Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auferstanden aus Ruinen-SI-MP Vertragsthread
Alle Verträge bitte hier rein. Der / Die Vertragspartner sollten bitte eine kurze Bestätigung posten!
Vertrag über die Souveränität der nord- und mitteldeutschen Reichsfürsten
§1 Definition der genannten Rechte
Die vertragsschließenden Herrscher garantieren den in §2 genannten Staaten die territoriale Integrität gegenüber den in §2 nicht genannten Staaten. Desweiteren werden die vertragsschließenden bei Angriff einer äußeren Macht auf die schutzbedürftigen Staaten Gegenmaßnahmen ergreifen
§2 Deklaration der geschützten Staaten
Geschützt werden alle Staaten mit den folgenden Attributen:
sie gehören dem Heiligen Römischen Reich an
sie liegen nördlich einer Linie, die von folgenden Staaten gebildet wird: Baden-Württemberg-Bayern (inkl. Ansbach)
ihre primäre Kultur ist deutsch
§3 Beitritt zum Vertrag
Jedwede interessierte Nation darf dieser Konvention ohne weitere Formalien beitreten ist dann allerdings auf Vertragslaufzeit an diese gebunden
§4 Vertragsdauer
Der Vertrag ist auf 20 Jahre begrenzt und kann nach Ablauf im Einvernehmen verlängert werden
gezeichnet zu Paris am 1. Jänner anno Domini 1492
seine allerchristlichste Majestät König Charles VIII.
Der provisorische Abgeordnetenrat Schwedens ratifiziert das Abkommen in Vertretung für den zu wählenden König am 1 Januar des 1492 Jahres des Herrn.
Die österreichische Monarchi sieht dieses Vertragswerk als löblich an und wird es in Ihre Gesetzgebung und Aussenpolitik übernehmen.
Koenigsmoerder
24.10.06, 21:34
Der Vertrag von Stockholm
Freundschafts- und Nichtangriffsvertrag zwischen Schweden und England
Diplomaten beider Länder kamen in Stockholm zusammen um folgenden Vertrag auszuhandeln:
Ad primo: Schweden und England schliessen einen ab dem Neujahrstag des Jahres Unseres Herrn 1492 datierten, auf 20 Jahre befristeten Freundschafts- und Nichtangriffsvertrag.
Ad secundo: Die beiden vertragschliessenden Reiche verpflichten sich, im Falle etwaiger Interessenskonflikte vor dem Ergreifen jedweder anderen Maßnahmen, sich stets freundschaftlich und wohlwollend um einen für beide Seiten vorteilhaften Kompromiss zu bemühen.
Ad tertio: Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um 10 weitere Jahre, so er nicht von einer Partei bis spätestens 31.12.1510 gekündigt wurde.
Ad quarto: Der Vertrag verlängert sich in gleicher Weise um jeweils weitere 10 Jahre, so er nicht von einer Partei bis spätestens zum 31.12. des vorletzten Vertragsjahres gekündigt wurde.
####################################################
Unterzeichnet vom Bevollmächtigten Seiner Majestät, König Henry Vi. von England
Provisorische Regierung Schwedens ratifiziert dies im Namen des zu wählen geltenden Königs.
memnoch999
19.11.06, 22:18
Nichtangriffs- und Beistandsvertrag zwischen Polen und Russland:
Diplomaten beider Länder kamen nach Krakau um sich auf folgenden Vertrag zu einigen:
Beginn des Vertrages: 1. Januar 1514 - Vertragsende: 1. Januar 1574
Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um weitere 40 Jahre, es sei denn, eine der beiden Parteien kündigt ihn bis spätestens zum 1. Januar 1564
Dieser Vertrag beinhaltet einen gegenseitigen Nichtangriffspakt (was auch die Bündnispartner beider Nationen betrifft) sowie eine militärische Beistandspflicht im Falle eines Angriffs bzw. einer Invasion durch eine andere (von einem Menschen gespielte) Nation. Sollte hingegen eine der beiden Nationen ohne vorherige Rücksprache mit dem Bündnispartner einer anderen Nation den Krieg erklären, entfällt diese Beistandspflicht.
Polen erkennt den Anspruch Russlands auf die eigene Provinz Wolgograd sowie die litauischen Provinzen Welikia, Smolensk, Kursk, Vorones, Bogutjar und Belgorod an. Polen tritt die Provinz Wolgograd mit sofortiger Wirkung an Russland ab und setzt sich bei seinem Bündnispartner Litauen für die Abtretung der eben genannten Gebiete ein.
Russland erkennt im Gegenzug den polnischen Anspruch auf alle anderen litauischen Provinzen (gleich welcher religiösen - oder ethnischen Gruppe) an. Sollte eine andere Nation (menschlicher Natur) den Versuch wagen, sich litauische Gebiete einzuverleiben, so gilt für Russland und Polen die Beistandspflicht.
