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General Wallenstein
06.10.06, 18:20
Archiv der Verträge
Hier werden die offiziellen Verträge der diversen Nationen untereinander festgehalten, natürlich sind auch "Geheimverträge" möglich die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind, allerdings fallen Reaktionen der Weltöffentlichkeit auf Vertragsbrüche auch entsprechend anders geartet aus.
Ob nur der Vertrag, oder auch der genaue Inhalt veröffentlicht wird, liegt hierbei ebenfalls in der Entscheidung der Vertragsparteien.
General Wallenstein
06.10.06, 18:23
Bündnisse
Rückversicherungsvertrag zwischen Russland und Frankreich (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320326&postcount=23)
Rückversicherungsvertrag zwischen Frankreich und Russland (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320327&postcount=24)
General Wallenstein
06.10.06, 18:24
Nichtangriffspakte
...
General Wallenstein
06.10.06, 18:25
Garantieerklärungen
...
General Wallenstein
06.10.06, 18:25
Freundschafts-/Kooperationsverträge
Kooperationsvertrag zwischen der Republik Panama und den Vereinigten Staaten von Amerika (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=315273&postcount=12)
Freundschaftsvertrag zwischen dem United Kingdom of Great Britain and Ireland und der Republik von Frankreich (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=316766&postcount=16)
General Wallenstein
06.10.06, 18:25
Handelsabkommen
Handelsabkommen zwischen dem United Kingdom of Great Britain and Ireland und dem Dominion of Canada (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=314307&postcount=11)
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=315789&postcount=13)
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Osmanischen Reich (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=315972&postcount=14)
Handelsabkommen zwischen dem United Kingdom of Great Britain and Ireland und der Republik von Frankreich (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=316763&postcount=15)
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=319391&postcount=18)
Handelsabkommen zwischen Österreich-Ungarn und dem Königreich Italien (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=319433&postcount=19)
Handelsabkommen zwischen Russland und Frankreich (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320319&postcount=21)
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Schweden (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320328&postcount=25)
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=322111&postcount=29)
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Japan (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=323284&postcount=30)
Handelsabkommen zwischen dem Königreich Spanien und den Königreich der Niederlande (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=323373&postcount=31)
General Wallenstein
06.10.06, 18:26
Neutralitätserklärungen
Neutralitätserklärung des Königreich Belgien - Juni/Juli 1914 (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=314221&postcount=10)
Neutralitätsvertrag zwischen Großbritannien und Spanien (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=319753&postcount=20)
Neutralitätsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und den USA (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320325&postcount=22)
Neutralitätsabkommen zwischen Frankreich und Spanien (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320465&postcount=26)
Neutralitätsabkommen zwischen Spanien und den Niederlanden (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320546&postcount=27)
General Wallenstein
06.10.06, 18:26
Kriegserklärungen/Friedensverträge
...
General Wallenstein
06.10.06, 18:29
Vertragsabschlüsse Juni/Juli 1914
Neutralitätserklärung des Königreich Belgien (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=314221&postcount=10)
Handelsabkommen zwischen dem United Kingdom of Great Britain and Ireland und dem Dominion of Canada (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=314307&postcount=11)
Kooperationsvertrag zwischen der Republik Panama und den Vereinigten Staaten von Amerika (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=315273&postcount=12)
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=315789&postcount=13)
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Osmanischen Reich (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=315972&postcount=14)
Handelsabkommen zwischen dem United Kingdom of Great Britain and Ireland und der Republik von Frankreich (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=316763&postcount=15)
Freundschaftsvertrag zwischen dem United Kingdom of Great Britain and Ireland und der Republik von Frankreich (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=316766&postcount=16)
Erklärung der strikten Neutralität des Königreich von Belgien
Im Namen Ihrer Majestät, König Albert I. und des Volkes von des Königreich Belgien, verkündet Baron Charles de Broqueville als Premierminister des Königreich, dessen strikte Neutralität gegenüber jedweden militärischen Auseinandersetzungen dritter Nationen.
Selbstverständlich wird das Königreich Belgien auch weiterhin gerne diplomatische Beziehungen zu jedweden Ländern pflegen und geeigneten Verträgen, welche nicht der erklärten Neutralität widersprechen, offen gegenüberstehen.
