Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Des Kaisers neue Kleider - Zwischenstaatliche Verträge
Dieser Thread soll dafür dienen, Verträge zwischen den Staaten öffentlich kund zu tun und zugleich eine leichte Übersicht über sämtliche Verträge zu geben.
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Das hessische Königreich und Frankreich schließen bis zum 1.1.1550 ein Schutz und Trutz Bündnis.
Artikel 1
Zwischen Seiner Majestät dem König von Hessen und Seiner Majestät dem König von Frankreich wird hiermit ein Schutz- und Trutz-Bündniß geschlossen. Es garantieren sich die hohen Kontrahenten gegenseitig die Integrität des Gebietes Ihrer bezüglichen Länder, und verpflichten Sich im Falle eines Krieges Ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen.
Artikel 2
Seine Majestät der König von Hessen überträgt für diesen Fall den Oberbefehl über Seine Truppen dem König von Frankreich.
Artikel 3
Die Ratification des vorstehenden Vertrages erfolgt mit der Zeichnung in diesem Thread
gez. Wilhelm II de Trastâmara
Unterschrieben von seiner Majestät Louis XI
Al. I. Cuza
24.11.10, 08:58
Das Osmanische Reich und Nowgorod schließen folgenden Vertrag ab:
Artikel 1
a) Das Osmaische Reich verpflichtet sich Zaporozhia, Alania und Astrakhan an Nowgorod abzutreten.
b) Nowgorod sagt die Provinz Dagestan und Karti dem Osmanischen Reich zu.
Artikel 2
a) Das Osmanische Reich und Nowgorod garantieren sich gegenseitig die Integrität ihrer Gebiete.
b) Das Osmanische Reich und Nowgorod verpflichten sich im Kriegsfall beizustehen und alle ihre Mittel dafür einzusetzen um die vorher genannte Integrität ihrer Gebiete zu sichern.
Artikel 3
Dieser Vertrag ist auch für die Nachfolgestaaten der Unterzeichnenden gültig.
Artikel 4
a) Dieser Vertrag tritt mit dem Unterzeichnen durch alle Parteien in Kraft und dauert bis zum 1.1.1530.
b) Eine Verlängerung ist ab 5 Jahren vor Vertragsende möglich.
Gezeichnet vom Emir des Osmanischen Reichs,
Onur Topal Aydinoglu
Fridericus Rex
24.11.10, 09:15
Unterzeichnet durch Anatoliy Barashev Rurikovich , Zar über Russland und Herrscher aller Slawen Völker.
Al. I. Cuza
24.11.10, 14:56
Das Osmanische Reich und Frankreich schließen folgenden Vertrag ab:
Artikel 1
a) Das Osmanische Reich und Frankreich garantieren sich gegenseitig die Integrität ihrer Gebiete.
b) Das Osmanische Reich und Frankreich verpflichten sich im Kriegsfall beizustehen und alle ihre Mittel dafür einzusetzen um die vorher genannte Integrität ihrer Gebiete zu sichern.
Artikel 2
a) Dieser Vertrag tritt mit dem Unterzeichnen durch alle Parteien in Kraft und dauert bis zum 1.1.1530.
b) Eine Verlängerung ist ab 5 Jahren vor Vertragsende möglich.
Gezeichnet vom Emir des Osmanischen Reichs,
Onur Topal Aydinoglu
Unterschrieben von seiner Majestät Louis XI
RumsInsFeld
24.11.10, 15:55
Brandenburg und Frankreich schließen folgenden Vertrag:
Artikel 1:
Frankreich und Brandenburg verpflichten sich im Falle eines direkten Angriffes einer anderen Macht sich gegenseitig beizustehen und zu verteidigen. Frieden mit dieser Macht darf nur im Falle einer erfolgreichen Verteidigung der Interessens der angegriffenen Nation geschlossen werden.
Artikel 2:
Sollten Frankreich und Brandenburg durch Bündnisskonstellationen und Kriege fremder Mächte in den Kriegszustand geraten, verplichten sich Brandenburg und Frankreich ihre Heere nicht zum Kampfe gegen den anderen einzusetzen.
Artikel 3:
Der Vertrag hat Bestand bis zum 1.1.1525 und kann bei gegenseitigen Einverständniss bei Vertragsende verlängert werden.
Unterschrieben von seiner Majestät Louis XI
Al. I. Cuza
30.11.10, 01:31
Das Osmanische Reich und Österreich schließen folgenden Vertrag:
Artikel 1.
Österreich entlässt Bosnien und Serbien in die Unabhängigkeit und gesteht dem Osmanischen Reich diese Gebiete zu.
Artikel 2.
Alle Österreichischen Besitztümer und Vasallen werden vom Osmanischen Reich als unantastbar anerkannt, so wie auch Österreich alle Osmanischen Ländereien und Vasallen als unantastbar anerkennt.
Artikel 3.
Österreich und das Osmanische Reich greifen einander nicht an.
Artikel 4.
Dieser Vertrag tritt mit dem Unterzeichnen durch alle Parteien in Kraft und gilt bis zum 31.12.1540
Gezeichnet vom Emir des Osmanischen Reichs,
Onur Cerrah Candarli
Gezeichnet von happy2k, dem Kaiser des heiligen römischen Reiches deutscher Nation und König von Österreich
RumsInsFeld
02.12.10, 16:00
Brandenburgisch-Skandinavischer Ostseevertrag zu Königsberg
Artikel 1:
Skandinavien und Brandenburg-Holstein garantieren die Besitzungen des anderen Vertragspartners und setzen ihre Armee auch zur Verteidigung des anderen ein.
