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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Oberhandelsgericht des Reiches



Balduin v.Bouillon
27.01.07, 20:08
Wann immer es zu Streitigkeiten, was den Handel betrifft kommen mag, hat ein jeder, gleich welchen Stand er angehören mag, das Recht vor dem Oberstehandelsgericht sein Recht einzufordern.

Oberster Richter, ist Obermundschenk Amadeus von Falkenstein, eingesetzt von seiner kaiserlichen Hoheit.