Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Das Junge MP Vertragstread
Die Verträge mögen hier veröffentlicht werden
Großes Vertragswerk von Konstantinopel, anno 1492
Die Monarchen von Frankreich, Polen und des Osmanischen Reiches, geleitet von dem Wunsche, die Sache des Friedens zwischen ihren Reichen und dem Rest der Welt zu festigen und die ungehinderte Aggression der Habsburger Reiche sowie Portugals einzugrenzen, sind zu nachstehender Vereinbarung gelangt:
Artikel 1
Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, sich jeden Gewaltakts, jeder aggressiven Handlung und jeden Angriffs gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Mächten, zu enthalten.
Artikel 2
Falls einer der vertragschließenden Teile oder ein Allianzpartner eines vertragschließenden Teiles Opfer kriegerischer Handlungen seitens einer dritten Macht werden sollte, werden die anderen vertragschließenden Teile in jeder Form ihre Verbündeten unterstützen.
Artikel 3
Die Regierungen der vertragschließenden Teile werden künftig fortlaufend zwecks Konsultation in Fühlung miteinander bleiben, um sich gegenseitig über Fragen zu informieren, die ihre gemeinsamen Interessen berühren. Insbesondere gilt dies für Expansionen zu Lasten anderer Staaten. In allen Fällen sollen die Verbündeten zuvor informiert werden. Bei Nichteinhaltung dieses Artikels erlischt die Bündnispflicht.
Artikel 4
Keiner der vertragschließenden Teile wird sich an irgend einer Mächtegruppierung beteiligen, die sich mittelbar oder unmittelbar gegen einen anderen Teil richtet.
Artikel 5
Falls Streitigkeiten oder Konflikte zwischen den vertragschließenden Teilen über Fragen dieser oder jener Art entstehen sollten, werde jene Teile diese Streitigkeiten oder Konflikte ausschließlich auf dem Wege freundschaftlichen Meinungsaustausches oder nötigenfalls durch Einsetzen von Schlichtungskommissionen bereinigen.
Artikel 6
Der gegenwärtige Vertrag wird auf die Dauer von 75 Jahren abgeschlossen mit der Maßgabe, daß, soweit nicht einer der vertragschließenden Teile ihn 10 Jahre vor Ablauf dieser Frist kündigt, die Dauer der Wirksamkeit dieses Vertrages automatisch als für weitere 50 Jahre verlängert gilt.
Artikel 7
Der gegenwärtige Vertrag soll innerhalb möglichst kurzer Frist ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen in Konstantinopel ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt sofort mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
Ausgefertigt in dreifacher Urschrift, in französischer, polnischer und
arabischer Sprache.
Konstantinopel, am 5. Januar 1492
in Vollmacht des Sultans des Osmanischen Reiches
gez. Davud Pascha, Großwesir und direkter Untergebener der Hohen Pforte
Unterzeichnet vom polnischen König, in Spanien bekannt unter dem Namen Adolf Saddam Josef Mao Benito Boron
unterzeichnet im namen aller Franzmänner und frauen
Anno 1523 zu Budapest:
§1: Österreich und das Osmanische Imperium legen Ihre Interessenssphären in Ungarn folgendermaßen fest:
http://img124.imageshack.us/img124/6205/27619636pj8.jpg
§2: Anno 1541 wird Österreich die geerbten Gebiete, die in der osmanischen Interessenssphäre liegen, übergeben (ooc: per Scheinkrieg)
§3: Der Osmane verpflichtet sich, Ungarn nicht anzugreifen und bei einer ungarischen Aggression WP zu gewähren.
Im Auftrag seiner Herrlichkeit, Süleymân I Kanuni,
Großwesir Piri Mehmed Pascha
Der schon 1492 ausgehandelte und jetzt auf Wunsch der Hohen Pforte veröffentlichte Knebelvertrag mit den ungläubigen Türken wird hiermit ratifiziert
Karl V
Österreich
DER PARISER VERTRAG ZUR WAHRUNG DES FRIEDENS
Der gütige Sultan Süleyman und der "Grozny" Ivan beschließen hiermit der Feindschaft ein Ende zu setzen und schließen hiermit einen Freundschaftsvertrag.