Zum Wohle des belgischen Volkes
Premierminister Charles de Broqueville,
mit Zustimmung Ihrer Majestät, König Albert I. von Belgien
Handelsabkommen
zwischen dem United Kingdom of Great Britain and Ireland und dem Dominion of Canada
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien erachten dieses Handelsabkommen als grundlegenden Akt, um die Aufnahme des Dominion of Canada in die World Trade Organization zu rechtskräftig verankern.
[X] Premierminister Herbert Henry Asquith,
für das United Kingdom of Great Britain and Ireland
[X] Premierminister Sir Robert Laird Borden,
für das Dominion of Canada
Hay-Bunau Varilla Treaty
Vertragspartner sind die Republik Panama und die Vereinigten Staaten von Amerika
§1
Die Vereinigten Staaten von Amerika die garantieren die territoriale Souveränität von Panama.
§ 2
Die Dauer dieses Vertrages ist auf 99 Jahre beschränkt.
§ 3
Panama tritt während dieses Zeitraumes die Hoheit über die Kanalzone an die Vereinigten Staaten von Amerika ab.
Die Vereinigten Staaten von Amerika zahlen jährlich 300.000 US $ an die Republik Panama.
§ 4
Eine Kündigung dieses Vertrags vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschloßen
§ 5
Änderungen des Vertrages mit Ausnahme von § 4 bedürfen der Zustimmung beider Staaten.
Für die Republik Panamas:
gez.
Präsident Belisario Porras Barahona
Für die Vereinigten Staaten von Amerika:
gez.
Präsident Woodrow Wilson
Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und der Österreich-Ungarischen Monarchie
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.
[X] Heinrich von Tschirschky,
Botschafter des Deutschen Reiches in Wien für das Deutsche Reich im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.
[X] Graf Leopold von Andrian-Werburg,
Minister des Äußeren sowie des kaiserlich und königlichen Hauses für die Österreich-Ungarische Monarchie im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Fanz Joseph, Kaiser von Österreich,apostolischer König von Ungarn, König von Böhmen etc.
Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und dem Osmanischen Reich
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.
[X] Baron Hans von Wagenheim,
Botschafter des Deutschen Reiches in Konstantinopel für das Deutsche Reich im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.
[X] Halil Bey,
Außenminister des Osmanischen Reiches im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Mehmed V., Sultan der Sultane, Khan der Khane, Anführer der Gläubigen und Nachfolger des Propheten des Herren des Universums etc. etc. etc.
Handelsabkommen
zwischen dem United Kingdom of Great Britain and Ireland und der Republik von Frankreich
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien erachten dieses Handelsabkommen als grundlegenden Akt, um die gegenseitigen Handelsbeziehungen zu vertiefen und auszubauen.
[X] Premierminister Herbert Henry Asquith,
für das United Kingdom of Great Britain and Ireland
[X] Ministerpräsident Raymond Poincaré,
für die Republik von Frankreich
Freundschaftsvertrag
zwischen dem United Kingdom of Great Britain and Ireland und der Republik von Frankreich
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien erachten diesen Freundschaftsvertrag als grundlegenden Akt, um die gegenseitigen freundschaftlichen Bande zu vertiefen und die jeweilige Politikbestreben des jeweils anderen zu respektieren.
§1
Beide Vertragsseiten verpflichten sich zur strikten wirtschaftlichen, militärischen und politischen Neutralität in Konfliktsituationen des Vertragspartners, solange Paragraph 2 hiervon nicht berührt wird.
§2
Sollte gemäß des in Paragraph 1 beschriebenen Konfliktfalls eine politisch oder wirtschaftlich mit dem Vertragspartner verwobene Nation betroffen sein, so ist hierrüber mit der Konflikttragenden Vertragsseite zu verhandeln. Je nach Ausgang der Verhandlungen stehen dem passiven Vertragspartner jedwede politischen - aber keine militärischen - Optionen offen, allerdings sollte eine gütliche Einigung angestrebt werden.
