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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilung Österreichs



Bismarck
09.07.02, 11:41
Noch eine kleine Frage zu Österreich! Wie lief denn die Teilung Österreichs nach II.WK ab??? :confused:

Carl the Great
14.07.02, 00:05
Sorry für die späte Antwort, habe deine beiden Threads hier erst heute entdeckt. :rolleyes:
Guck dir mal diese Seite hier an, die scheint mir da sehr ausführlich zu sein: http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.b/b397245.htm

Heinrich Heine
02.08.02, 15:29
Nun gut die Teilung nach dem zweiten Weltkrieg .....
aber wie sah das nach dem ersten aus ?
Natürlich gabe es Volksbewegungen und und und - aber wie die "Jungpolitiker" so schnell dann Grenzen ziehen konnten ist für mich als "Nordgermane" sehr dunkel und überraschend.
Warum scheiterte die "Wiener Gemütlichkeit " in Kroatien, Ungarn und Tschechien ...? Gab es eigentlich auch eine Gegenreaktion, die Österreich als Vielvölkerstaat erhalten und reformieren wollte ? Wurden diese gar aus dem Ausland unterstützt ?

Bismarck
02.08.02, 15:37
Soweit ich weiß, wollte der ermordete Franz Österreich reformieren, aber danach, wollten sie eigentlich bloß den Anschluß an Dt.

General wallenstein
05.08.02, 01:03
@Dessauer

Viel mitzureden, hatten die Kriegsverlierer - also auch Österreich - nicht gerade. Vielmehr diktierten die Gewinner (Völkerbund) die Bedingungen. Im Folgenden nun, ein Auszug aus dem Vertrag von St. Germain-en-Laye, in welchem Österreich abgekuddelt wurde...


Österreichs Grenzen.

Artikel 27.

Die Grenzen Österreichs werden wie folgt festgesetzt (vergleiche die beigefügte Karte).

1. Gegen die Schweiz und gegen Liechtenstein:

Die gegenwärtige Grenze.

2. Gegen Italien:

Von der Kote 2645 (Gruben-J.) ostwärts bis zur Kote 2915 (Klopaier Spitze):
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Kote 1483 verläuft, welche sich auf der Straße von Reschen nach Nauders befindet;
von dort ostwärts bis zum Gipfel der Dreiherrnspitze (Kote 3505):
die Linie der Wasserscheide zwischen den Becken des Inn im Norden und der Etsch im Süden;
von dort im allgemeinen gegen Südsüdost bis zur Kote 2545 (Marchkinkele):
die Linie der Wasserscheide zwischen den Becken der Drau im Osten und der Etsch im Westen;
von dort gegen Südosten bis zur Kote 2483 (Helmspitze):
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Drau zwischen den Ortschaften Winnbach und Arnbach übersetzt;
von dort gegen Ostsüdost bis zur Kote 2050 (Osternig), ungefähr neun Kilometer nordwestlich von Tarvis:
die Linie der Wasserscheide zwischen dem Draubecken im Norden und den einander folgenden Becken des Sextenbaches, der Piave und des Tagliamento;
von dort gegen Ostsüdost bis zur Kote 1492 (ungefähr zwei Kilometer westlich von Thörl):
die Linie der Wasserscheide zwischen dem Fluß Gail im Norden und dem Fluß Gailitz im Süden;
von dort gegen Osten bis zur Kote 1509 (Petsch):
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Gailitz südlich der Stadt und des Bahnhofes von Thörl schneidet und über die Kote 1270 (Cabinberg) verläuft.

3. Im Süden sodann mit dem Gebiete von Klagenfurt, unter Vorbehalt der Bestimmungen des II. Abschnittes des III. Teiles (Politische Bestimmungen über Europa):