I.) Ivan von Russland gibt hiermit seinen Beistand und seine Freundschaft an die Herrscherhäuser von OE, FRA, POL kund, und gleichzeitig verspricht er hiermit das er NIEMALS (für 75 jahre ) diese Länder bekriegen wird.
2.) Die UKRAINE falls sie entsteht steht im Schutz des Zaren und falls das OE die Ukraine angreift oder gar annektiert verliert dieser Vertrag seine gültigkeit.
3.) SIBIR ist einflussgebiet des Zaren, Nogai und Kazak horde gebiet des Sultans beide Herrscher versprechen die Einflusssphären des anderen zu respektieren.
4.) Lugans kann der Zar 1545 für 100 gold kaufen
5.) Orenburg kann der Zar 1550 für 100 gold kaufen
6.) Astrachan kann der Zar 1565 für 1400 gold kaufen ( bezahlung bis 1550 übergabe der provinz 1565 )
Yu der Große
18.09.07, 15:31
Unterzeichnet vom leider "noch" Moskauer Botschafter
DER PARISER VERTRAG ZUR WAHRUNG DES FRIEDENS
Der gütige Sultan Süleyman und der "Grozny" Ivan beschließen hiermit der Feindschaft ein Ende zu setzen und schließen hiermit einen Freundschaftsvertrag.
I.) Ivan von Russland gibt hiermit seinen Beistand und seine Freundschaft an die Herrscherhäuser von OE, FRA, POL kund, und gleichzeitig verspricht er hiermit das er NIEMALS (für 75 jahre ) diese Länder bekriegen wird.
2.) Die UKRAINE falls sie entsteht steht im Schutz des Zaren und falls das OE die Ukraine angreift oder gar annektiert verliert dieser Vertrag seine gültigkeit.
3.) SIBIR ist einflussgebiet des Zaren, Nogai und Kazak horde gebiet des Sultans beide Herrscher versprechen die Einflusssphären des anderen zu respektieren.
4.) Lugans kann der Zar 1545 für 100 gold kaufen
5.) Orenburg kann der Zar 1550 für 100 gold kaufen
6.) Astrachan kann der Zar 1565 für 1400 gold kaufen ( bezahlung bis 1550 übergabe der provinz 1565 )
Unterzeichnet vom leider "noch" Moskauer Botschafter
unterzeichnet im namen seiner Majestät François I
Unterzeichnet vom leider "noch" Moskauer Botschafter
unterzeichnet im namen seiner Majestät François I
im Namen Seiner Herrlichkeit, Sultan Suleyman der Prächtige, Kalif aller Muslime, Herrscher der arabischen Welt
gez. Damat Rüstem Pascha, Großwesir
Unterzeichnet vom polnischen König.
Großes Vertragswerk von Konstantinopel, anno 1492
......
Konstantinopel, am 5. Januar 1492
in Vollmacht des Sultans des Osmanischen Reiches
gez. Davud Pascha, Großwesir und direkter Untergebener der Hohen Pforte
Unterzeichnet vom König von England.
Herscher über Britanien, Oberhaupt der englischen Kirche.
Koenigsmoerder
23.09.07, 22:59
Der Frieden von Venedig
Die Verhandlungspartien haben sich auf folgende Punkte geeinigt, um den Frieden in Europa nachhaltig zu sichern.
I. Österreich tritt Holland (namentlich die Provinzen Flandern, Geldre, Zeeland, Holland, Friesen, Brabant) an Frankreich ab. Weiterhin fallen nach der baldmöglichsten Annexion Venedigs durch Österreich folgende Gebiete per Scheinkrieg an das Osmanische Reich: Krain, Pest, Maros, Dalmatien und Corfu. Schlussendlich erhält Polen die Provinz Brandenburg, sowie 250 Goldstücke, bezahlt aus dem spanischen Staatsschatz. Bereits im vorherigen Frieden abgetretene Provinzen verbleiben beim jetzigen Besitzer.
II. Portugal tritt seine Ansprüche an Kutch sowie an Westafrika an das Osmanische Reich ab. Dies beinhaltet die Übergabe der beiden port. Handelsposten Senegal und Louga. Als Westafrika werden sämtliche afrikanischen Gebiete nordwestlich der port. Besitzungen um Ivoria betrachtet. Sämtliche hier unterzeichnenden ehemaligen Kriegsgegner erkennen diese Ansprüche auf Kutch und Westafrika an, und verpflichten sich selbige nicht zu verletzen.
