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Bismarck
31.05.06, 23:29
Werte Herren,
hier könnt Ihr eure Verträge posten!
Bitte einer den Vertrag und der andere / die anderen Partner noch gegenzeichnen.

Bismarck
01.06.06, 01:28
Die hohen vertragsschließenden Mächte sind gewillt in Frieden miteinander zu leben und sind in diesem Sinne übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen.

(I)
Die vertragsschließenden Mächte verzichten auf Gewaltanwendung bei Konflikten untereinander.

(II)
Die vertragsschließenden Mächte erkennen die Unversehrtheit des deutschen Reichsteils des Heiligen Römischen Reiches an und verpflichten sich diese zu achten. Die einzelnen Territorialfürsten besitzen dabei keine außenpolitischen Kompetenzen, da sie Lehnsnehmer des Kaisers sind.
Im Falle eines Krieges einer ausländischen Macht mit Territorialfürsten besitzt der Kaiser die Macht, diese ausländische Macht wieder aus dem Reich zurückzudrängen. Jedoch muss es dabei eventuell eroberte Gebiete im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation wieder freilassen.
Sollte das Erzherzogtum Österreich nicht Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation sein, so können sie konsultativ über eine Aussetzung von (II) beraten, zum Zwecke der Wiederherstellung der Unversehrtheit.
Davon ausgenommen ist nur (III).
(III)
Das Erzherzogtum Österreich übergibt Franche-Comté sowie Artois an das Königreich Frankreich, sobald es über die Provinzen Pfalz sowie Strassbourg herrscht. Dies kann auch in 2 Täuschen der Form Provinz gegen Provinz erfolgen. Desweiteren ist es dem Erzherzogtum gestattet, sollte es die Kaiserwürde inne haben, Gebiete innerhalb des Heiligen Römischen Reiches zu vasallieren, aber nicht zu annektieren. Davon ausgenommen ist ein Korridor zwischen den 2 Gebietshälften Österreichs, der Baden sowie Würtemberg umfasst. Dieser Vertragsabschnitt muss innerhalb von 10 Jahren beginnend mit Vertragsabschluss erfolgt sein. Ansonsten ist der Vertrag ungültig. Das Königreich Spanien wacht dabei über die Einhaltung dieses Abschnittes.
(IV)
Die vertragsschließenden Mächte erkennen die französischen Ansprüche auf Gebiete mit französischer Majorität an und verpflichten sich diese zu achten.
(V)
Das Erzherzogtum Österreich verzichtet auf jegliche Ansprüche in Italien und auf Unterstützung der italienischen Staaten. Davon ausgenommen ist Venedig und Istrien.
(VI)
Jegliche territoriale Veränderung in Italien unterliegt der vorherigen Konsultativpflicht zwischen dem Erzherzogtum Österreich, dem Königreich Spanien sowie dem Königreich Frankreich. Österreich ist dabei nur beobachtende Macht und hat keinerlei Bestimmungsrechte.
(VII)
Der Vertrag ist über 25 Jahre gültig und von jedem Unterzeichner auf 5 Jahre kündbar.
(VIII)
Wenn alle unterzeichnenden Mächte 5 Jahre vor Ablauf des Vertrages, dessen Verlängerung zustimmen, so verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um 30 Jahre ab erneuter Unterzeichnung.

gezeichnet am 1. Januar 1492:

Friedrich V.
Erzherzog von Österreich

Solokow
01.06.06, 01:44
Unterzeichner des Dreimächtepakt über die Unversehrtheit des HRR sowie die Neuregelung Westeuropas, am 1. Januar 1492

Karl VIII
König von Frankreich

Boron
01.06.06, 02:20
Das spanische Herrscherpaar ratifiziert den Vertrag ebenfalls.

Anton
05.06.06, 23:19
Hiermit sei bekannt, dass das Osmanische Reich und Republik Venedig sich verpflichten

a) auf gegenseitige Angriffe bzw. Beteiligung an Kriegen gegeneinander zu verzichten.
b) die Unabhängigkeit der Republik Ragusa zu achten und garantieren.

Jenes soll gelten auf Dauer von 50 Jahren, sodass der Vertrag am 1.1.1542 seine Gültigkeit verliert.


am 1.1.1492 unterzeichnet durch

Agostino Barbango
den Dogen von Venedig

exe.jac
06.06.06, 19:02
moskau gibt bekannt:

moskau unterzeichnet mit schweden einen nichtangriffspakt mit den folgenden bedingungen:

-der vertrag hat eine gültigkeit von 25 jahren
-litauen wird als entmilitarisierte zone festgesetzt
-deutscher orden wird als entmilitarisierte zone festgesetzt

der vertrag endet am 01.01.1517

Gregor
06.06.06, 19:04
*füllerrausholund kürzeldrunterkrizel*

MFG Gregor!

Bismarck
06.06.06, 20:38
( I ) Die vertragsschließenden Staaten verpflichten sich keine militärischen Aktionen gegeneinander zu führen, noch solche zu unterstützen
( II ) Dieser Vertrag ist gültig auf 25 Jahre

gezeichnet am 1. Januar 1492
Erherzog Friedrich V.

Anton
06.06.06, 20:47
Der befristete Nichtangriffspakt mit Österreich wird von Venedig ratifiziert.


am 1.1.1492 unterzeichnet durch

Agostino Barbango
den Dogen von Venedig

Luitpold
09.06.06, 18:07
Hiermit sei bekannt, dass das Osmanische Reich und Republik Venedig sich verpflichten

a) auf gegenseitige Angriffe bzw. Beteiligung an Kriegen gegeneinander zu verzichten.
b) die Unabhängigkeit der Republik Ragusa zu achten und garantieren.

Jenes soll gelten auf Dauer von 50 Jahren, sodass der Vertrag am 1.1.1542 seine Gültigkeit verliert.


am 1.1.1492 unterzeichnet durch

Agostino Barbango
den Dogen von Venedig

Der Sultan des Osmanischen Reiches unterzeichnet den Vertrag.

Bismarck
09.06.06, 19:37
Hiermit sei bekanntgegeben, dass sich Österreich und das Osmanische Reich auf 25 Jahre verpflichten, einander nicht zu bekriegen bzw. Feinden Unterstützung zu gewähren.
Dieser Vertrag gilt auf 25 Jahre ab dem 1.1.1492.

gezeichnet
Friedrich V.
Erzherzog von Österreich

Anton
09.06.06, 19:57
Dieser Vertrag gilt auf 25 Jahre ab dem 1.1.1942.
Er will sich wohl die Flanke freihalten wegen der Winteroffensive der Russen. :D

Luitpold
09.06.06, 22:21
Hiermit sei bekanntgegeben, dass sich Österreich und das Osmanische Reich auf 25 Jahre verpflichten, einander nicht zu bekriegen bzw. Feinden Unterstützung zu gewähren.
Dieser Vertrag gilt auf 25 Jahre ab dem 1.1.1942.

gezeichnet
Friedrich V.
Erzherzog von Österreich

Der Sultan bestätigt Existenz und Gültigkeit des Nichtangriffspaktes zwischen Österreich und dem Osmanischen Reich (allerdings hat der Sultan ein anderes Startdatum in Erinnerung).