Artikel 2:
Skandinavien erkennt die von Brandenburg geforderte Einflusssphäre an und schließt in den ersten 25 Jahren der Vertragslaufzeit mit der Übergabe der Provinz Wenden, der Stadt Riga sowie der Aufgabe des Vasallen Mazovias zu gunsten Brandenburgs. Brandenburg wird im Gegenzug wie bereits gewohnt bei der Sanierung des Skandinavischen Haushalts helfen.
Artikel 3:
Anerkennung des Grenzverlaufs an der Grenze Schleswigs zu Jyland, sowie der Düna Grenze im Osten.
Artikel 4:
Die Vertragslaufzeit des Vertrages beträgt 50 Jahre und kann bei gegenseitiger Einverständniss verlängert werden
Das Osmanische Reich und Österreich schließen folgenden Vertrag:
Artikel 1.
Österreich entlässt Bosnien und Serbien in die Unabhängigkeit und gesteht dem Osmanischen Reich diese Gebiete zu.
Artikel 2.
Alle Österreichischen Besitztümer und Vasallen werden vom Osmanischen Reich als unantastbar anerkannt, so wie auch Österreich alle Osmanischen Ländereien und Vasallen als unantastbar anerkennt.
Artikel 3.
Österreich und das Osmanische Reich greifen einander nicht an.
Artikel 4.
Dieser Vertrag tritt mit dem Unterzeichnen durch alle Parteien in Kraft und gilt bis zum 31.12.1540
Gezeichnet vom Emir des Osmanischen Reichs,
Onur Cerrah Candarli
Hier steht nix davon das Brandenburg nicht angegriffen werden darf, mit Verlaub
Al. I. Cuza
05.12.10, 00:55
Hier steht nix davon das Brandenburg nicht angegriffen werden darf, mit Verlaub
Weil das auch nicht Teil des öffentlichen Vertrags war. Sonst hätte happy ja auch nicht dieses Manöver machen müssen, was er im Spiel abgezogen hat.
Freundschaftsvertrag zwischen Frankreich und Spanien
Spanien und Frankreich vereinbaren einen Absoluten Nichtangriffspakt ( auch wenn sich andere bnd´s e überschneiden) bis zum jahre 1650
Frankreich versichert und akzeptiert die oberhoheit von Spanien über:
Mittelamerika
Ganz süd Amerika
Karibik
Gesamt Afrika
Madagaskar
Frankreich verpflichtet sich da nicht auszubreiten, bzw Provinzen die aus welchem grund auch immer an Frankreich kommen sofort an Spanien zu übergeben ( kostenlos ).
Spanien erkennt die Oberhoheit von Frankreich über folgende Gebiete an:
Russland
Ukraine
Sibirien
Norkorea
China
Japan
Frankreich erlaubt unwiederruflich Spanien sich in China bzw Japan sich einige provinzen ( 3 bis 6) sich anzueignen.
In Kriegen Verpflichten sich beide sich gegenseitig so gut es geht zu helfen.
Rebellenbekämpfung der Freundstaates
NICHT Rebellengbekämpfung des Feindes vom "Freund"
Gegenseitiges MA
KEIN MA an den Feind des anderen.
Frankreich ist erfreut dass die Freundschaft mit Spanien fortdauert und ratifiziert.
Das noble Haus Hessen hat die hohen Kontrahenten Frankreich und Brandenburg zusammen an einen Tisch gebracht und folgenden Vertrag mit beiden Seiten errungen.
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Das brandenburgische Königreich und das Königreich Frankreich schließen ein Schutz- und Trutz-Bündnis.
Artikel 1
Zwischen Seiner Majestät dem König Johan Cicero II von Hohenzollern und Seiner Majestät dem König Louis XII van Oranje wird hiermit ein Schutz- und Trutzbündnis bis zum 1.1.1600 geschlossen. Es garantieren sich die hohen Kontrahenten gegenseitig die Integrität des Gebietes Ihrer bezüglichen Länder und Vasallen, und verpflichten Sich im Falle eines Krieges Ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen.
Artikel 2
Sollte ein Alliierter, der nicht Vasall ist, von einer der beiden Seiten angegriffen werden, so ist zwischen den beiden Seiten vor Entscheidung eines möglichen Bündnisfalls mit dem jeweiligen anderen Rücksprache zu halten. Wird dies nicht getan entfällt die Bündnispflicht.
Artikel 3
Die Bündnispflicht nach 3 entfällt nicht wenn eine Seite versucht Kontakt für die Rücksprache herzustellen, die andere Seite dies allerdings überhört oder ähnliches.
Artikel 4
Die Ratification des vorstehenden Vertrages erfolgt mit der Zeichnung in diesem Thread
gez. Schlichter Wilhelm IV de Trastâmara
gez. von ihrer Majestät Louis XII van Oranje.
Einigung Frankreichs Und Italiens.
Artikel 1
Schweiz ( beide 2 Provinzen) werden an Italien zurückgegeben.
Artikel 2
Im gegenzug werden Frankreich Stützpunkte in China 5 Provinzen Erobern.
Artikel 3
Nap zwischen Italien und Frankreich. Gilt bis die Chinesen Core werden.
Gezeichent Kaiser Bison, der ernüchterte.
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