III. Schweden übergibt die Provinzen Erie, Hindua, Miamis und Kentucky an England. Die hierfür fällige Entschädigung von 1500 Goldstücken wird die spanische Krone begleichen. Zusätzlich erhält England die beiden Karibikprovinzen Barhona und Tortuga auf der Hispaniola geheißenen Insel. Spanien verpflichtet sich im Kriegsfalle, den Gott verhüten möge, diese beiden Provinzen nicht anzugreifen.
IV. Zur Verhinderung weiterer Feindseligkeiten schließen alls Kriegsparteien einen Nichtangriffsvertrag mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1580.
V. Sämtliche Klauseln sind von mehreren Personen ausgehandelt worden und darob in ihrem Sinne eindeutig. Gültig ist nur dieser hier niedergelegte Sinn, und keine wie auch immer geartete träumischer Wunschvorstellung oder Eigeninterpretation. Sämtliche Formulierungen wurden mit größmöglichem Bedacht gewählt, und ein jeder Unterzeichner verpflichtet sich mit seiner Unterschrift dem exakten Wortlaut.
###################################################
Mir wäre es ja lieber gewesen, wenn Boron oder Imp die Ausformulierung übernommen hätten, aber der eine wollte nicht, der andere konnte nicht, ergo müssen wir jetzt mit meinen Sätzen leben.
Obige Klauseln müssten eigentlich mittlerweile von allen Parteien gegenüber ihren jeweiligen Verhandlungsführern bestätigt worden sein, sodass es keiner allzu großen Veränderungen mehr bedürfen sollte.
Etwaige dahingehende Wünsche bitte schnellstmöglich kundtun, damit wir das möglichst morgen abend alle unterzeichnet haben.
Habe das Schandverdikt zur Kenntnis genommen und wäre um des lieben Friedens willen bereit den Agressoren und Vertragsbrechern diesen Friedensvertrag in dieser Form zu unterschreiben.
Der Frieden von Venedig
Die Verhandlungspartien haben sich auf folgende Punkte geeinigt, um den Frieden in Europa nachhaltig zu sichern.
I. Österreich tritt Holland (namentlich die Provinzen Flandern, Geldre, Zeeland, Holland, Friesen, Brabant) an Frankreich ab. Weiterhin fallen nach der baldmöglichsten Annexion Venedigs durch Österreich folgende Gebiete per Scheinkrieg an das Osmanische Reich: Krain, Pest, Maros, Dalmatien und Corfu. Schlussendlich erhält Polen die Provinz Brandenburg, sowie 250 Goldstücke, bezahlt aus dem spanischen Staatsschatz. Bereits im vorherigen Frieden abgetretene Provinzen verbleiben beim jetzigen Besitzer.
II. Portugal tritt seine Ansprüche an Kutch sowie an Westafrika an das Osmanische Reich ab. Dies beinhaltet die Übergabe der beiden port. Handelsposten Senegal und Louga. Als Westafrika werden sämtliche afrikanischen Gebiete nordwestlich der port. Besitzungen um Ivoria betrachtet. Sämtliche hier unterzeichnenden ehemaligen Kriegsgegner erkennen diese Ansprüche auf Kutch und Westafrika an, und verpflichten sich selbige nicht zu verletzen.
III. Schweden übergibt die Provinzen Erie, Hindua, Miamis und Kentucky an England. Die hierfür fällige Entschädigung von 1500 Goldstücken wird die spanische Krone begleichen. Zusätzlich erhält England die beiden Karibikprovinzen Barhona und Tortuga auf der Hispaniola geheißenen Insel. Spanien verpflichtet sich im Kriegsfalle, den Gott verhüten möge, diese beiden Provinzen nicht anzugreifen.
IV. Zur Verhinderung weiterer Feindseligkeiten schließen alls Kriegsparteien einen Nichtangriffsvertrag mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1580.
V. Sämtliche Klauseln sind von mehreren Personen ausgehandelt worden und darob in ihrem Sinne eindeutig. Gültig ist nur dieser hier niedergelegte Sinn, und keine wie auch immer geartete träumischer Wunschvorstellung oder Eigeninterpretation. Sämtliche Formulierungen wurden mit größmöglichem Bedacht gewählt, und ein jeder Unterzeichner verpflichtet sich mit seiner Unterschrift dem exakten Wortlaut.