§3
Sollte eine in diesen Konflikt verstrickte Nation einen ´militärischen´ Vertrag - Bündnisse, Garantieerklärungen - mit der jeweiligen Vertragsseite abgeschlossen haben ist gleichsam eine Verhandlungsrunde anzusetzen. Je nach Ausgang dieser diplomatischen Beratungen stehen dem betroffenen Vertragspartner aber jedwede, aus diesen Verträgen resultierende Optionen zur Verfügung, wobei auch in diesem Falle eine gütliche Einigung anzustreben ist.
§4
Die Interessens- und Einflusssphären des jeweiligen Vertragspartners, welche gesondert festgelegt wurden, sind entsprechend zu respektieren und nicht vom jeweils anderen Vertragspartner anzutasten. Etwaiges Konfliktpotential ist ggf. in einer Verhandlungsrunde zu lösen, wobei die vertraglich festgelegte Hegemonialmacht in diesem Falle das letzte Wort inne hat.
§5
Beiden Vertragspartnern ist in Notsituationen oder gesondert abgeklärten Fällen die Nutzung der Häfen der jeweils anderen Vertragsseite zugesichert. Diese Vereinbarung gilt jedoch nicht während Kriegen einer Vertragsseite, wenn der jeweilige Vertragspartner diesbezüglich ein Veto einlegt.
[X] Premierminister Herbert Henry Asquith,
für das United Kingdom of Great Britain and Ireland
[X] Ministerpräsident Raymond Poincaré,
für die Republik von Frankreich
General Wallenstein
28.10.06, 11:11
Vertragsabschlüsse Juli/August 1914
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=319391&postcount=18)
Handelsabkommen zwischen Österreich-Ungarn und dem Königreich Italien (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=319433&postcount=19)
Neutralitätsvertrag zwischen Großbritannien und Spanien (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=319753&postcount=20)
Handelsabkommen zwischen Russland und Frankreich (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320319&postcount=21)
Neutralitätsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und den USA (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320325&postcount=22)
Rückversicherungsvertrag zwischen Russland und Frankreich (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320326&postcount=23)
Rückversicherungsvertrag zwischen Frankreich und Russland (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320327&postcount=24)
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Schweden (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320328&postcount=25)
Neutralitätsabkommen zwischen Frankreich und Spanien (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320465&postcount=26)
Neutralitätsabkommen zwischen Spanien und den Niederlanden (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320546&postcount=27)
Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.
[X] Baron Ludwig von Flotow,
Botschafter des Deutschen Reiches in Rom für das Deutsche Reich im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.
[X] Sidney Sonnino,
Außenminister des Königreichs Italien im Auftrage seiner königlichen Majestät, Viktor Emanuel III., König von Italien
Graf Radetzky
30.10.06, 19:47
Handelsabkommen
zwischen dem
Königreich Italien und der
österreichisch-ungarischen Monarchie
Beide Parteien erklären sich bereit miteinander Handel zu treiben um den Wohlstand beider Länder zu mehren.
Im Namen SM Viktor Emanuel III des Königs von Italien, Herzogs von Savoyen
Sidney Sonnino
Außenminister
Im Namen SM Franz Joseph I.des Kaisers von Österreich, Königs von Ungarn, Königs von Böhmen etc. etc. etc.
Moritz Graf Esterházy
Botschafter der österreichisch-ungarischen Monarchie in Italien.
Neutralitätsvertrag
zwischen dem United Kingdom of Great Britain and Ireland und dem Königreich von Spanien
[B]Die beiden hier unterzeichnenden Parteien erachten diesen Neutralitätsvertrag als grundlegenden Akt, um die gegenseitigen freundschaftlichen Bande zu vertiefen und die jeweilige Politikbestreben des jeweils anderen zu respektieren.
§1
Das Königreich von Spanien verpflichtet sich zur strikten Neutraltität in wirtschaftlicher, militärischer und politischer (diplomatischer) Hinsicht im Falle eines Konflikts zwischen dem United Kingdom und einer dritten Partei. Ausgenommen ist hiervor ein Konflitkfall, wie er in Paragraph 2 beschrieben ist.
