspiel der Großen Leib und Leben verlieren.
So bitten wir Euch - die wir auch fordern könnten - Euch dem Gottesfrieden zu unterwerfen und den Weg der Buße zu betreten, auf dass Eurer Seele und den Seelen Eurer Untertanen Gande widerfahre. Lasst Eure Nachbarn fürderhin in Ruhe und Frieden wohnen, auf dass der Frieden auch bei Euch einkehre.
Was den Orden betrifft, welcher über Euch hereinbrach, er ist dem Gottesfrieden zu gleichen Teilen unterworfen, und es wird sich zeigen, inwieweit jener Orden dem Worte aus Rom Folge zu leisten vermag, oder ob er zu Unrecht im Gewande eines christlichen Ordens der Mutter Kirche spricht.
Möge der Allmächtige Euer Herz läutern und Euch ermahnen, das Beste für Euer Volk und Eure Seele zu suchen und zu finden.
In großer Besorgnis
Papst Julius II.
Stellvertreter Christi
Bischof zu Rom
http://www.gameup.de/content/screens/1697a.jpg Brief des Königs:
An Gottfried von Bouillon, König von Brabant,
Wir, Carl-Ludwig I., König der teutschen Lande, rufen Euch zu Uns an den königlichen Hof zu Heidelberg. Euch und Eurer Familie sei freies Geleit versichert.
gezeichnet & gesiegelt in Heidelberg am Neckar Anno Domini 1509
Carl-Ludwig I.
Sacrum Romanum Imperium Rex
Der Eldermann
24.11.03, 14:06
http://www.ligue.savoie.com/images/ligue.gif
"Edler Gottfried, König von Brabant,
Savoyens Herrscherhaus vermißt gar bitter die Anwesenheit einer jungen Dame am Hofe und der Kinder Freuden. Wir haben vernommen, daß bei Euch die edle Ann-Kathrin, eine junge Schönheit aus dem Lothringischen, weilt. Mit Freuden würden Wir der holden Dame eine neue und sichere Heimat geben, so sie denn gewillt sei, nach Chambéry zu kommen und dort Unser Weib zu werden.
gez.
Julius Comte de Chambéry, Duc de Savoie."
http://www.gameup.de/content/screens/1697a.jpg II. königl. Bulle C.L.
Vom Frieden in Brabant
Mit Gottes Hülf und unter seiner Gnad bestimmen Wir, Carl-Ludwig, König der teutschen Lande, wiefolgt:
In den Landen, die einst oder nun wieder dem König von Brabant unterstehen, soll ab jetzt Frieden herrschen. Es sei genug Blut vergossen und es mögen genug Schlachten geschlagen sein.
In Beachtung des Angriffs Brabants auf Kleve und der Siege und Niederlagen im darauf folgenden Kriege zwischen Brabant und einer Anzahl Reichsfürsten ergeht folgender Entscheid.
I.
Der Papst wird gebeten das Lehen Brabant an seinen alten Besitzer, den König und Herzog von Brabant zurück zu geben.
Kleve wird angewiesen die Verwaltung des Lehens Brabant wieder an den König Gottfried von Bouillon zu übertragen.
II.
Das Lehen Flandern soll weiterhin in Besitz des Königs von Brabant verbleiben.
III.
Das Lehen Luxemburg wird als Entschädigung für entstandenes Ungemach neu vergeben. Der König von Brabant wird aufgefordert, es dem Herzog von Kleve zu übergeben.
Zur Tilgung brabantinischer Schulden sind 50 von 100 der Steuereinnahmen des Lehens für 5 Jahre an das Königreich Frankreich abzuführen. Kleve wird für das Eintreiben der Steuern Sorge tragen und verpflichtet sich die Summe pflichtgemäß an Frankreich auszuzahlen.
IV.
Das Lehen Zeeland verbleibt bei Schlesien.
Zur Tilgung brabantinischer Schulden sind 50 von 100 der Steuereinnahmen des Lehens für 5 Jahre an das Königreich Frankreich abzuführen. Schlesien wird für das Eintreiben der Steuern Sorge tragen und verpflichtet sich die Summe pflichtgemäß an Frankreich auszuzahlen.
V.
Das Lehen Artois wird künftig als Grenzmark in ein Reichslehen umgewandelt. Es untersteht damit dem jeweiligen König oder Kaiser des deutschen Reiches. Dieser wird für die Sicherheit der Grenzmark Artois Sorge tragen. Die Einnahmen des Reichslehens dienen dem Unterhalt eines neu zu schaffenden Reichsheeres.
gezeichnet & gesiegelt in Heidelberg am Neckar Anno Domini 1510
Carl-Ludwig I.
Sacrum Romanum Imperium Rex
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