Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anekdoten um FM Schörner
Habe ich heute zufällig gefunden. Fand ich lesenswert :
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-31969169.html
Habe ich heute zufällig gefunden. Fand ich lesenswert :
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-31969169.htmlHabe selten einen Zeitungsartikel von so schlechter Qualität gelesen. Kein roter Faden und sprachlich ein steter Wechsel zwischen halbwegs ordentlichem Deutsch und Stammtischgequatsche. Ich war, als ich schließlich das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum entdeckte, zumindest halbwegs erleichtert. Trotzdem erschütternd, was damals so als Zeitungsartikel gedruckt werden durfte.
Inhaltlich hätte man sich vielleicht auch ein bisschen Recherche gewünscht, anstatt nur Gerüchte aufzutischen.
~edit~
Noch ein Artikel der Zeit, in dem die Umstände um Schörners Rückkehr in die Bundesrepublik genauer beleuchtet werden:
http://www.zeit.de/2005/37/A-Sch_9arner_neu
Das Bonner Innenministerium rechnete ohnehin damit, dass die Ermittlungen eingestellt würden. Schon aus diesem Grund eröffnete es am 31.März ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren. Der Hauptvorwurf: Pflichtverletzung durch die Flucht des Heerführers im Mai 1945.Das muss man sich mal vorstellen, welche juristischen Winkelzüge da gegriffen haben.
Die Bundesrepublik Deutschland, der quasi Rechtsnachfolger des Reiches, urteilt nach seinen Gesichtspunkten und Richtlinien über einen General eines untergegangenen Unrechtsstaates. Dieser Unrechtsstaat hatte eine eigene Militärgerichtsbarkeit und eigene gegebene Gesetze.
Irgendwie erinnert mich das an die Verurteilung der Mauerschützen, die aufgrund der Gesetzeslage der DDR, Todesschüsse auf Flüchtige abgegeben durften (oder mussten).
Das macht mir alles nur Sinn, wenn gegen Menschenrechte verstoßen worden ist. Aber verstößt nicht jeder Krieg gegen Menschenrechte ?
Schade es damals noch kein Haager Tribunal gab, deren Protokolle werden dann bestimmt lesenswert gewesen.
...Dieser Unrechtsstaat hatte eine eigene Militärgerichtsbarkeit und eigene gegebene Gesetze....
In diesem marginalen Fall mag der Vorwurf zu Recht bestehen: Schörner scheint ein kleinerer Fisch gewesen zu sein, weshalb es auch nur um einen verwaltungstechnischen Akt geht und mein Mitleid um den Herren sich angesichts seiner Biographie (nach Zentner) nur in bescheidenem Rahmen begrenzt hält.
Ich selbst bin ein Fan von Kriegsverbrecherprozessen, und sehe mich doch angehalten, einige Punkte diesbezüglich zu erläutern:
Erstens: Besonders die Justiz der Bundesrepublik Deutschland achtete bei Kriegsverbrecherprozeß-Anklagen darauf, daß Kriegsverbrecher nicht nach Gesetzen der Bundesrepublik, sondern nach der Rechts-Schreibung des sogenannten "Dritten Reichs" angeklagt und verurteilt wurden. Als Beispiel: Massaker an Zivilisten oder Kriegsgefangenen waren auch im sogenannten "Dritten Reich" Kriegsverbrechen, nur gab es keine Ankläger, wenn russische Kriegsgefangene oder polnische Juden ermordet wurden.
Zweitens: Durch den bald nach Kriegsende ausbrechenden "Kalten Krieg" wurden Kriegsverbrecher von den Alliierten eher bald in die Gesellschaft integriert, als verfolgt, notfalls durch Gnadenerlässe, wo diese nicht berechtigt gewesen sind, und eine Strafverfolgung berechtigt gewesen wäre.
Drittens: Außer "Mord" waren diverse Verbrechen (inklusive "Beihilfe zum Mord") ab einem bestimmten Zeitraum verjährt.
Ich denke, und es ist meine Überzeugung, daß ein selbstbemitleidendes "Siegerjustiz-Wundenlecken" unangebracht erscheint, angesichts der Tatsache, daß rechtlich (von Gerechtigkeit will ich hier gar nicht schreiben) ein wesentlich größeres SOLL offengeblieben ist, als ein HABEN erfüllt wurde.
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