§2
Sollte gemäß des in Paragraph 1 beschriebenen Konfliktfalls eine politisch oder wirtschaftlich mit dem Königreich von Spanien verwobene Nation betroffen sein, so ist hierrüber mit dem United Kingdom zu verhandeln. Je nach Ausgang der Verhandlungen stehen dem Königreich von Spanien jedwede politischen - aber keine militärischen - Optionen offen, allerdings sollte eine gütliche Einigung angestrebt werden.
§3
Sollte eine in diesen Konflikt verstrickte Nation einen ´militärischen´ Vertrag - Bündnisse, Garantieerklärungen - mit dem Königreich von Spanien abgeschlossen haben ist gleichsam eine Verhandlungsrunde anzusetzen. Je nach Ausgang dieser diplomatischen Beratungen stehen dem Königreich von Spanien aber jedwede, aus diesen Verträgen resultierende Optionen zur Verfügung, wobei auch in diesem Falle eine gütliche Einigung anzustreben ist.
§4
Die Interessens- und Einflusssphären des United Kingdom, welche gesondert festgelegt wurden, sind entsprechend zu respektieren und nicht vom Königreich von Spanien anzutasten. Etwaiges Konfliktpotential ist ggf. in einer Verhandlungsrunde zu lösen, wobei die vertraglich festgelegte Hegemonialmacht in diesem Falle das letzte Wort inne hat.
[X] Premierminister Herbert Henry Asquith,
für das United Kingdom of Great Britain and Ireland
[X] König Alfons XIII.,
für das Königreich von Spanien
Handelsabkommen
zwischen dem Zarenreich Russland und der Republik von Frankreich
Beide unterzeichnende Parteien verkünden mit ihrer Unterschrift ihre vollständige Zustimmung zum nachfolgenden Vertragswerk.
(1)
Beide Parteien stimmen einer uneingeschränkten freundschaftlichen Handelspolitik zu.
(2)
Die kaufende Partei ist verpflichtet den Transport der erworbenen Ressourcen zu übernehmen, bzw. entsprechend zu organisieren. Auf Anfrage und bei Übereinkunft kann der Transport auch ganz oder teilweise von der verkaufenden Partei übernommen werden.
(3)
Beide Parteien können dieses Handelsabkommen bei gegenseitigen Einvernehmen jederzeit aufkündigen, bzw. einseitig aussetzen.
[X] Finanzminister Igor Dubrovnik,
für das Zarenreich Russland
[X] Außenminister Marie François Sadi Carnoté,
für die Republik von Frankreich
Vertrag zu Berlin
Art. 1
Das Deutsche Reich und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die territoriale und politische Souveränität des anderen Staates an.
Art. 2
Die Vereinigten Staaten von Amerika und das Deutsche Reich verpflichten sich die gegenseitigen politischen Beziehungen weiter zu vertiefen.
Art. 3
Die Vertragsparteien arbeiten daraufhin die wirtschaftlichen Beziehungen zu verbessern und der Wirtschaft die Möglichkeit zum freien Handel in ihren Märkten zu geben.
Unterzeichnet
xxx
Wilhelm II, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.
für das Deutsche Reich
xxx
Secretary of State Bryan
für die Vereinigten Staaten von Amerika
Rückversicherungsvertrag
zwischen dem Zarenreich Russland und der Republik von Frankreich
Beide unterzeichnende Parteien verkünden mit ihrer Unterschrift ihre vollständige Zustimmung zum nachfolgenden Vertragswerk.
(1)
Das Zarenreich Russland sagt der Republik von Frankreich seine vollste wirtschaftliche, militärische und politische Unterstützung im Kriegfalle der Republik von Frankreich gegen eine festgelegte, Dritte Nation zu.
(2)
Die Vertragsklausel 1 tritt automatisch und in vollem Umfang im Falle der Kriegserklärung der besagten Dritten Nation gegenüber der Republik von Frankreich in Kraft. Eine Kriegserklärung der Republik von Frankreich gegenüber der besagten Dritten Nation ist entsprechend vorab mit dem Zarenreich Russland zu besprechen.
(3)
Sollte das Zarenreich Russland in Konflikt mit besagter Dritter Nation geraten wird diese Situation entsprechend erörtert und kann die Republik von Frankreich auch entgegen sonstiger Vertragswerke dem Zarenreich Russland in allen Belangen beistehen.