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Mir wäre es ja lieber gewesen, wenn Boron oder Imp die Ausformulierung übernommen hätten, aber der eine wollte nicht, der andere konnte nicht, ergo müssen wir jetzt mit meinen Sätzen leben.
Obige Klauseln müssten eigentlich mittlerweile von allen Parteien gegenüber ihren jeweiligen Verhandlungsführern bestätigt worden sein, sodass es keiner allzu großen Veränderungen mehr bedürfen sollte.
Etwaige dahingehende Wünsche bitte schnellstmöglich kundtun, damit wir das möglichst morgen abend alle unterzeichnet haben.
im Namen des Sultans,
Großwesir Damat Rüstem Pascha
[ooc: Die o.g. Klauseln waren so, wie KM sie ausformuliert hat, mit mir abgesprochen und ich hatte zuvor meine Verbündeten gefragt. Ich schätze, von unserer Seite wird es keine Probleme geben. Ich danke KM für die Zeit, die er geopfert hat, und die Arbeit, die er sich mit dem Verfassen des o.g. Textes zugemutet hat. Jungs, Edits, die gemacht werden müssen, nicht vergessen!]
Der Frieden von Venedig
Die Verhandlungspartien haben sich auf folgende Punkte geeinigt, um den Frieden in Europa nachhaltig zu sichern.
I. Österreich tritt Holland (namentlich die Provinzen Flandern, Geldre, Zeeland, Holland, Friesen, Brabant) an Frankreich ab. Weiterhin fallen nach der baldmöglichsten Annexion Venedigs durch Österreich folgende Gebiete per Scheinkrieg an das Osmanische Reich: Krain, Pest, Maros, Dalmatien und Corfu. Schlussendlich erhält Polen die Provinz Brandenburg, sowie 250 Goldstücke, bezahlt aus dem spanischen Staatsschatz. Bereits im vorherigen Frieden abgetretene Provinzen verbleiben beim jetzigen Besitzer.
II. Portugal tritt seine Ansprüche an Kutch sowie an Westafrika an das Osmanische Reich ab. Dies beinhaltet die Übergabe der beiden port. Handelsposten Senegal und Louga. Als Westafrika werden sämtliche afrikanischen Gebiete nordwestlich der port. Besitzungen um Ivoria betrachtet. Sämtliche hier unterzeichnenden ehemaligen Kriegsgegner erkennen diese Ansprüche auf Kutch und Westafrika an, und verpflichten sich selbige nicht zu verletzen.
III. Schweden übergibt die Provinzen Erie, Hindua, Miamis und Kentucky an England. Die hierfür fällige Entschädigung von 1500 Goldstücken wird die spanische Krone begleichen. Zusätzlich erhält England die beiden Karibikprovinzen Barhona und Tortuga auf der Hispaniola geheißenen Insel. Spanien verpflichtet sich im Kriegsfalle, den Gott verhüten möge, diese beiden Provinzen nicht anzugreifen.
IV. Zur Verhinderung weiterer Feindseligkeiten schließen alls Kriegsparteien einen Nichtangriffsvertrag mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1580.
V. Sämtliche Klauseln sind von mehreren Personen ausgehandelt worden und darob in ihrem Sinne eindeutig. Gültig ist nur dieser hier niedergelegte Sinn, und keine wie auch immer geartete träumischer Wunschvorstellung oder Eigeninterpretation. Sämtliche Formulierungen wurden mit größmöglichem Bedacht gewählt, und ein jeder Unterzeichner verpflichtet sich mit seiner Unterschrift dem exakten Wortlaut.
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England ist bereit diesen Friedensvertrag zu unterzeichnen. Es wird den weisen und umsichtigen Verhandlungsführern gedankt. England hofft nun auf eine Zeit des Friedens und der Blüte Europas.
Der Frieden von Venedig
Die Verhandlungspartien haben sich auf folgende Punkte geeinigt, um den Frieden in Europa nachhaltig zu sichern.
