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Opthalamia
25.06.06, 16:55
Vertrag zur Abgrenzung von Interessensphären und Kerngebieten zwischen der Republik Vendedig und der Kaiserlich und Königlichen Monarchie Österreich:

§ 1 Kerngebiete

Jeder der unterzeichnenden Nationen verpflichtet sich die Kerngebiete der anderen Nation zu achten und diese niemals vom anderen einzufordern.

a) Istrien zähl nur als Kerngebiet von Venedig


§ 2 Interessensphären

1. Als österreichische Interessensspähren in diesem Vertrag gelten alle deutschen, tschechischen, slovakischen und ungarischen Provinzen.

2. Als venedische Interessenspäre in diesem Vertrag gelten alle italienischen und griechischen Provinzen.

§ 3 Beachtung der Interessensphären

Die beiden unterzeichnenden Nationen verpflichten sich, niemals vom anderen eine Provinz aus der fremden Interessensphäre zu fordern. Sie verpflichten sich, Forderungen des anderen Vertragspartners auf Provinzen aus seiner Interessensphäre, die im Besitz der eigenen Nation ist, bereitwillig, ggf. gegen eine kleine Entschädigung, herauszugeben.

1. Sollte über die Höhe der Entschädung keine Einigung erzielt werden, so entscheidet ein Rat aus allen anderen katholischen Nation über deren Höhe.

§ 4 Ehrhaftigkeit

Beide Vertragspartner verurteilen Kriege, die aufgrund dieses Vertrages zu keinerlei Langgewinn führen können, als unehrenhaft. Sie verpflichten sich niemals einen solchen Krieg zu beginnen. Bündnisverpflichtungen sind hiermit nicht eingeschlossen, wohl aber Kriegserklärungen von einer der unterzeichnenden Nationen gegen ein Land aus der Allianz der anderen Nation.

§ 5 Gültigkeit

Dieser Vertrag ist ab sofort und auch für alle nachfolgenden Herrscher der beiden Nationen bis zur Aufhebung gültig.

§ 6 Kündigung

1. Der Vertrag kann von beiden Seiten im beiderseitigen Einvernehmen sofort gekündigt werden.
2. Der Vertrag kann durch einseitige Willenserklärung gekündigt werden. In diesem Fall ist er noch für den Rest des laufenden Jahres und 10 weitere Jahre gültig.

§ 7 Beide Vertragspartner bitten den Papst und die gesamte katholische Allianz diesen Vertrag als Gottes Wille untergeordnet anzuerkennen und zu heflen, ihn einzuhalten.

§ 8 Sinnhaftigkeit

Sollte einer der Vertragsklauseln mißverständlich, Fehlerbehaftet oder durch eine Rechtsänderung anders ausgelegt werden, sind alle anderen Klauseln weiterhin gültig. Die entsprechende Vertragsklausel ist im Zweifel so auszulegen, wie dieser Vertrag ursprünglich gemeint war.


Ratifiziert

Der Doge Optha

TheEvilForce
25.06.06, 17:47
Ratifiziert durch Kaiser Maximilian I. von Österreich

Nebukadnezar
25.06.06, 18:57
Neues vom spanischen Hof in Madrid im Jahre des Herren 1492

Nach dem absehbaren Fall der letzten Bastion Ungläubiger in Iberien herrscht großes Aufatmen in Madrid. Nicht nur weil die schwächliche Berberinvasion damit endgültig zurückgeschlagen werden konnte, sondern auch da Isbalel hiermit ihren viel zu lange unerfüllten Schwur endlich erfüllen kann: das Hemd zu wechseln.
Die spanische Geschäftswelt ist über die möglichen Auswirkungen gespalten. Während Parfümeriebetriebe eine deutlich schwächere Nachfrage für deckende Duftstoffe aus dem höfischen Kreis erwarten, hoffen Blumenhändler auf steigenden Absatz, die Gastronomie auf gesünderen Appetit.
Mit Entsetzen und teilweiser Belustigung aber auch breiter Zustimmung in der Bevölkerung und vor allem aus den Reihen des Klerus wurde kurz darauf offiziell bestätigt was sich zuletzt als Gerücht bereits im Volke verbreitet hatte: Isabel hat einen neuen Schwur getätigt!

Hiermit verkündet der spanische Hof, dass Isabel nicht eher ihre Unterwünsche wechseln wird bis Jerusalem wieder frei von muslimischer Herrschaft ist. Die Reconquista ist noch nicht zuende.

Dies wird in naher Zukunft bedeuten, dass Spanien eines der Übel, welche die iberische Halbinsel so lange mit Krieg und Unterdrückung überzogen hatten, an der Wurzel packen und ausmerzen wird: Marocko.

Wir bitten den Papst um Segen für die Mehrung des Ruhm Gottes.
Möge dieser Kreuzzug sein Ziel erreichen!
Friede und Gott sind mit den Kreuzzüglern!

Fernando ist zur Zeit zu keiner direkten Stellungnahme bereit. Ausländischen Pressevertretern wird davon abgeraten um eine Audienz beim König zu ersuchen: sie wird nicht gewährt werden aufgrund kurzzeitiger Unpässlichkeit. Für Audienzen bei der Königin gelten dagegen weiterhin die üblichen Gepflogenheiten: Riechsalz, Nasenstöpsel o.ä. werden nicht vom spanischen Hof zur Verfügung gestellt.

Luitpold
25.06.06, 19:10
Öffentliche Bekundung des Willens zum ehrenhaften Verhalten zwischen der Republik Venedig und dem Osmanischen Reich


Nach kurzer Konsultation zwischen den oben genannten Reichen sind Wir erfreut, mitteilen zu können:

Über die fünfjährige Friedenspflicht nach Abschluß eines Friedensvertrages hinaus verpflichten sich die Unterzeichnenden, die Republik Venedig und das Osmanische Reich, zur Friedenspflicht solange

1. sich das Osmanische Reich im Kriege gegen ein nicht-christliches Land befindet;
2. sich die Republik Venedig sich im Kriege gegen ein nicht-moslemisches land befindet;
und für weitere zwei Jahre danach. Die Friedenspflicht ist absolut. Sollten die beiden Parteien durch widrige Umstände in dieser Zeit in einen Krieg miteinander verwickelt werden, so ist sofort ein Frieden zu schließen.

Sinn und Zweck der Vereinbarung ist die Zusicherung wahrhaft ritterlichen Verhaltens zwischen den Unterzeichnenden. Beide Unterzeichnenden werden daher ihre jeweiligen Allianzpartner nachdrücklich um die Einhaltung dieses ehrenhaften Vertrages bitten.


Unterzeichnender für die Republik Venedig:
Ophta, Doge.

Unterzeichnender für das Osmanische Reich:
Bayazid, Sultan

Anton
26.06.06, 02:26
Mögen die Dynastien Europas hören!


Brandenburg und Schweden verpflichten sich unbefristet zur Brüderlichkeit und gegenseitigem Beistand im Krieg wie im Frieden. Genaueres ist Gegenstand künftiger Absprachen.


Johann Cicero, Markgraf von Brandenburg