(4)
Sollte das Zarenreich Russland den obig festgelegten Klauseln nicht nachkommen, erlischt dieser Vertrag automatisch und ebenso sämtliche weiteren militärische Verträge zwischen dem Zarenreich Russland und der Republik von Frankreich.
[X] Zar Nikolai II.,
für das Zarenreich Russland
[X] Ministerpräsident Raymond Poincaré,
für die Republik von Frankreich
(der SL hat ein entsprechendes Vertragswerk mit der entsprechnden "dritten Nation" erhalten)
Rückversicherungsvertrag
zwischen dem Zarenreich Russland und der Republik von Frankreich
Beide unterzeichnende Parteien verkünden mit ihrer Unterschrift ihre vollständige Zustimmung zum nachfolgenden Vertragswerk.
(1)
Die Republik von Frankreich sagt dem Zarenreich Russland seine vollste wirtschaftliche, militärische und politische Unterstützung im Kriegfalle des Zarenreich Russland gegen eine festgelegte, Dritte Nation zu.
(2)
Die Vertragsklausel 1 tritt automatisch und in vollem Umfang im Falle der Kriegserklärung der besagten Dritten Nation gegenüber dem Zarenreich Russland in Kraft. Eine Kriegserklärung des Zarenreich Russland gegenüber der besagten Dritten Nation ist entsprechend vorab mit der Republik von Frankreich zu besprechen.
(3)
Sollte die Republik von Frankreich in Konflikt mit besagter Dritter Nation geraten wird diese Situation entsprechend erörtert und kann das Zarenreich Russland auch entgegen sonstiger Vertragswerke der Republik von Frankreich in allen Belangen beistehen.
(4)
Sollte die Republik von Frankreich den obig festgelegten Klauseln nicht nachkommen, erlischt dieser Vertrag automatisch und ebenso sämtliche weiteren militärische Verträge zwischen dem Zarenreich Russland und der Republik von Frankreich.
[X] Zar Nikolai II.,
für das Zarenreich Russland
[X] Ministerpräsident Raymond Poincaré,
für die Republik von Frankreich
(der SL hat ein entsprechendes Vertragswerk mit der entsprechnden "dritten Nation" erhalten)
Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Schweden
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.
[X] Graf Ernst von Mirbach,
Botschafter des Deutschen Reiches in Stockholm für das Deutsche Reich im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.
[X] Karl Staaff,
Ministerpräsident des Königreichs Schweden im Auftrage seiner königlichen Majestät, Gustav der V., König von Schweden
Neutralitätsabkommen
zwischen dem Königreich Spanien und der Republik von Frankreich
Beide unterzeichnende Parteien verkünden mit ihrer Unterschrift ihre vollständige Zustimmung zum nachfolgenden Vertragswerk.
(1)
Die beiden Parteien sichern sich gegenseitige, allumfassende Neutralität im Kriegsfalle zu.
(2)
Die beiden Parteien sichern sich die Achtung der Grenzen und Territorien der jeweils anderen Partei zu.
(3)
Die beiden Parteien vereinbaren eine regelmäßige, politische Korrespondenz miteinander.
[X] König Alfons XIII.,
für das Königreich Spanien
[X] Ministerpräsident Raymond Poincaré,
für die Republik von Frankreich
Neutralitätsabkommen
zwischen dem Königreich Spanien und dem Königreich der Niederlande
Beide unterzeichnende Parteien verkünden mit ihrer Unterschrift ihre vollständige Zustimmung zum nachfolgenden Vertragswerk.
(1)
Die beiden Parteien sichern sich gegenseitige, allumfassende Neutralität im Kriegsfalle zu.
(2)
Die beiden Parteien sichern sich die Achtung der Grenzen und Territorien der jeweils anderen Partei zu.
(3)
Die beiden Parteien vereinbaren eine regelmäßige, politische Korrespondenz miteinander.