I. Österreich tritt Holland (namentlich die Provinzen Flandern, Geldre, Zeeland, Holland, Friesen, Brabant) an Frankreich ab. Weiterhin fallen nach der baldmöglichsten Annexion Venedigs durch Österreich folgende Gebiete per Scheinkrieg an das Osmanische Reich: Krain, Pest, Maros, Dalmatien und Corfu. Schlussendlich erhält Polen die Provinz Brandenburg, sowie 250 Goldstücke, bezahlt aus dem spanischen Staatsschatz. Bereits im vorherigen Frieden abgetretene Provinzen verbleiben beim jetzigen Besitzer.
II. Portugal tritt seine Ansprüche an Kutch sowie an Westafrika an das Osmanische Reich ab. Dies beinhaltet die Übergabe der beiden port. Handelsposten Senegal und Louga. Als Westafrika werden sämtliche afrikanischen Gebiete nordwestlich der port. Besitzungen um Ivoria betrachtet. Sämtliche hier unterzeichnenden ehemaligen Kriegsgegner erkennen diese Ansprüche auf Kutch und Westafrika an, und verpflichten sich selbige nicht zu verletzen.
III. Schweden übergibt die Provinzen Erie, Hindua, Miamis und Kentucky an England. Die hierfür fällige Entschädigung von 1500 Goldstücken wird die spanische Krone begleichen. Zusätzlich erhält England die beiden Karibikprovinzen Barhona und Tortuga auf der Hispaniola geheißenen Insel. Spanien verpflichtet sich im Kriegsfalle, den Gott verhüten möge, diese beiden Provinzen nicht anzugreifen.
IV. Zur Verhinderung weiterer Feindseligkeiten schließen alls Kriegsparteien einen Nichtangriffsvertrag mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1580.
V. Sämtliche Klauseln sind von mehreren Personen ausgehandelt worden und darob in ihrem Sinne eindeutig. Gültig ist nur dieser hier niedergelegte Sinn, und keine wie auch immer geartete träumischer Wunschvorstellung oder Eigeninterpretation. Sämtliche Formulierungen wurden mit größmöglichem Bedacht gewählt, und ein jeder Unterzeichner verpflichtet sich mit seiner Unterschrift dem exakten Wortlaut.
Auch Frankreich unterzeichnet diesen Friedensvertrag
Der Frieden von Venedig
Die Verhandlungspartien haben sich auf folgende Punkte geeinigt, um den Frieden in Europa nachhaltig zu sichern.
I. Österreich tritt Holland (namentlich die Provinzen Flandern, Geldre, Zeeland, Holland, Friesen, Brabant) an Frankreich ab. Weiterhin fallen nach der baldmöglichsten Annexion Venedigs durch Österreich folgende Gebiete per Scheinkrieg an das Osmanische Reich: Krain, Pest, Maros, Dalmatien und Corfu. Schlussendlich erhält Polen die Provinz Brandenburg, sowie 250 Goldstücke, bezahlt aus dem spanischen Staatsschatz. Bereits im vorherigen Frieden abgetretene Provinzen verbleiben beim jetzigen Besitzer.
II. Portugal tritt seine Ansprüche an Kutch sowie an Westafrika an das Osmanische Reich ab. Dies beinhaltet die Übergabe der beiden port. Handelsposten Senegal und Louga. Als Westafrika werden sämtliche afrikanischen Gebiete nordwestlich der port. Besitzungen um Ivoria betrachtet. Sämtliche hier unterzeichnenden ehemaligen Kriegsgegner erkennen diese Ansprüche auf Kutch und Westafrika an, und verpflichten sich selbige nicht zu verletzen.
III. Schweden übergibt die Provinzen Erie, Hindua, Miamis und Kentucky an England. Die hierfür fällige Entschädigung von 1500 Goldstücken wird die spanische Krone begleichen. Zusätzlich erhält England die beiden Karibikprovinzen Barhona und Tortuga auf der Hispaniola geheißenen Insel. Spanien verpflichtet sich im Kriegsfalle, den Gott verhüten möge, diese beiden Provinzen nicht anzugreifen.
IV. Zur Verhinderung weiterer Feindseligkeiten schließen alls Kriegsparteien einen Nichtangriffsvertrag mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1580.