vom Petsch ostwärts bis zur Kote 1817 (Malestiger):
die Kammlinie der Karawanken;
von der Kote 1817 (Malestiger und nordwärts bis zur Drau an einem Punkt ungefähr einen Kilometer südöstlich von der Eisenbahnbrücke über den Ostarm der Schlinge, die jener Fluß etwa sechs Kilometer östlich von Villach bildet:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Eisenbahn zwischen Malestig und Faak schneidet und über die Kote 666 (Polana) verläuft;
von dort südostwärts bis zu einem Punkt ungefähr zwei Kilometer flußaufwärts von St. Martin:
der Lauf der Drau;
von dort nordwärts bis zur Kote 871, etwa zehn Kilometer ostnordöstlich von Villach:
eine im Gelände noch zu bestimmende ungefähre Richtungslinie von Süd nach Norden;
von dort ostnordostwärts bis zu einem bei der Kote 725, etwa zehn Kilometer nordwestlich von Klagenfurt zu wählenden Punkte der Grenze zwischen den politischen Bezirken von St. Veit und Klagenfurt:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche über die Koten 1069 (Taubenbühel), 1045 (Gallinberg), 815 (Freudenberg) verläuft;
von dort ostwärts bis zu einem im Gelände noch zu wählenden Punkt westlich der Kote 1075 (Steinbruchkogel):
die Grenze zwischen den politischen Bezirken St. Veit und Klagenfurt;
von dort nordostwärts bis zur Gurk bis zu dem Punkt, wo sich die Grenze des politischen Bezirkes Völkermarkt von diesem Flusse entfernt:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche über die Kote 1076 verläuft;
von dort nordostwärts bis zur Kote 1899 (Speikkogel):
die Grenze zwischen den politischen Bezirken St. Veit und Völkermarkt;
von dort südostwärts bis zur Kote 842 (1 Kilometer westlich Kasparstein):
die nordöstliche Grenze des politischen Bezirkes Völkermarkt;
von dort ostwärts bis zur Kote 1522 (Hühnerkogel):
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die im Norden von Lavamünd verläuft.

4. Gegen den serbisch-kroatisch-slowenischen Staat, unter Vorbehalt der Bestimmungen des II. Abschnittes, Teil III (Politische Bestimmungen über Europa):

von der Kote 1522 (Hühnerkogel) ostwärts bis zur Kote 917 (St. Lorenzen):
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche über die Kote 1330 verläuft;
von dort ostwärts bis zu ihrem Treffpunkt mit der Grenze zwischen den politischen Bezirken Marburg und Leibnitz:
die Linie der Wasserscheide zwischen den Becken der Drau im Süden und der Saggau im Norden;
von dort gegen Nordosten, und bis zu dem Treffpunkte der politischen Grenze zwischen den Bezirken Marburg und Leibnitz mit der Mur:
diese Verwaltungsgrenze;
von dort zu ihrem Treffpunkt mit der früheren Grenze von 1867 zwischen Österreich und Ungarn, ungefähr 5 Kilometer südöstlich von Radkersburg:
der Hauptlauf der Mur stromabwärts;
von dort gegen Norden und bis zu einem noch zu bestimmenden Punkt im Osten der Kote 400, ungefähr 16 Kilometer nördlich von Radkersburg:
die alte Grenze von 1867 zwischen Österreich und Ungarn;
von dort gegen Nordosten und bis zu einem auf der Wasserscheide zwischen den Flußgebieten der Raab und der Mur noch zu bestimmenden
Punkte, ungefähr 2 Kilometer östlich von Toka (Tanka), dem Treffpunkte der drei Grenzen Österreichs, Ungarns und des serbisch-kroatisch-slowenischen Staates:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche zwischen den Dörfern Bonissalva (Bonisdorf) und Gedöudvar (Guitzenhof) verläuft.

5. Gegen Ungarn:

Von dem vorbezeichneten Punkte nordöstlich und bis zur Kote 353, ungefähr 6 Kilometer nordnordöstlich von Szentgotthard:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche über die Kote 353 (Jankeberg), hierauf westlich der Straße Radkersburg-Szentgotthard und östlich der Dörfer Nagysalva (Mogersdorf), Nemetlak (Deutsch-Minihof) und Rabakcresztur (Heiligenkreuz) verläuft;
von dort in einer allgemeinen nordöstlichen Richtung und bis zur Kote 234, ungefähr 7 Kilometer nordnordöstlich von Pinkamindszent:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Kote 322 (Hochkogel), dann südlich der Dörfer Zsamand (Reinersdorf), Nemetbükkös (Deutsch-Biding), Karacsfa (Hagendorf) und zwischen Nagyfaroslak (Moschendorf) und Pinkamindszent verläuft;
von dort nordwärts und bis zur Kote 883 (Jrott Kö -Gschriebenstein) ungefähr 9 Kilometer südwestlich von Köszeg:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Koten 241, 260, 273, dann östlich von Nagyarda (Groß-Nahring) und Rohoncz (Rechnitz) und westlich von Dozmat und Butsching verläuft;
von dort nordostwärts und bis zur Kote 265 (Kamenje), ungefähr 2 Kilometer südöstlich von Nikitsch:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche südöstlich von Liebing, Olmod (Bleigraben) und Locsmand (Lutzmannsburg) und nordwestlich von Köszeg und der von diesem Orte nach Salmonfa führenden Straße verläuft;
von dort gegen Norden und bis zu einem auf dem Südufer des Neusiedlersees zwischen Holling und Hidegseg zu wählenden Punkte:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die östlich von Nikitsch und Zinkendorf und westlich von Kövesd und Nemetpereszteg verläuft;
von dort gegen Osten und bis zu der ungefähr 8 Kilometer südwestlich von St. Johann gelegenen Kote 115:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die den Neusiedlersee kreuzt und südlich der Insel, auf der sich die Kote 117 befindet, verläuft, die von der Station Mexiko nach Nordwesten führende Sekundärbahnlinie ebenso wie den ganzen Einserkanal bei Ungarn beläßt, und südlich von Pamhagen verläuft;
von dort nach Norden bis zu einem Punkte, der ungefähr einen Kilometer westlich von Antonienhof (östlich von Kittsee) zu wählen ist und den Treffpunkt der drei Grenzen Österreichs, Ungarns und des tschecho-slowakischen Staates bildet:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Eisenbahnlinie Csorna-Karlburg ganz auf ungarischem Gebiete läßt und westlich von Wüst-Sommerein und Kr. Jahrndorf und östlich von Andau, Nickelsdorf, D. Jahrndorf und Kittsee verläuft.

