TheEvilForce
07.05.08, 10:11
I. Edits
1) Es gibt keine Kriegsedits. D.h. es kann nur als Friedensforderung gestellt werden, was die EU2-Engine hergibt.
2) Kleine Edits zum Handel zwischen Ländern sind erwünscht.
3) Landverkäufe
Maximal 3 Provinzen pro Seite. Provinzen werden übergeben wie sie sind.
4) Truppenverkäufe
Truppenverkäufe sind bis auf weiteres absolut verboten.
5) Deadline für Edits
Alle durchzuführenden Edits müssen bis der Tag vor dem Spiel 13.00 Uhr im Forum gepostet und von beiden Vertragsparteien bestätigt sein.
6) Kredite
Kredite dürfen gegen den Pünktlichkeitsbonus gestrichen werden
Anmerkung : Grundvoraussetzung für einen Edit ist das beide Parteien diesem zustimmen.
II. Krieg und Frieden
1) Regel zur Verhinderung ewiger Kriege :
Werden folgende Bedingungen erfüllt ...
* Man ist 5 Jahre oder länger im Krieg mit einer Nation.
* Diese Nation sendet ein 'stabhit' Friedensangebot.
* Das Friedensangebot basiert auf einem Warscore von -99 für einen selbst.
... dann muss das Friedenangebot angenommen werden
Anmerkung : Wenn man einen Gegner zu einen solchen Frieden zwingen möchte, pausiert man das Spiel, so dass der Gegner die aktuellen Warscore gegenchecken kann.
2) Verbote zur Verhinderung von Exploits
Verboten ist es ...
* Vasallen während eines Krieges zu entlassen, nur um den Feind zu behindern.
* Piraten zu finanzieren ist komplett verboten
* Einen Scheinkrieg gegen ein Land auszusprechen nur um dessen geringe Stabilität zu erhöhen.
* Konvertierung von katholisch zu einer anderen Religion und dann wieder zurück vor dem Edikt der Toleranz
* Es ist nicht erlaubt, Provinzen zum Bau von Manufakturen zu tauschen, um dadurch anderen Ländern billig Manufakturen zu beschaffen.
* Es ist verboten, länger als 10 Jahre KI-Länder zu plündern
* Es ist verboten, Belagerungen von menschlichen Spielern per Leader zu "klauen" [Update 01.03.2010]
* Es ist verboten, Truppen zu splitten bei einer Belagerung, um die Moral anzuheben [Update 04.04.2010]
3) Maximale Friedensforderungen
In Allianzkriegen ist die Maximalforderung von der Anzahl der Beteiligten abhängig.
Bei 2 Beteiligten sind 100% möglich.
Jeder weitere Beteiligte erhöht diese Zahl um 10%, bei 3 Beteiligten wären es also 110%
Die bezieht sich wohlgemerkt auf alle Friedensschlüsse zusammen. Wenn also bei einem 2vs2 120% erlaubt sind, kann man von jedem der beiden Verlierer 60% fordern, bzw. 100% von einem und 20% vom anderen.
Die Maximalforderung von einem Spieler zu einem anderen sind immer 100%, es gibt weiterhin keine Kriegsedits, die Begrenzung der EU II-Engine greift auch hier.
Befinden sich 2 Parteien im Krieg und kommt eine dritte Partei nach mehr als 3 Monaten hinzu, so sind dieser dritten Partei keine Forderungen > als 10% erlaubt. [Update 04.04.2010]
4) Wiedereintritt in Kriege
Tritt ein Land bei einem Allianzkrieg per Seperatfrieden aus dem Krieg aus, ist es verboten, in diesen Krieg wiedereinzusteigen. Des weiteren ist es dieser Macht verboten, eines der restlichen Länder vor Ablauf des Krieges und einer einjährigen Schonfrist selbst anzugreifen.
Greift ein Land in einen laufenden Krieg ein, so gilt obengenannte Regel natürlich auch.[Update 04.04.2010]
III. Spielausfall und Ersatzspieler
* Zwei Spieler geben rechtzeitig ihr fehlen im Thread bekannt. Die Deadline ist Mittwoch 13.00.
* Bei einem fehlenden Spieler wird nur in Ausnahmefällen bei einstimmiger Entscheidung ein Spielausfall ausgesprochen. Ansonsten bleibt die Nation KI und wird offlimit gesetzt.
* Jeder Spieler hat die Verantwortung, sich um einen Ersatzspieler für sein Land zu bemühen. In welcher Art und Weise ist diesem überlassen. Dazu gehört auch, die Spielleitung in diesem Falle um Hilfe zu bitten.