V. Sämtliche Klauseln sind von mehreren Personen ausgehandelt worden und darob in ihrem Sinne eindeutig. Gültig ist nur dieser hier niedergelegte Sinn, und keine wie auch immer geartete träumischer Wunschvorstellung oder Eigeninterpretation. Sämtliche Formulierungen wurden mit größmöglichem Bedacht gewählt, und ein jeder Unterzeichner verpflichtet sich mit seiner Unterschrift dem exakten Wortlaut.
###################################################
Mir wäre es ja lieber gewesen, wenn Boron oder Imp die Ausformulierung übernommen hätten, aber der eine wollte nicht, der andere konnte nicht, ergo müssen wir jetzt mit meinen Sätzen leben.
Obige Klauseln müssten eigentlich mittlerweile von allen Parteien gegenüber ihren jeweiligen Verhandlungsführern bestätigt worden sein, sodass es keiner allzu großen Veränderungen mehr bedürfen sollte.
Etwaige dahingehende Wünsche bitte schnellstmöglich kundtun, damit wir das möglichst morgen abend alle unterzeichnet haben.
Wenn dem so sein soll wird nicht widersprochen werden.
Ferdinand aus Österreich
TheEvilForce
24.09.07, 19:26
Der König von Portugal unterzeichnet hiermit den Vertrag...
Koenigsmoerder
24.09.07, 19:39
Unterzeichnet.
Kaczyński unterzeichnet auch ;)
Großes Vertragswerk von Konstantinopel, anno 1492
Die Monarchen von Frankreich, Polen und des Osmanischen Reiches, geleitet von dem Wunsche, die Sache des Friedens zwischen ihren Reichen und dem Rest der Welt zu festigen und die ungehinderte Aggression der Habsburger Reiche sowie Portugals einzugrenzen, sind zu nachstehender Vereinbarung gelangt:
Artikel 1
Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, sich jeden Gewaltakts, jeder aggressiven Handlung und jeden Angriffs gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Mächten, zu enthalten.
Artikel 2
Falls einer der vertragschließenden Teile oder ein Allianzpartner eines vertragschließenden Teiles Opfer kriegerischer Handlungen seitens einer dritten Macht werden sollte, werden die anderen vertragschließenden Teile in jeder Form ihre Verbündeten unterstützen.
Artikel 3
Die Regierungen der vertragschließenden Teile werden künftig fortlaufend zwecks Konsultation in Fühlung miteinander bleiben, um sich gegenseitig über Fragen zu informieren, die ihre gemeinsamen Interessen berühren. Insbesondere gilt dies für Expansionen zu Lasten anderer Staaten. In allen Fällen sollen die Verbündeten zuvor informiert werden. Bei Nichteinhaltung dieses Artikels erlischt die Bündnispflicht.
Artikel 4
Keiner der vertragschließenden Teile wird sich an irgend einer Mächtegruppierung beteiligen, die sich mittelbar oder unmittelbar gegen einen anderen Teil richtet.
Artikel 5
Falls Streitigkeiten oder Konflikte zwischen den vertragschließenden Teilen über Fragen dieser oder jener Art entstehen sollten, werde jene Teile diese Streitigkeiten oder Konflikte ausschließlich auf dem Wege freundschaftlichen Meinungsaustausches oder nötigenfalls durch Einsetzen von Schlichtungskommissionen bereinigen.
Artikel 6
Der gegenwärtige Vertrag wird auf die Dauer von 75 Jahren abgeschlossen mit der Maßgabe, daß, soweit nicht einer der vertragschließenden Teile ihn 10 Jahre vor Ablauf dieser Frist kündigt, die Dauer der Wirksamkeit dieses Vertrages automatisch als für weitere 50 Jahre verlängert gilt.
Artikel 7
Der gegenwärtige Vertrag soll innerhalb möglichst kurzer Frist ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen in Konstantinopel ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt sofort mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
Ausgefertigt in dreifacher Urschrift, in französischer, polnischer und
arabischer Sprache.
