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General Wallenstein
01.10.06, 21:08
Wirtschaft (Handel)
Der Handel läuft bei ´Viribus Unitis - Grande Guerre´ über die Welthandelsbörse, als auch die Handelsanteile ab.
General Wallenstein
01.10.06, 21:10
Welthandelsbörse
Die Welthandelsbörse dient den Spielern als öffentlicher Platz um ihre Güter, Ressourcen und Rohstoffe anzubieten, bzw. die eigene Nachfrage zu forcieren. Der Handel mit anderen Ländern erfolgt hierbei entweder auf dem Land-, oder aber auf dem Seeweg. Dabei ist auf dem Landweg nur Handel mit direkten Nachbarn möglich, also nur mit Ländern die an das eigene Staatsgebiet (Mutterland) grenzen und nicht durch Wasser getrennt sind. Der Seeweg hingegen ermöglicht den Handel mit jedwedem beliebigen Partner Weltweit - nur Länder mit Anbinung an die Weltmeere.
Um mit einem anderen Land (ob auf dem Lande oder zur See) Handel zu treiben, sind zwei Voraussetzungen notwendig.
1. Abschluss eines Handelsabkommens (Status 4 bei den diplomatischen Beziehungen).
2. Entsprechende Transportmöglichkeiten zu Lande und/oder zur See.
Um eigene Handelsgüter auf dem Weltmarkt anzubieten, bzw. nach entsprechenden Gütern nachzufragen, postet man diese Absicht im entsprechenden Thread im "Handelsforum". Hierbei bieten die NPC jeweils auch immer eine bestimmte Menge - gemessen an der Förderung, Produktion und dem Handel der Spieler in der letzten Runde untereinander - an Rohstoffen, Ressourcen und Gütern an, bzw. fragen einzelne NPC auch entsprechend nach diesen nach.
Hierbei herrscht der simple Tauschhandel vor, man bietet etwas und möchte etwas anderes dafür haben.
General Wallenstein
01.10.06, 21:11
Handelsanteile
Jedes Land hat die Möglichkeit sich über die sogenannten Handelsanteile einen gewissen Prozentsatz der Wirtschaft eines anderes Landes zu sicher. Hierbei können diese Anteile sich sowohl auf die Handelsmarine, als auch die Eisenbahn oder die Industrie beziehen.
Ein Land gibt einer anderen Nation also das was dieses möchte und erhält hierfür entsprechend einen Prozentsatz an einer oder gar allen wirtschaftlichen Faktoren. Dieser Prozentsatz entspricht hierbei stets der aktuell vorhandenen Kapazitäten dieser Faktoren (Waggons, Handelsschiffe und Fabriken) und wird für gewöhnlich ein fixer Zeitpunkt zur "Rückerstattung" der jeweiligen Tauschmittel festgesetzt.
Die Unfähigkeit zur Rückerstattung, bzw. gar die Weigerung (gemäß dem Vertrag) kann dem die Handelsanteile haltenden Land einen CB liefern.
Beispiel:
Frankreich gewährt Belgien einen "Zuschuss" von 100 Waggons und erhält hierfür einen Handelsanteil an der belgischen Industrie hin Höhe von 50%. Diese beläuft sich zu Beginn auf 10 Fabriken (5 Fabriken "an" Frankreich) und ist bei Ablauf des Vertrages auf 100 Fabriken (50 Fabriken "an" Frankreich) angewachsen. Frankreich hält somit 50% der belgischen Industrie und kann nun gemäß dem Vertrag eine entsprechende Rückvergütung verlangen.
Natürlich kann Belgien je nachdem die Industrie jederzeit wieder verstaatlichen, allerdings würde dies Frankreich einen CB ermöglichen.
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Ein Land das dem entsprechend Anteile an der Wirtschaft einer anderen Nation hält, kann diese Macht auf Wunsch zur Anstachelung von Streiks und somit der Lahmlegung der betreffenden Wirtschaft nutzen.
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