*Jeder Spieler trägt die Verantwortung dafür, dass sein Ersatzspieler grob instruiert ist. Dazu zählt auch das Verhalten im Kriegsfalle und etwaige Abmachungen.
IV. Externe Geldquellen
1) Pünktlichkeitsbonus
Auch diesmal wird in Pünktlichkeitsbonus vergeben. Dieser beträgt 200 Gold.
V. Loans & Lagloans
1) Alle Loans können zwischen den Sessions gegen Geld bzw. den Pünktlichkeitsbonus rauseditiert werden.
2) Bei LagLoans ist ein Screenshot mit dem Kontostand zu machen, sowie die Spielleitung zu verständigen. Diese entscheidet dann über einen rehost oder sonstige Massnahmen
3) Ab 1500 gibt es keine Inflationssenkung mehr bei LagLoans.
4) Das Ausgeben des Geldes für LagLoans ist verboten, da dies kaskadenartig zu noch mehr LagLoans führen würde.
VI. Allgemeine Verhaltensregeln
1) Die Nutzung der Pausentaste
Wenn eine Pause im Spiel notwendig sein sollte, dann ist dies bitte vorher anzukündigen und zu begründen. Im Falle einer Pause wegen eines Events bitte ich darum, dies zu unterlassen. Jeder Spieler sollte sich die Events seines Landes bewusst machen, auch um mögliche Fehlentscheidungen nicht erst auftreten zu lassen.
2) Schreibweise
Fäkalausdrücke, Beleidigungen und ständiges Grossschreiben können mit einer Ermahnung bestraft werden. In besonders schweren Wiederholungsfällen ist auch eine Verwarnung und sogar der Ausschluss möglich.
3) Entscheidungsfindung
Es gibt 3 Spielleiter. Strittige Fragen werden von diesen diskutiert und es wird abgestimmt. Die Spielleiter können auch beschliessen, die Mitspieler entscheiden zu lassen und werden diese dann informieren.
4) Das Laden des Saves ist nur erlaubt, wenn es das eigene Land ist und Pause eingehalten wird. Es ist also verboten, das eigene Land zu laden und dann auch nur einen Tag weiterlaufen zu lassen.
1) Es gibt keine Kriegsedits. D.h. es kann nur als Friedensforderung gestellt werden, was die EU2-Engine hergibt.
2) Kleine Edits zum Handel zwischen Ländern sind erwünscht.
3) Landverkäufe
Maximal 3 Provinzen pro Seite. Provinzen werden übergeben wie sie sind.
4) Truppenverkäufe
Truppenverkäufe sind bis auf weiteres absolut verboten.
5) Deadline für Edits
Alle durchzuführenden Edits müssen bis der Tag vor dem Spiel 13.00 Uhr im Forum gepostet und von beiden Vertragsparteien bestätigt sein.
6) Kredite
Kredite dürfen gegen den Pünktlichkeitsbonus gestrichen werden
Anmerkung : Grundvoraussetzung für einen Edit ist das beide Parteien diesem zustimmen.
II. Krieg und Frieden
1) Regel zur Verhinderung ewiger Kriege :
Werden folgende Bedingungen erfüllt ...
* Man ist 5 Jahre oder länger im Krieg mit einer Nation.
* Diese Nation sendet ein 'stabhit' Friedensangebot.
* Das Friedensangebot basiert auf einem Warscore von -99 für einen selbst.
... dann muss das Friedenangebot angenommen werden
Anmerkung : Wenn man einen Gegner zu einen solchen Frieden zwingen möchte, pausiert man das Spiel, so dass der Gegner die aktuellen Warscore gegenchecken kann.
2) Verbote zur Verhinderung von Exploits
Verboten ist es ...
* Vasallen während eines Krieges zu entlassen, nur um den Feind zu behindern.
* Piraten zu finanzieren ist komplett verboten
* Einen Scheinkrieg gegen ein Land auszusprechen nur um dessen geringe Stabilität zu erhöhen.
* Konvertierung von katholisch zu einer anderen Religion und dann wieder zurück vor dem Edikt der Toleranz
* Es ist nicht erlaubt, Provinzen zum Bau von Manufakturen zu tauschen, um dadurch anderen Ländern billig Manufakturen zu beschaffen.