Konstantinopel, am 5. Januar 1492
in Vollmacht des Sultans des Osmanischen Reiches
gez. Davud Pascha, Großwesir und direkter Untergebener der Hohen Pforte
Nach Maßgabe von Artikel 6 des großen Vertragswerkes von Konstantinopel beendet das Osmanische Reich die Allianz fristgemäß. [ooc: das Auflösen geschieht, damit sich diese langweiligen Megablöcke auflösen und nicht, weil irgend jemand Streit mit einem anderen hat]
Der Sultan stellt fest, dass das Osmanische Reich trotz der Kündigung bis 1.1.1567 sämtlichen Verpflichtungen dieses Vertrag in vollem Umfange Rechnung tragen wird. Er erstreckt sich ebenso auf momentane sowie zukünftige Vasallen und Allianzpartner der jeweiligen Reiche.
Im Zuge einer feierlichen Selbstverpflichtung erklärt der Sultan weiterhin, dass er bis 1580 keinesfalls einen Krieg gegen seine ehemaligen Verbündeten anstrebt und betont in diesem Zusammenhang, dass das Osmanische Reich Anspruch erhebt auf das Handelszentrum Kutch und Mascate, aber keinesfalls auf Ganges, Zanzibar, Malacca und Kansai.
Polen kündigt den Vertrag auch pflichtgemäß. Somit ist zumindest auf Seiten der Anti-Habsburgkoalition die Blockära bald nur noch Geschichte auf dass das MP interessanter werden möge :)
In Anbetracht der zügellosen Aggression des russischen Barbaren gegen friedliebende Litauer, treue Freunde von Polen und vom Osmanischen Reiche, verdammt der weise Sultan Suleyman Kanuni Russland als Vertragsbrecher und erklärt den Vertrag von Paris für nichtig.
Yu der Große
25.09.07, 20:19
Hiermit fordert der Zar seine 1400 Gold zurück, da der Türke wohl nicht mehr die Provinz Astrachan abtreten wird. Es wurden bei dem Krieg nur Russische und zukünftig Ukrainische Gebiete eingefordert.
Der Zar bekommt seine 1400 Dukaten genau dann zurück, wenn die Gebiete wieder friedlich an Litauen / Polen abgetreten wurden.
Koenigsmoerder
12.10.07, 17:41
Der Frieden von Finisterre
Im Jahre des Herrn 1596 geben die Majestäten von England, Portugal und Spanien bekannt, dass die Diplomaten der beteiligten Länder unter folgenden Bedingungen zu einem Frieden überein gekommen sind:
I) England tritt seine indische Besitzung Bombay an Portugal ab
II) Portugal und Spanien heben die Sanktionen gegen englische Händler auf
III) Portugal und Spanien schließen ein Handelsabkommen mit England, welches von keiner Seite vor dem Ablauf einer Frist von 10 Jahren gekündigt werden darf
Der Vertrag tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
#################################################
Unterzeichnet von Seiner Allerkatholischsten Majestät, König Philipp II. von Spanien
TheEvilForce
12.10.07, 21:45
Unterzeichnet von Felipe, Aussenminister von Portugal
Unterzeichnet von seiner Majestät Elizabeth Königin von England.
Koenigsmoerder
23.10.07, 21:21
Vertrag von Venedig
Hiermit sei verkündigt, dass die Herrscher von Österreich, dem Osmanischen Reiche, Portugal und Spanien zu folgender Übereinkunft gelangt sind:
Beginnend mit dem Jahre 1596 gilt zwischen oben genannten Reichen ein Nichtangriffsvertrag von 25 Jahren.
Vorraussetzung hierfür ist die Übereignung der österreichischen Provinzen Ruthenia und Transylvania im Zuge eines von Österreich zu erklärenden Scheinkrieges an das Osmanische Reich, sowie die Übernahme der osmanischen Restschuld in Höhe von 500 Dukaten an Russland.
Zwischen Österreich auf der einen, und Portugal und Spanien auf der anderen Seite wird ein Weißer Friede geschlossen.
Sollte Österreich während der Geltungsdauer dieses Vertrages Schweden angreifen, so sind die Unterzeichnermächte Portugal, Osmanisches Reich und Spanien nicht mehr an diesen Vertrag gebunden.
################################################
Unterzeichnet von Seiner Allerkatholischsten Majestät, König Philipp II. von Spanien
für die Hohe Pforte und für Seine Herrlichkeit,
Großwesir Koca Sinan Pascha
TheEvilForce
23.10.07, 21:26
Unterzeichnet von König von Portugal...
Unterzeichnet vom Kaiser der Deutschen
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