Jerobeam II.
23.01.07, 12:38
Hier bitte die Abschlüsse zwischen Spielern vermerken.
Für kleine (!) Warentransporte, die vielleicht sogar heimlich vonstatten gehen sollen, kann man auch (auch = wirklich nur, wenn unglaublich wichtig) die SL verständigen.
Mit der Veröffentlichung werden die Berechnung von Zoll und Wegverlusten möglich.
Dabei gilt:
- Grundsätzlich kostet die Begleitung 5% des Warenwerts (ich sage nur: Raubritter)
- Grundsätzlich erlaubt der momentane Technologiestand nicht, Transportverluste bei verderblichen Waren (alles außer Waffen, Metall) auszuschließen; sie betragen 5% (bei Transporten durch nicht mehr als drei Provinzen) bzw. 10%.
- Transporte per Schiff führen jeweils immer nur zu 5% Verlusten (verd. Güter). Zufällige Schäden oder Sabotage kann es aber immer geben.
- Der Momentane Einheitszoll (MEZ ;) ) beträgt in jeder Grafschaft 3%. Bei Flußtransporten werden nur die Provinzen einer Flußseite gezählt.
Beispiele:
- Hulli I. von Grinsbach kauft von Varulus III. aus Reimland 100 E Eisen. Der Transport führt eine Strecke über den Fluß (2 Provinzen) und eine Strecke über Land (2 Provinzen). Damit zahlt Hulli 12% Zoll und 5% Eskorte, bis der Zug in Fruttidimare ankommt.
- Anastas von Rütlingen kauft 200 Einheiten Fisch. Der Transport geht über See und dann den Fluß hinauf (1 Provinz) nach Wenz. Es kommen nur 90% an, 5% gehen auf dem Schiff in Gärung über, weitere 5% gehen beim Umladen zu Bruch. Zahlen muß Anastas 5% Transportkosten, 5% Begleitungsaufwand und keinen Zoll (das Land gehört ihm alleine).
Anzugeben ist:
- Die Zahlungsweise (bar oder in Warenabzug)
- Bei Schiffen: wer stellt sie? Oder sollen lokale Händler (die gibt es fast immer!) den Transport übernehmen (kostet nochmals 5%).
- Wer zahlt?
Im Winter kommt es zu Stürmen und bei Kriegszeiten (möge das Reich davon verschont bleiben) zu Überfällen etc. pp.
Weitere Kosten entstehen durch die Rechte der Fürsten: an den Gewinnen aus Pferdehandel, Schiffbau, Handel mit Luxusgütern sind die jeweiligen Kurfürsten zu beteiligen. Nicht zu vergessen den Kaiser mit seinen Erzrechten.
Für kleine (!) Warentransporte, die vielleicht sogar heimlich vonstatten gehen sollen, kann man auch (auch = wirklich nur, wenn unglaublich wichtig) die SL verständigen.
Mit der Veröffentlichung werden die Berechnung von Zoll und Wegverlusten möglich.
Dabei gilt:
- Grundsätzlich kostet die Begleitung 5% des Warenwerts (ich sage nur: Raubritter)
- Grundsätzlich erlaubt der momentane Technologiestand nicht, Transportverluste bei verderblichen Waren (alles außer Waffen, Metall) auszuschließen; sie betragen 5% (bei Transporten durch nicht mehr als drei Provinzen) bzw. 10%.
- Transporte per Schiff führen jeweils immer nur zu 5% Verlusten (verd. Güter). Zufällige Schäden oder Sabotage kann es aber immer geben.
- Der Momentane Einheitszoll (MEZ ;) ) beträgt in jeder Grafschaft 3%. Bei Flußtransporten werden nur die Provinzen einer Flußseite gezählt.
Beispiele:
- Hulli I. von Grinsbach kauft von Varulus III. aus Reimland 100 E Eisen. Der Transport führt eine Strecke über den Fluß (2 Provinzen) und eine Strecke über Land (2 Provinzen). Damit zahlt Hulli 12% Zoll und 5% Eskorte, bis der Zug in Fruttidimare ankommt.
- Anastas von Rütlingen kauft 200 Einheiten Fisch. Der Transport geht über See und dann den Fluß hinauf (1 Provinz) nach Wenz. Es kommen nur 90% an, 5% gehen auf dem Schiff in Gärung über, weitere 5% gehen beim Umladen zu Bruch. Zahlen muß Anastas 5% Transportkosten, 5% Begleitungsaufwand und keinen Zoll (das Land gehört ihm alleine).
Anzugeben ist:
- Die Zahlungsweise (bar oder in Warenabzug)
- Bei Schiffen: wer stellt sie? Oder sollen lokale Händler (die gibt es fast immer!) den Transport übernehmen (kostet nochmals 5%).
- Wer zahlt?
Im Winter kommt es zu Stürmen und bei Kriegszeiten (möge das Reich davon verschont bleiben) zu Überfällen etc. pp.
Weitere Kosten entstehen durch die Rechte der Fürsten: an den Gewinnen aus Pferdehandel, Schiffbau, Handel mit Luxusgütern sind die jeweiligen Kurfürsten zu beteiligen. Nicht zu vergessen den Kaiser mit seinen Erzrechten.