[X] König Alfons XIII.,
für das Königreich Spanien
[X] Königin Wilhelmina und Königin Mutter
für das Königreich der Niederlande
General Wallenstein
09.11.06, 11:28
Vertragsabschlüsse August/September 1914
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=322111&postcount=29)
Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Japan (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=323284&postcount=30)
Handelsabkommen zwischen dem Königreich Spanien und den Königreich der Niederlande (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=323373&postcount=31)
Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.
[X] Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.
[X] James Cameron,
Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin für die Vereinigten Staaten
Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Japan
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.
[X] Arthur Graf von Rex,
Botschafter des Deutschen Reiches in Tokio für das Deutsche Reich im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.
[X] Katō Takaaki,
Außenminister des Kaiserreich Japan für das Kaiserreich Japan im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät Taishō-Tenno
Handelsabkommen
zwischen dem
Königreich Spanien
und dem
Königreich der Niederlande
Die beiden unterzeichnenden Vertragspartner schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Das Handelsabkommen soll beiden Nationen einen besseren Handel untereinander ermöglichen.
[X]König Alfons XIII.
für das Königreich Spanien
[X]Königin und Königin Mutter Wilhelmina
für das Königreich der Niederlande
General Wallenstein
24.11.06, 21:36
Vertragsabschlüsse September/Oktober 1914
Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und dem Dominion Canada
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.
[X] Dr. Ingo Lenßen,
Botschafter des Deutschen Reiches in Ottawa für das Deutsche Reich im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.
[X] Rt. Hon. Sir Robert Laird Borden,
Premierminister und Außenminister des Dominion Canadas
Die Republik Frankreich verzichtet gemäß §4 des nachfolgenden Vertrags (http://www.si-games.com/forum/showpost.php?p=320327&postcount=24) auf eine Erfüllung der Klauseln 1 bis 3 und somit erlischt dieser und sämtliche andere, militärischen Verträge mit Russland.
Vertrag über die Nutzung von militärischen Einrichtungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Deutschen Reich
§ 1
Die Unterzeichner verpflichten sich dem jeweils anderen Staat den Zugang zu Militärstützpunkten zu gewähren
§ 2
Die Nutzung der Stützpunkte schließt die Aufnahme von Ausrüstung und Versorgungsgütern ein.
§ 3
In Sützpunkten stationierte Streitkräfte dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Gastlandes zu Angriffshandlungen eingesetzt werden
Unterzeichnet
xxx
Johann Heinrich von Bernstorff
Botschafter
für das Deutsche Reich
xxx
Woodrow Wilson
Präsident der Vereinigten von Amerika
Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Niederlande
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.
[X] Baron Kurt von Lersner,
Botschafter des Deutschen Reiches in Den Haag für das Deutsche Reich im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.
[X] Wilhelmina Helena Pauline Maria,
Prinzessin von Oranien-Nassau, Königin der Niederlande
Graf Radetzky
01.12.06, 20:10
Handelsabkommen
zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Dominion Canada
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.
Für die österreichisch-ungarische Monarchie
Leopold Freiherr von Andrian zu Werburg
Für das Dominion Canada
Charles Laurent
Botschafter des Dominion Canada in der österreichisch-ungarischen Monarchie
Graf Radetzky
03.12.06, 21:53
Abkommen über Durchmarschrechte
zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Dominion Canada
Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Abkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien die Verteidigung des Vaterlandes erleichtert werden.
Folgende Vertragsklauseln sind von beiden Parteien einzuhalten:
§1
Durchmarschrechte werden nur im Kriegsfall eingeräumt, für den Weg zur Front und nach vorheriger Absprache in Ausnahmefällen.
§2
Sollte eine der unterzeichnenden Parteien einen Krieg gegen einen 3. Staat beginnen so ist vorher die andere unterzeichnende Partei zu informieren, da sonst kein Rechtsanspruch aus diesem Abkommen abgeleitet werden kann.
§3
Sollte eine der unterzeichnenden Parteien angegriffen werden, so entfalllen die in §2 aufgeführten Klauseln.
§4
Dieses Abkommen stellt keinen aggressiven Akt gegen einen anderen Staat dar.
Für die österreichisch-ungarische Monarchie
Leopold Freiherr von Andrian zu Werburg
Für das Dominion Canada
Charles Laurent
Botschafter des Dominion Canada in der österreichisch-ungarischen Monarchie
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