Polen erkennt den Anspruch Russlands auf Pskov an. Russland wiederum erkennt den Anspruch Polens auf Kurland, sowie den Anspruch Schwedens auf die ugrischen Provinzen Livland und Estland an. Ansonsten stellen Russland, Polen und Schweden gegenseitig keine Gebietsansprüche.
Hiermit ratifiziert Großfürst Vasilly III von Moskau, den Nichtangriffs- und Beistandsvertrag zwischen Polen und Russland.
Nichtangriffspakt zwischen
Anton I., König Schwedens, Finnlands, Norwegens, Jutlands, Islands, Lapplands, Grönlands und Vinlands, Löwe des Nordens, Eroberer und Befreier, Befrieder Deutschlands.
und dem Großfürsten von Moskovien:
Der Vertrag gilt 60 Jahre ab 1. Januar 1514. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um weitere 40 Jahre, es sei denn, eine der beiden Parteien kündigt ihn bis spätestens zum 1. Januar 1564
Dieser Vertrag beinhaltet einen gegenseitigen Nichtangriffspakt sowie einen Freundschafsvertrag - sodass beide mächte einander gegenüber stets fair und ehrlich bleiben und keine Intrigen gegeneinander spinnen wollen.
Schweden erlaubt Russland, den Deutschrittern die Provinz Pskov abzunehmen. Dafür erkennt Russland den Deutschritterorden als Einflußsphäre Schwedens an und versucht nicht weiter, diesen zu bedrängen oder irgendwelche Ansprüche auf deren Gebiete zu stellen.
- unterzeichnet und ratifiziert.
memnoch999
20.11.06, 18:12
Polens von Gott eingesetzter Herrscher ratifiziert den Vertrag von Krakau. Damit ist er gültig.
Hiermit ratifiziert Großfürst Vasilly III von Moskau, den Nichtangriffspakt zwischen uns und Anton I., König Schwedens, Finnlands, Norwegens, Jutlands, Islands, Lapplands, Grönlands und Vinlands, Löwe des Nordens, Eroberer und Befreier, Befrieder Deutschlands.
Nichtangriffspakt zwischen
Gustav Adolph, König der Kalmarer Union und damit der Kronen Schwedens, Finnlands, Dänemarks, Norwegens, Islands, Lapplands, Grönlands und Vinlands, Schirmherr der Hanse und Fürst des Handels, Herr über die Ostsee, Löwe des Nordens, Herrscher der Vertragstreuen.
und dem jeweiligen Zaren von Rußland:
Der Vertrag gilt 60 Jahre ab 1. Januar 1614. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um weitere 40 Jahre, es sei denn, eine der beiden Parteien kündigt ihn bis spätestens zum 1. Januar 1664
Dieser Vertrag beinhaltet einen gegenseitigen Nichtangriffspakt sowie einen Freundschafsvertrag - sodass beide mächte einander gegenüber stets fair und ehrlich bleiben und keine Intrigen gegeneinander spinnen wollen.
Russland erkennt den Deutschritterorden nach wie vor als Einflußsphäre Schwedens an und versucht nicht weiter, diesen zu bedrängen oder irgendwelche Ansprüche auf deren Gebiete zu stellen.
- unterzeichnet und ratifiziert.
Hiermit ratifiziert Zar Mikhail Romanov von Russland, den Nichtangriffspakt zwischen uns und Gustav Adolph, König der Kalmarer Union und damit der Kronen Schwedens, Finnlands, Dänemarks, Norwegens, Islands, Lapplands, Grönlands und Vinlands, Schirmherr der Hanse und Fürst des Handels, Herr über die Ostsee, Löwe des Nordens, Herrscher der Vertragstreuen.
Der 20-jährige Frieden von 1780
Hiermit kommen die im Jahre 1780 gegeneinander kriegsführenden Parteien, Österreich und Spanien einerseits sowie Frankreich, Rußland und das osmanische Reich andererseits zu folgenden Friedensschluss überein. Beide Seiten verpflichten sich zu folgenden Maßnahmen:
1.) Unverzügliche Einstellung aller Kampfhandlungen und schnellstmöglicher Rückzug aller Truppenverbände.
2.) Rückkehr zum territorialen Status Quo
3.) Österreich und Spanien verpflichten sich 8000 Dukaten an Rußland zu zahlen, davon 4000 Dukaten sofort und weitere 4000 innerhalb der nächsten 4 Jahre.
4.) Es wird eine gegenseitige Friedenspflicht von 20 Jahren akzeptiert.
Ratefiziert im Namen der Kriegsparteien Frankreich, Rußland und das Osmanische Reich,
Maligor, Grosswesir des osmanischen Reiches
TheEvilForce
14.05.07, 00:14
Ratifiziert im Namen der Kriegsparteien Spanien und Österreich
TheEvilForce, König von Spanien
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.