6. Gegen den tschecho-slowakischen Staat:

Von dem vorbezeichneten Punkte bis zur Biegung der alten Grenze von 1867 zwischen Österreich und Ungarn, ungefähr 2.5 Kilometer
nordöstlich von Berg:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Straße von Kittsee nach Preßburg ungefähr 2 Kilometer nördlich von Kittsee schneidet;
von dort gegen Norden bis zu einem in der Hauptfahrrinne der Donau, etwa 4.5 Kilometer stromaufwärts von der Preßburger Brücke zu wählenden Punkte:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die möglichst der alten Grenze von 1867 zwischen Österreich und Ungarn folgt;
von dort gegen Westen bis zum Zusammenfluß von March und Donau:
die Hauptfahrrinne der Donau;
von dort der Lauf der March, dann jener der Thaya aufwärts bis zu einem ungefähr 2 Kilometer südöstlich von der Stelle, wo die Straße von Rabensburg durch Themenau die Eisenbahn Rabensburg-Lunensburg kreuzt, zu bestimmenden Punkte;
von dort gegen Westnordwesten bis zu einem Punkte der alten politischen Grenze zwischen Niederösterreich und Mähren, der ungefähr 400 Meter südlich ihres Schnittpunktes mit der Eisenbahn Nikolsburg-Feldsberg gelegen ist:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Koten 187 (Dlouhy vrch), 221 (Rosenbergen), 223 (Wolfsberg), 291 (Raistenberg), 249 und 279 (Kallerhaide) verläuft;
von dort gegen Westnordwesten die bezeichnete politische Grenze;
weiters gegen Westen bis zu einem ungefähr 3 Kilometer östlich der Ortschaft Franzensthal zu wählenden Punkte:
die alte Grenze zwischen Niederösterreich und Böhmen;
von dort nach Süden bis zur Kote 498 (Gelsenberg), ungefähr 5 Kilometer nordnordwestlich von Gmünd:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche östlich der Straße von Rottenschachen nach Zuggers und über die Koten 537 und 522 (Großer Nagelberg) verläuft;
von dort nach Süden, dann nach Westnordwesten bis zur alten Verwaltungsgrenze zwischen Niederösterreich und Böhmen an einem ungefähr 200 Meter nordöstlich des Schnittpunktes mit der Straße von Gratzen nach Weitra gelegenen Punkte;
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die zwischen Zuggers und Breitensee und hierauf über den südsüdöstlichen Punkt der Eisenbahnbrücke über die Lainsitz verläuft, die Stadt Gmünd bei Österreich, den Bahnhof und die Eisenbahnwerkstätten von Gmünd (Wolfshof) und die Gabelung der Eisenbahnstrecken Gmünd-Budweis und Gmünd-Wittingau beim tschecho-slowakischen Staate beläßt, und weiters über die Koten 524 (Grundbühel), 577 (nördlich von Hohenberg) und 681 (Lagerberg) verläuft;
von dort nach Südwesten die bezeichnete politische Grenze;
dann nach Nordwesten die alte Verwaltungsgrenze zwischen Böhmen und Oberösterreich bis zu ihrem Treffpunkte mit der deutschen
Grenze.

7. Gegen Deutschland:

Die Grenze vom 3. August 1914.

Kurz gesagt, viel zu sagen, hatten die Österreicher nicht. Österreich und Ungarn wurden getrennt und mussten Beide, grosse Gebiete abtreten.