Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1617er DI VERTRAGSTHREAD
Die gesalbten Herrscher mögen hier ihre bilateralen Verträge kundtun...
Die Katalonischen Verträge
Im Jahre des Herren 1617 wurden zu Barcelona die katalonischen Verträge zwischen den Majestäten Frankreichs und Spaniens, Louis XIII und Felipe III, geschlossen.
Folgende Inhalte wurden vereinbart.
I.Vom Schutz und Trutz
Alle diesen Vertrag unterzeichnenden Mächte versichern sich hiermit vor Gott in unverbrüchlicher gegenseitiger Aufrichtigkeit und Freundschaft einem jeden der Unterzeichner mit aller zur Verfügung stehender Macht zu Hilfe zu eilen, sollte dieser von dritter Seite angegriffen werden.
Sämtliche Unterzeichner sind verpflichtet untereinander den Frieden unter allen Umständen zu wahren.
II.Vom Frieden
Alle diesen Vertrag unterzeichnenden Mächte geloben mit Unterzeichnung dieses Vertrages, im eingetretenen Kriegsfalle niemals alleine die Waffen niederzulegen. Ein Friedensschluss kann stets nur gemeinsam erfolgen.
Unter besonderen Umständen darf ein Unterzeichner seine Bündner um einen Dispens für einen vorzeitigen Separatfrieden ersuchen. Die Bündner verpflichten sich, die vorgebrachten Gründe sodann uneigennützig und objektiv zu prüfen, wie sich der Antragende verpflichtet das Votum der Bündner zu akzeptieren.
Ein solcher Dispens bedarf stets der Einstimmigkeit.
III.Von den Gründungsmitgliedern
Gründungsmitglieder des vorliegenden Vertrages sind bei Inkrafttreten (a.d.1617) das Königigreich Spanien und das Königreich Frankreich.
IV.Von den Mitgliedern
Bei einstimmigen Votum der Gründungsmitglieder können weitere Länder dem Bunde beitreten.
V.Von den Modifikationen des Pamphlets
Vertragsinhalte können mit einfacher Mehrheit aller Unterzeichner geändert, hinzugefügt oder entfernt werden.
Davon ausgenommen sind die ersten drei Vertragspunkte welche als unabänderlich gelten.
Im Augenblick einer Vertragskündigung (s. VI.Von der Zeit) erlischt das Stimmrecht.
VI.Von der Zeit
Sollte eine der Unterzeichnermächte zu dem Schlusse kommen, dass ihren Interessen in diesem Vertrage nicht mehr ausreichend gedient sei, so besteht die Möglichkeit mit einer Frist von 10 Jahren den Schutz dieser Vereinbarung zu verlassen.
Tritt nach ausgesprochener Kündigung innerhalb obiger Frist der Bündnisfall ein, so ist der Kündigende weiterhin an den vollen Wortlaut des Vertrages gebunden.
Um Missbrauch vorzubeugen, verlängert sich die Kündigungsfrist in einem solchen Falle um die Zeit des Krieges.
VII.Von der Gültigkeit der Klauseln
Sollte eine der obigen Klauseln aus einem wie auch immer gearteten Grunde ihre Gültigkeit verlieren, so bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt.
Unterzeichnet im Jahre des Herren 1617
Louis XIII
König von Frankreich
TheEvilForce
05.08.07, 16:28
Unterzeichnet von Felipe III., König von Spanien im Jahre des Herren 1617
Mit sofortiger Wirkung erklärt seine Majestät Louis XIII die katalonischen Verträge für nichtig.
Begründung:
Ein Verbündeter der es nicht schafft sein Heimatland gegen Portugal zu verteidigen oder Italien wenigstens ein bischen zu verteidigen ist für die glorreichen unbesiegten frz. Armeen mehr ein Klotz am Bein als von irgendeinem praktischen Nutzen.
Auch in den Kolonien unterlag das span. Expeditionskorps schmählich.
Frankriech wird in Zukunft seinen eigenen Weg suchen.
gez.
Louis XIII
irgendwo im Felde
TheEvilForce
22.08.07, 00:16
Spanien bestätigt diese Kündigung. Immerhin hat man auf der Insel mit allem, was ging, unterstützt, für nichts und wieder nichts und man musste sogar an mehr Fronten kämpfen (Kolonien, Spanien und Italien, dazu noch Niederlande/Deutschland)...
gez. Felipe III. im Lazarett, wo er sich von seinen Kriegsverletzungen erholt...
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