Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RP Pfalzgrafschaft bei Rhein (Kurpfalz)
KURPFALZ
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DIE KURPFÄLZISCHEN LANDE
343 Mainz....................Steuern: 2.000........Nahrung:1....Stufe:1
345 Pfalz.....................Steuern: 2.000........Nahrung:2....Stufe:1
Gesamteinnahmen:...Provinzen: 2........Steuern: 4.000......Nahrung: 3
DIE KURPFÄLZISCHE ARMEE
Militärunterhalt: 4.000 Gold
Kurpfälzische Armee (343 Mainz)
Kommandeur: General Mainz* (+0/+0/+1/+0)
1. Linieninfanterie
2. Linieninfanterie
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GENERALFELDMARSCHALL & BRUDER DES KURFÜRSTEN
Karl Philipp von der Pfalz
geb. 4. November 1661
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ERZBISCHOF VON MAINZ
Lothar Franz von Schönborn
geb. 4. Oktober 1655
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GEHEIMER RAT
Johann Albert Fabricius
geb. 11. November 1668
AUSLÄNDISCHE GESANDTE AM PFÄLZISCHEN HOFE
Siegfried von Burgdorf für Hannover
PFÄLZISCHE GESANDTE IN DER FREMDE
Georg August von Quirnbach beim Reichstag zu Regensburg
Philipp Karl von Erbach am Hof des deutschen Kaisers
Karl Friedrich von Dhaun am Hof des französischen Königs
Marsilius Franz Sturmfeder von Oppenweiler am Hof des Kurfürsten von Brandenburg-Preußen
Friedrich August von Diehlheim am Hof des Kurfürsten von Hannover
Johann Philipp von Freinsheim am Hof des Herzogs von Württemberg
VERTEIDIGUNGSBUND ZWISCHEN DEM KURFÜRSTENTUM HANNOVER UND DER PFALZGRAFSCHAFT BEI RHEIN (KURPFALZ)
Ihre Majestäten Georg I., Kurfürst von Hannover & Herzog von Braunschweig-Lüneburg und Johann Wilhelm, Kurfürst von der Pfalz
bekunden hiermit frei und einvernehmlich ihren Bund für gegenseitigen Schutz im Falle der Verteidigung gegen äußere Feinde.
§1 Die Vertragspartner sind in Freundschaft verbunden und werden Frieden untereinander halten.
§2 Im Fall des Angriffs durch eine dritte Macht werden die Vertragspartner sich gegenseitig mit den verfügbaren militärischen Mitteln
zur Seite stehen, bis der Friede wiederhergestellt und von beiden Vertragsparteien einhellig bestätigt wird.
§3 Die Vertragspartner gewähren sich gegenseitig das Recht des Durchmarsches durch ihre Territorien.
§4 Dieser Vertrag erlischt nur durch einseitige oder beidseitige Kündigung mit einer Frist von drei Monaten.
[X] Georg I., Kurfürst von Hannover & Herzog von Braunschweig-Lüneburg
[X] Johann Wilhelm, Kurfürst von der Pfalz
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HANDELSVERTRAG ZWISCHEN DEM HERZOGTUM WÜRTTEMBERG UND DER PFALZGRAFSCHAFT BEI RHEIN (KURPFALZ)
Namens ihrer vor Gott anvertrauten Herrschaften vereinbaren ihre Majestäten Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg
und Kurfürst Johann Wilhelm von der Pfalz den unbeschränkten Handel in den von ihnen regierten Territorien.
§1 Beide Parteien erklären, dass Sie den Kaufleuten des Vertragspartners ohne Beschränkung freien Zugang zu allen Märkten
in den von ihnen regierten Ländereien gewähren und ihre Handelsrechte schützen werden.
§2 Der Vertrag gilt unbefristet und endet ausschließlich durch einseitige oder beidseitige Kündigung zum Ende eines Monats.
[X] Eberhard Ludwig, Herzog von Württemberg
[X] Johann Wilhelm, Kurfürst von der Pfalz
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HANDELSVERTRAG ZWISCHEN DER LANDGRAFSCHAFT HESSEN-KASSEL UND DER PFALZGRAFSCHAFT BEI RHEIN (KURPFALZ)
Namens ihrer vor Gott anvertrauten Herrschaften vereinbaren ihre Majestäten Landgraf Karl von Hessen-Kassel
und Kurfürst Johann Wilhelm von der Pfalz den unbeschränkten Handel in den von ihnen regierten Territorien.
§1 Beide Parteien erklären, dass Sie den Kaufleuten des Vertragspartners ohne Beschränkung freien Zugang zu allen Märkten
in den von ihnen regierten Ländereien gewähren und ihre Handelsrechte schützen werden.
§2 Der Vertrag gilt unbefristet und endet ausschließlich durch einseitige oder beidseitige Kündigung zum Ende eines Monats.
[X] Karl, Landgraf von Hessen-Kassel
[X] Johann Wilhelm, Kurfürst von der Pfalz
Werkarpfen
09.06.11, 19:39
Eine Kutsche fährt vor, aus der ein rundlicher Mann aussteigt. Er stellt sich vor als Siegfried von Burgdorf und bittet um seine Akkreditierung als Gesandter Hannovers. Desweiteren fragt er, ob es möglich sei eine Audienz beim Kurfürsten zu erhalten.
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Der Mann wird höflich begrüßt, aufmerksam aber ohne Vorbehalt beäugt, zuvorkommend in Empfang genommen und bewirtet.
Bereits am nächsten Tag lässt der Kurfürst ihn zu sich bitten.
Johann Wilhelms Cabinet ist ein karger, schmuckloser Raum, dem die Schwäche eines Provisoriums anhaftet. Ganz im Unterschied dazu der Mann, der groß gewachsen ist und offenkundig Wert auf seine herrschaftliche Erscheinung legt.
Mit offenem Blick spricht er den Gesandten in deutscher Muttersprache an und die niederrheinische Herkunft des Fürsten lässt sich dabei bestenfalls durch seine Direktheit erahnen:
“Gott zum Gruße! Er kommt aus Hannover, als Vertreter seines Herrn bei Uns? Dann ist er Uns herzlich willkommen!“
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