* Es ist verboten, länger als 10 Jahre KI-Länder zu plündern
* Es ist verboten, Belagerungen von menschlichen Spielern per Leader zu "klauen" [Update 01.03.2010]
* Es ist verboten, Truppen zu splitten bei einer Belagerung, um die Moral anzuheben [Update 04.04.2010]
3) Maximale Friedensforderungen
In Allianzkriegen ist die Maximalforderung von der Anzahl der Beteiligten abhängig.
Bei 2 Beteiligten sind 100% möglich.
Jeder weitere Beteiligte erhöht diese Zahl um 10%, bei 3 Beteiligten wären es also 110%
Die bezieht sich wohlgemerkt auf alle Friedensschlüsse zusammen. Wenn also bei einem 2vs2 120% erlaubt sind, kann man von jedem der beiden Verlierer 60% fordern, bzw. 100% von einem und 20% vom anderen.
Die Maximalforderung von einem Spieler zu einem anderen sind immer 100%, es gibt weiterhin keine Kriegsedits, die Begrenzung der EU II-Engine greift auch hier.
Befinden sich 2 Parteien im Krieg und kommt eine dritte Partei nach mehr als 3 Monaten hinzu, so sind dieser dritten Partei keine Forderungen > als 10% erlaubt. [Update 04.04.2010]
4) Wiedereintritt in Kriege
Tritt ein Land bei einem Allianzkrieg per Seperatfrieden aus dem Krieg aus, ist es verboten, in diesen Krieg wiedereinzusteigen. Des weiteren ist es dieser Macht verboten, eines der restlichen Länder vor Ablauf des Krieges und einer einjährigen Schonfrist selbst anzugreifen.
Greift ein Land in einen laufenden Krieg ein, so gilt obengenannte Regel natürlich auch.[Update 04.04.2010]
III. Spielausfall und Ersatzspieler
* Zwei Spieler geben rechtzeitig ihr fehlen im Thread bekannt. Die Deadline ist Mittwoch 13.00.
* Bei einem fehlenden Spieler wird nur in Ausnahmefällen bei einstimmiger Entscheidung ein Spielausfall ausgesprochen. Ansonsten bleibt die Nation KI und wird offlimit gesetzt.
* Jeder Spieler hat die Verantwortung, sich um einen Ersatzspieler für sein Land zu bemühen. In welcher Art und Weise ist diesem überlassen. Dazu gehört auch, die Spielleitung in diesem Falle um Hilfe zu bitten.
*Jeder Spieler trägt die Verantwortung dafür, dass sein Ersatzspieler grob instruiert ist. Dazu zählt auch das Verhalten im Kriegsfalle und etwaige Abmachungen.
IV. Externe Geldquellen
1) Pünktlichkeitsbonus
Auch diesmal wird in Pünktlichkeitsbonus vergeben. Dieser beträgt 200 Gold.
V. Loans & Lagloans
1) Alle Loans können zwischen den Sessions gegen Geld bzw. den Pünktlichkeitsbonus rauseditiert werden.
2) Bei LagLoans ist ein Screenshot mit dem Kontostand zu machen, sowie die Spielleitung zu verständigen. Diese entscheidet dann über einen rehost oder sonstige Massnahmen
3) Ab 1500 gibt es keine Inflationssenkung mehr bei LagLoans.
4) Das Ausgeben des Geldes für LagLoans ist verboten, da dies kaskadenartig zu noch mehr LagLoans führen würde.
VI. Allgemeine Verhaltensregeln
1) Die Nutzung der Pausentaste
Wenn eine Pause im Spiel notwendig sein sollte, dann ist dies bitte vorher anzukündigen und zu begründen. Im Falle einer Pause wegen eines Events bitte ich darum, dies zu unterlassen. Jeder Spieler sollte sich die Events seines Landes bewusst machen, auch um mögliche Fehlentscheidungen nicht erst auftreten zu lassen.
2) Schreibweise
Fäkalausdrücke, Beleidigungen und ständiges Grossschreiben können mit einer Ermahnung bestraft werden. In besonders schweren Wiederholungsfällen ist auch eine Verwarnung und sogar der Ausschluss möglich.
3) Entscheidungsfindung
Es gibt 3 Spielleiter. Strittige Fragen werden von diesen diskutiert und es wird abgestimmt. Die Spielleiter können auch beschliessen, die Mitspieler entscheiden zu lassen und werden diese dann informieren.
4) Das Laden des Saves ist nur erlaubt, wenn es das eigene Land ist und Pause eingehalten wird. Es ist also verboten, das eigene Land zu laden und dann auch nur einen Tag weiterlaufen zu lassen.